Beiträge von Timm

    Zitat

    Melosine schrieb am 03.07.2005 10:07:

    Hier ist dein Zitat - und nun ist es gut, ja? ;)

    Das ist also eine Beleidigung?! PN an Stefan ist raus, ich bitte um Abmeldung. Und gut ist dann, wann ich das meine, zumindest solange es um mich geht!

    Man merke: Jemanden zu beleidigen ist hier o.k., halte man ihr den Spiegel vor, ist das sehr böse :rolleyes:

    Zitat

    Melosine schrieb am 03.07.2005 09:57:
    Sag mal Timm: Geht's noch? 8o

    Du hast dich doch mit deinen Äußerungen anderen gegenüber in diesem Forum auch nie sonderlich zurück gehalten. Ich erinnere nur z.B. an die geknickte Referendarin, die grad durch die Prüfung gefallen war und an deinen Kommentar dazu...

    Also, wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen! Ich sehe keinen Grund, warum du Mia beledigst!
    Bis auf den einen Beggriff - und wir wollen doch ehrlich sein: den haben wir schon iom Kindergarten gebraucht; so schlimm ist der nicht - hat sie sich sehr sachlich geäußert!

    Gruß,
    Melosine


    Ich habe Mia beleidigt?! Es gibt die Zitatfunktion, ich bitte um das Zitat.
    Hast du wirklich diesen Thread gelesen?! Ich argumentiere bis zum letzten Beitrag klassisch mit Behauptung, Begründung, Beleg (Arroganz des Deutschlehrers) und Mia, Enja?! Ne, jetzt habe ich wirklich die Schnauze voll!

    Gebe meinen Vorrednern gerne Recht. Denn in B-W musst du z.B. im Reisekostenformular unterschreiben, dass du auf die Kostenerstattung verzichtest, sonst bekommst du die Dienstreise in den meisten Fällen nicht genehmigt (der Etat an den meisten allgemeinbildenden Schulen reicht gerade für das Schullandheim alles andere ist "Privatvergnügen"). Umgekehrt heißt genehmigte Dienstreise und kein Verzicht=Anrecht auf Erstattung.

    Zitat

    Mia schrieb am 02.07.2005 20:30:
    Timm, ich mag mir einfach kein unsachliches Streitgespräch aufzwingen lassen. Das ist das, was du meinem Schweigen entnehmen kannst.

    Klein Timmy ist jetzt auch ruhig. Böser kleiner unsachlicher Timmy. Gute, tolle sachliche Mia (Ausdrücke waren schon immer sachlich). Böser Timmy Aufzwinger. Und natürlich hat Hessen sein eigenes Recht. Klar. Sorry, hab auch nie hessisches Grundgesetz kennen gelernt oder hessisches Ö-Recht studiert.

    Gruß von Timmy, der jetzt unsachlich ist X(8o

    P.S.: Und so jemand ist Moderatorin X(8o

    edit: sowas durch so jemand ersetzt

    Zitat

    Enja schrieb am 01.07.2005 20:42:
    Das verstehe ich jetzt nicht. Uns ist vom Schulamt geschrieben, dass "soll" bedeutet "muss nicht". An der Schule war überhaupt nicht gemahnt worden. Im Jahr vorher auch schon nicht. Jetzt müssen die Lehrer alle Schlimmstes befürchten? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.


    Die Auskunft ist falsch. Die Rechtsabteilungen befinden sich bei uns in B-W auch nicht an den ehemaligen Schulämtern, sondern im Regierungspräsidium. Wäre ägerlich, aber vielleicht weiß man da einfach nicht Bescheid...
    An den RPs arbeiten jedenfalls ausschließlich Volljuristen mit Prädikatsexamen, die uns im Ref im Schul- und Beamtenrecht unterrichtet haben. Zusätzlich hat die GEW eigene Rechtsexperten, die das GEW-Handbuch zusammentragen.
    Glaube nicht alles, was vom Amt kommt!

    Zitat

    Im Bereich meines eigenen Berufes wird "soll" genauso behandelt. "muss nicht"

    Was soll mir das jezt sagen?

