Beiträge von Timm

    Ich wollte niemanden beleidigen oder für blöd halten. Ich habe versucht, die Begrifflichkeiten klar zu machen.
    Das finde ich überhaupt nicht haarspalterisch, da viele Studierende und Refs darüber oft verwirrt sind und wir hier ja in einer Rubrik posten, in der man entsprechendes Wissen nicht voraussetzen kann.
    Allein dass dieses Begriffsdurcheinander nach Entflechtung schreit und schwer durchschaubar ist, macht noch niemand blöd. Nur entweder erkläre ich es hier richtig oder ich setze mich dafür ein, dass es sich ändert. Das Lamentieren darüber nutzt aber keinem.
    Gruß

    Timm, der wahrlich am Sonntagabend besser zu tun hat, als Kollegen zu beleidigen

    edit: Falls du antwortest und dann immer noch Bedarf besteht, sollten wir alles Weitere per pn klären; wer hier von uns was wie versteht, ist wohl für die anderen Mitglieder nicht so spannend.

    Zitat

    namenlose schrieb am 12.06.2005 20:21:
    naja, du hattest das da geschrieben:

    "Meister mit Berufserfahrung wird man in den Anwärterdienst übernommen (=Referendariat im Höheren Dienst)"

    und das ist in rlp so nicht der fall.
    du spaltest nun aber haare. klar steht in der po, dass man die "zweite staatsprüfung" ablegt (bei den fachlehrern heißt sie hier dagegen "pädagogische prüfung"), aber das nimmt sich nun wahrlich nicht viel. wobei mein erstes examen (aus bawü) in der tat kein staatsexamen bzw. keine staatsprüfung war. zumindest steht das nicht auf dem zeugnis.

    Der Anwärterdienst wird im höheren Dienst als Referendariat bezeichnet, das wollte ich damit sagen. Das Ganze war missverständlich, wer sich auskennt, weiß aber Bescheid.

    Der Begriff (1/2.) Staatsprüfung ist der Überbegriff. Für das LA des höheren Dienstes heißt z.B. die 1. Staatsprüfung speziell "wissenschaftliche Prüfung". Es handelt sich aber immer um Staatsprüfungen nach dem Landesbeamtengesetz.

    Wenn dir die Begrifflichkeiten zu kompliziert sind, kannst du ja mal eine Eingabe an die Petitionsausschüsse der Landtage machen. Ich habe sie nicht erfunden und wollte das Ganze nur klar stellen.

    Zitat

    namenlose schrieb am 12.06.2005 17:55:
    so sind die länder verschieden.
    in rlp haben die lehrer für fachpraxis (vorbildung = meister) einen anderen vorbereitungsdienst als anwärter für den höheren dienst. der ist zudem für diese lehrer kürzer und schließt auch nicht mit einem staatsexamen ab, sondern nur mit einer entsprechenden abschlußprüfung. studienräte könen die auch gar nicht werden, das setzt in rlp zwingend ein universitätsstudium voraus.


    Da hast du mich wohl falsch verstanden: Kollegen mit Meister und Anwärterdienst sind Technische Lehrer im Mittleren Dienst. Aufstiegsmöglichkeit besteht in der Regel nur zum Technischen Oberlehrer. Auch der Anwärterdienst ist natürlich kürzer. Aber aber ohne Staatsprüfung geht es eben nicht (Staatsexamen ist genau genommen nicht das korrekte Wort, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung!!).

    Zitat

    Mia schrieb am 12.06.2005 18:06:
    Na ja, es ist sicherlich kein realistisch abschließendes Urteil, wenn man mit einem Referendar unter vier Augen bespricht, dass man aufgrund einiger Mängel in seiner Arbeit den Abschluss gefährdet sieht.
    Und wenn das die Schule erst kurz vor'm Examen feststellt, hat sie als auszubildende Institution versagt.

    Gruß
    Mia

    In B-W bescheinigen dir Schulleiter und Seminar nach dem ersten Jahr, dass du in der Lage bist, eigenverantwortlichen Unterricht zu führen. Dann erfolgt ein Schulwechsel. Im letzten Schulhalbjahr erfolgt keine Ausbildung mehr. Genaugenommen hat also vor allem die erste Ausbildungsschule versagt.

    Zitat

    namenlose schrieb am 07.06.2005 17:03:
    (greade an berufsschule gibt es viele lehrer, die weder studiert noch ein staatsexamen abgelegt haben).

    Das ist für B-W falsch. Außerhalb von Honorarlehraufträgen für Exotenfächer (und die reichen nicht zum Leben) gibt es keine Möglichkeit ohne Zusatzprüfung an einer Berufsschule zu unterrichten. Prinzipiell gibt es 2 Möglichkeiten:
    1) Mit (Fach-)Hochschulabschluss oder Meister mit Berufserfahrung wird man in den Anwärterdienst übernommen (=Referendariat im Höheren Dienst) und nach erfolgreichen Examen Studienrat oder Technischer Lehrer (im Mittleren Dienst).
    2) Mit (Fach-)Hochschulabschluss und i.d.R. 3-jähriger Berufserfahrung musst du 3 Jahre als Angestellter arbeiten. In den ersten beiden Jahren erhältst du eine Ausbildung und hast Prüfungen ähnlich dem Ref. Mit dem Unterschied, dass du von vornherein mit BAT IIa oder BATIII entlohnt wirst und mit 8h eigenständigem Unterricht startest. Bestehst du die Prüfungen und bewährst du dich im dritten Jahr kannst du als Studienrat oder Handels-bzw. Gewerbeschulrat (Gehobener Dienst) übernommen werden.

    alias: Im beamtenrechtlichen Sinne ist der Vorbereitungsdienst natürlich schon eine Ausbildung, was man schon daran erkennt, dass an den Seminaren die sogenannten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gelten. Das Beamtengesetz geht eigentlich davon aus, dass man immer eine Ausbildung als Anwärter macht, bevor man Beamter werden kann (§§20,22 Landesbeamtengesetz). Bei den Lehrern ist aber der erste Teil durch das Bestehen des 1. Staatsexamens an einer PH oder Uni abgegolten. Die Anerkennung anderer Abschlüsse als Ersatz für einen Anwärterdienst stellt die Ausnahme dar (§30).

