Eigentlich wollte ich mich nicht zu Enjas speziellen Fall äußern, da zum einen bei der etwas wirr geschilderten Faktenlage eine genaue Äußerung schwierig ist und zum anderen das Ganze ja bereits seinen Abschluss nicht gefunden hat.
Trotzdem eine Bemerkung:
So wie ich Enja verstanden habe, gibt es eine "Soll-Regelung", die ähnlich wie in Bayern verlangt, dass die Eltern bei Gefahr einer Nichtversetzung zu informieren seien.
Da das Ausbleiben der Information aber in ihrem Fall unterblieben ist, meinte Enja nun die Versetzungsentscheidung als solche anfechten zu können. Dies blieb erfolglos und damit zieht Enja den Schluss, dass "soll"="kann" heißt.
Nun, dieser Schluss ist eben immer noch falsch. Neleabels hat es doch genau richtig geschrieben: Die Versetzungsentscheidung an sich ist damit nicht hinfällig, der Lehrer hat aber rechtswidrig gehandelt, wenn er keine plausible Begründung hat.
So, nun kann man den Kopf in den Sand stecken, wenn es einem nur um die Versetzungsentscheidung geht. Geht es aber darum, dass sich öffentliche Bedienstete nach (sinnvollen) Vorgaben richten müssen, dann muss der Sachverhalt als schriftliche Beschwerde am besten an Schulleitung und nachfolgende Schulbehörde fixiert werden. Passiert dem Kollegen nochmal eine solche Nachlässigkeit, kann er mit einem Disziplinarverfahren und einem Verweis in der Personalakte rechnen. Schnell folgen dann bei wiederholtem Fehlverhalten Geldbuße und Gehaltskürzung. Macht man aber nichts, wird der Kollege fröhlich so weiter machen...
Zusammenfassend: Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen eine "Soll"-Regelung können nach Innen oder Außen gerichtet sein. Für Enjas Sachverhalt sind diese nur nach Innen gerichtet (gegen den Kollegen). Eine einklagbare äußere Wirkung fehlt. Das ist aber verständlich: Einem Schüler, der nach seinen Noten nicht in der Lage ist, die nächsthöhere Klasse zu besuchen, kann man dies doch nicht nur aufgrund eines Verfahrensfehlers ermöglichen, schon aus Schutz der betroffenen Person.
Dass Enja nun noch alles möglich andere genannt hat, was die Versetzungsentscheidung zweifelhaft macht, ist wichtig, hat aber mit der Diskussion um die Bedeutung des juristischen Terminus' "Soll" nichts zu tun.
Frohes Wochenende!
Timm