    Zitat


    Im Falle der Nichtversetzung "muss" eine Beratung stattfinden bezüglich Nachprüfung und weiterem. Da gab es kein Vertun. Die Sekretärin hatte uns zunächst mitgeteilt, Lehrer dürften in den Ferien nicht gestört werden. Sie hätten zwar keine sechs Wochen Urlaub, müssten sich aber nicht festlegen, wann sie ihren Urlaub nehmen und dürften deshalb grundsätzlich nicht angerufen oder angeschrieben werden.

    Das Schulamt kannte in diesem Fall kein Pardon. Der Lehrer kam von Mallorca zurückgeflogen. Die Beratung konnte man dann zwar grad in der Pfeife rauchen. Aber immerhin doch mal .


    s.o.

    Zitat


    Da sich die schriftlichen Arbeiten auf denen die Nichtversetzung beruhte, zum Teil nicht anfanden, wäre eine Klage sicher auch interessant gewesen. Söhnchen hat aber die Nachprüfung ohne dafür zu lernen mit Maximalpunktzahl aus dem Ärmel geschüttelt. Die Schule wechseln, wollten wir sowieso. Insofern machte es keinen Sinn, sich weiter damit zu befassen.


    Stimme dir voll zu.

    Mia: Darf ich deinem Schweigen also entnehmen, dass du mich als Korinthenkacker bezeichnest?

    Zitat

    Acephalopode schrieb am 01.07.2005 21:36:
    Zumindest 100 Euro sollte ich nun aus dem "Förderfond" der Schule wiederbekommen, wenngleich ich damit den bedürftigen Schülern natürlich auch wieder Geld "wegnehme".

    Weiß nicht, was das genau für ein Fond ist. Wenn es einen Förderverein an der Schule gibt, könnte man da auch mal nachhaken.
    In dem Förderverein meiner Schule, in der ich das Abi gemacht habe, haben wir z.B. beschlossen, statt der ewigen Sachspenden jährlich einen festen Betrag für die Kollegen für Studienfahrten auszugeben. Unser Vorstand würde in einem solchen Falle bestimmt einen Teil deiner Kosten übernehmen. Wie das in anderen Vereinen ist, weiß ich natürlich nicht, aber fragen kostet ja nun wirklich nichts.

    Eigentlich wollte ich mich nicht zu Enjas speziellen Fall äußern, da zum einen bei der etwas wirr geschilderten Faktenlage eine genaue Äußerung schwierig ist und zum anderen das Ganze ja bereits seinen Abschluss nicht gefunden hat.
    Trotzdem eine Bemerkung:
    So wie ich Enja verstanden habe, gibt es eine "Soll-Regelung", die ähnlich wie in Bayern verlangt, dass die Eltern bei Gefahr einer Nichtversetzung zu informieren seien.
    Da das Ausbleiben der Information aber in ihrem Fall unterblieben ist, meinte Enja nun die Versetzungsentscheidung als solche anfechten zu können. Dies blieb erfolglos und damit zieht Enja den Schluss, dass "soll"="kann" heißt.

    Nun, dieser Schluss ist eben immer noch falsch. Neleabels hat es doch genau richtig geschrieben: Die Versetzungsentscheidung an sich ist damit nicht hinfällig, der Lehrer hat aber rechtswidrig gehandelt, wenn er keine plausible Begründung hat.

    So, nun kann man den Kopf in den Sand stecken, wenn es einem nur um die Versetzungsentscheidung geht. Geht es aber darum, dass sich öffentliche Bedienstete nach (sinnvollen) Vorgaben richten müssen, dann muss der Sachverhalt als schriftliche Beschwerde am besten an Schulleitung und nachfolgende Schulbehörde fixiert werden. Passiert dem Kollegen nochmal eine solche Nachlässigkeit, kann er mit einem Disziplinarverfahren und einem Verweis in der Personalakte rechnen. Schnell folgen dann bei wiederholtem Fehlverhalten Geldbuße und Gehaltskürzung. Macht man aber nichts, wird der Kollege fröhlich so weiter machen...

    Zusammenfassend: Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen eine "Soll"-Regelung können nach Innen oder Außen gerichtet sein. Für Enjas Sachverhalt sind diese nur nach Innen gerichtet (gegen den Kollegen). Eine einklagbare äußere Wirkung fehlt. Das ist aber verständlich: Einem Schüler, der nach seinen Noten nicht in der Lage ist, die nächsthöhere Klasse zu besuchen, kann man dies doch nicht nur aufgrund eines Verfahrensfehlers ermöglichen, schon aus Schutz der betroffenen Person.

    Dass Enja nun noch alles möglich andere genannt hat, was die Versetzungsentscheidung zweifelhaft macht, ist wichtig, hat aber mit der Diskussion um die Bedeutung des juristischen Terminus' "Soll" nichts zu tun.

    Frohes Wochenende!

    Timm

    Zitat

    Mia schrieb am 30.06.2005 21:48:
    Sicherlich bin ich auch ferienreif. Aber es regt mich völlig unabhängig davon auf, wenn man mir das Wort im Munde umdreht. Und das tust du bzw. Neleabels im Moment.


    Ehrlich gesagt, habe ich mich nie auf deine Argumentation bezogen. Das einzige Mal, dass ich auf dich eingegangen bin, war, als es um den Vorwurf der "Korinthenpickerei" ging. Meine Auseinandersetzung ging nur gegen Enjas falsche Auffassung des Terminus' "sollen".

    Zitat


    Dann muss man halt auch damit rechnen, wenn man das korrekte Wort zu hören bekommt. Hab ja lang genug versucht, es nicht zu benutzen.

    Wenn du dir also abschließend herausnimmst, andere bei Bedarf zu beleidigen, dann

    Zitat

    Mia schrieb am 30.06.2005 21:11:

    Huch, wann hab ich das denn bestritten? ?(

    Natürlich muss man die Ausnahme von der Regel begründen können. Das habe ich vorausgesetzt, da ich dachte mit kompetenten Kollegen zu diskutieren.
    Auch scheint es mir nun, als ginge es plötzlich darum, dass man keinen Mahnungen schreiben braucht. Oder wie kommst du auf die Idee, dass man gegen eine Sollbestimmung nach Gutdünken verstößt?
    Es geht lediglich darum, dass eine Sollbestimmung keine Mussbestimmung ist, die zur Folge hat, dass eine Nichtversetzung auch ohne Mahnung erfolgen kann. Natürlich muss das begründet werden. Eben darum müssen ja (bei uns zumindest) auch alle größeren Notensprünge begründet werden. Ich gehe dabei ganz selbstverständlich davon aus, dass du als Lehrer auch eine Begründung für deine Entscheidungen hast. Scheint aber wohl nicht für alle so selbstverständlich zu sein.

    Da gibt's nix weiter zu diskutieren und alles andere scheint mir jetzt wirklich Korinthenkackerei. Wenn du das halt nun mal lieber hören willst. :rolleyes:

    Gruß
    Mia


    Liebe Mia, bist du ferienreif?
    Sorry, aber dein Ton ist ziemlich daneben. Wenn Enja Falsches postet, wird es ja wohl noch in Ordnung gehen, darauf hinzuweisen, ohne gleich ein Korinthenkacker zu sein. Wobei ich letztes Wort wirklich als persönliche Beleidigung empfinde und in aller Arroganz sagen kann, dass du die erste bist, die mir so etwas nahe legt.

    Ansonsten: Keep 8)

    Zitat

    Enja schrieb am 28.06.2005 09:34:
    Bei uns war es kein Hindernis, dass nicht gemahnt worden war. In der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung steht "soll".

    Das heißt bei den Juristen "wäre nett, aber muss nicht".

    Grüße Enja

    Leider falsch. Sowohl unsere Schulrechtler (Volljuristen) als auch die Juristen der GEW im Jahrbuch äußern sich wie folgt:


    (aus dem GEW-Jahrbuch B-W)

    Die Einstellungschancen an den beruflichen Schulen in B-W sind nach wie vor hervorragend. Es wird auch von seiten der Regierungspräsidien sehr flexibel vorgegangen, so dass man auch noch nach dem offiziellen Bewerbungsschluss unterkommen kann.

    Gesucht werden außer Ingenieuren mit Uni oder FH-Abschluss auch besonders Allgemeinbildner (Lehrbefähigung für Berufsschule oder Gymnasium), wobei nach dem Hauptverfahren auch erstmals Kollegen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen berücksichtigt werden. Kleine Einstellungsvolumina gibt es auch für Sonderschullehrer mit entsprechenden Qualifikationen.
    Bezahlt wird im Eingangsamt nach A13 (gehobener Dienst) bzw. A13+Zulage (höherer Dienst).

    Also, auf nach B-W. Wir freuen uns auf neue Kollegen
    :)

    Zitat

    draken schrieb am 23.06.2005 18:25:
    adverbiale bestimmung des ortes ist übrigens lokal ;)
    zeit = temporal, grund = kausal, mittel = instrumental usw.usf.

    Eine kleine Spitzfindigkeit:
    Adverbiale mit instrumentalen Charakter werden unter dem Begriff "Modus" subsumiert (vgl. Grammatikduden) genauso wie die Ausprägungen "Differenz, "Quantität", "Qualität" usw. In den meisten Schulgrammatiken und Sprachbüchern wird diese feine Differenzierung aber nicht (mehr) getroffen.
    Richtig wäre also die Analyse "modales Adverbial mit instrumenteller Bedeutung".

    In Bayern ist das anders. Es gibt städtische Schulen, die auch die Personalkosten tragen. Du bist dann kein Landes-, sondern Kommunalbeamter.
    Ein Wechsel von der Kommune zum Land sollte prinzipiell möglich sein; es gibt ja doch eine Menge Beamter, die auf kommunaler Ebene begonnen und dann im Zuge des Aufstieges gewechselt haben. Wie das aber genau funktioniert, kann ich auch nicht sagen.

    Zitat

    alias schrieb am 15.06.2005 20:04:
    Ich bin absolut dafür.

    Wenn dann die Büros für jeden Lehrer an der Schule geplant werden und die Kostenkalkulationen jeden Rahmen sprengen, wird vielleicht auch dem Letzten klar, welche Schnapsideen Rüttgers und seine Mannen produzieren - und man wird diese Herren in Zukunft von der Macht fern halten. ;)

    Naja, lt. Schulbauverordnung sind in B-W in Berufsschulen die sogenannten Stützpunktlehrerzimmer vorgeschrieben. D.h. 2-5 Kollegen teilen sich ein Lehrerzimmer mit Bürocharakter, wobei diese über das ganze Schulhaus verstreut sind.
    Ich habe es schonmal in einem anderen thread geschrieben: Wir haben einen großen Arbeitsplatz, 1-2 größere Schränke, in den meisten Zimmern ein Telefon und mindestens 1 Computer. Ich erledige so fast 3/4 meiner Arbeit in der Schule, wobei an mehreren Tage pro Woche bei mir eine Präsenenzpflicht bereits durch Rand- und Hohlstunden erfüllt wäre...
    Und wir sollten die technischen Lehrer nicht vergessen (auch wenn wir hier keine im Forum haben?): Die haben sehr oft ihr Büro unmittelbar an der Werkstatt, in der sie üblicherweise unterrichten.

    Gib' mal "Disziplin" als Suchwort ein oder "Besoldung". Da quält man sich endlos durch (nicht Relevantes) und deswegen haben wir immer wieder Anfragen zum gleichen Thema.

    Beim Zusammentragen könnten ja alle helfen...

    Hallo,

    inzwischen haben sich hier so viele gute Beiträge angesammelt, dass ich anregen wollte, ein Beitragsverzeichnis zu erstellen.
    In einem anderen Forum, in dem ich Mitglied bin, funktioniert das so, dass die Beitragsverzeichnisse unverrückbar oben an der threadliste stehen (ähnlich wie "Frage zu Seminarorten" in der Rubrik Referendariat)

    edit: Beispiel
    Ist so einfacher, wenn man ein Beispiel hat.

    Was haltet ihr davon?

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