    Bezüglich der FL-Noten:
    In Baden-Württemberg machst du 4 Lehrproben, eine Examensarbeit und dazu die mündlichen Prüfungen in den Fachdidaktiken und Pädagogik. Dazu kommt die SL-Note.
    Sie ist im Gegensatz zu den anderen Noten die einzige, die sich auf langfristige Beobachtungen stützt und die generellen Möglichkeit der Person einbezieht.
    Es ist also durchaus möglich, dass ein Kandidat in Momentaufnahmen eine ausreichende Leistung bringt, insgesamt aber ungeeignet ist. Nach allem was Miss Pimple geschildert hat, ist m.E. doch eine Verlängerung angemessen. Ich denke, das ist eine Chance, noch einmal an sich zu arbeiten.

    Ob der Schulleiter früher die Gefahr des Scheiterns hätte mitteilen sollen, ist zweischneidig. Im Januar beginnt bereits die Lehrprobenphase, ob es da sinnvoll ist, jemanden damit zu konfrontieren, dass er womöglich scheitert...? Und in den 3 1/2 Monaten zuvor wird sich wohl niemand realistisch ein abschließendes Urteil zutrauen.

    Das Problem, das im Durchschnitt Ende der 6./Anfang der 7. rein entwicklungsmäßig zu beobachten ist, ist, dass ein Teil der Schüler sich schon in der Pubertät, der andere noch nicht befindet. Unabhängig davon sind auch im kognitiven Bereich hinsichtlich des Abstraktionsvermögens starke Differenzen vorhanden.
    Das macht 7. Klassen so überaus anspruchsvoll. Ein Jahr später hat sich das Entwicklungsniveau schon wieder etwas mehr angepasst.

    Meine Erfahrungen bezogen/beziehen sich natürlich auf den gymnasialen Sektor; hinsichtlich der Klassenvergabe speziell auf B-W, aber das sagte ich ja bereits.

    Zitat

    Anja82 schrieb am 07.06.2005 23:08:

    Naja, vielleicht hättest du mal noch selbst ein bisschen in der Schule bleiben sollen. Deine Rechtschreibung ist ja grauenhaft.

    Man möge dem Gast verzeihen, aber wie soll man auch ein vernünftiges Deutsch erlernen bei derart unfähigen Lehrern ?(

    In B-W musst du ja alle Stufen abdecken. Da man aber selten 5/6. Klassen bekommt (Einstiegsklassen gibt man ungern Referendaren und meist sollen die Frischlinge auch ihren Klassenlehrer 2 Jahre behalten) musst du schon wieder mit einer 7. - zumindest als Leihklasse - rechnen. Insofern ist es gut, wenn dir schon jetzt klar ist, was du besser machen musst.

    Und wenn du bestehst und dich doch berufen fühlst, weiter zu unterrichten: Bei vielen Kollegen an Gymis ist es so, dass sie fast ausschließlich in 1-2Stufen unterrichten. Ein guter Bekannter von mir - seit einem Jahr Beamter auf Lebenszeit - hat massive Probleme mit Mittelstüflern. Unter- und Oberstufe laufen aber super. Das sind einfach auch Erfahrungen, die man machen muss - natürlich nicht unbedingt so wie du im Ref.

    Noch eine Methode: Das Tempoduett.
    Geht folgendermaßen:
    Es gibt zwei Aufgabentypen A und B.
    Zuerst löst jeder Schüler in Stillarbeit A oder B.
    Anschließend bilden sich Paare, indem die Schüler, die bereits fertig sind, einen Partner suchen. Schüler A erklärt und löst zusammen mit Schüler B Aufgabe A und umgekehrt. Zur Strukturierung empfiehlt es sich, Notierhilfen für die Lösung vorzugeben.
    Wenn beide Schüler die Aufgabe gelöst und besprochen haben, dürfen sie z.B. die Hausaufgaben bereits beginnen.

    Weil es auf Zeit geht, sollten es natürlich nicht zu schwierige Aufgaben sein, eher Übungen zur Verfestigung oder die Erarbeitung einfacher neuer Stoffgebiete. Aber auch aufpassen, dass das Ganze nicht zu einfach wird, dann schreiben die Schüler nur voneinader ab.
    Ich könnte mir in Sprachen z.B. vorstellen, dass man Aufgaben lösen und dies mit der zugrundeliegende Regel erklären muss.

    Zitat

    Miss Pimple schrieb am 09.06.2005 16:36:
    Ich habe sehr viel gefehlt, war aus Angst und Stress im Ref überproportional oft krank, und dies erweckte den Ruf, ich sei einfach faul und wollte mich drücken. Aber es war die Angst, das Überfordertsein, was mich krank machte!
    LG Miss Pimple


    alias: Miss Pimple meinte ja, es laufe jetzt besser. O.k.
    Aber zuvor konnte ich nur die obige Aussage (außer dem Hinweis auf die 7. Klasse) lesen und da kann ein ehrlicher Rat nur heißen: aufhören!
    Ansonsten: Dass 7. Klassen für einen Anfänger schwer sind, geschenkt. Aber was ist mit den 8./9./10.? In meiner Ref-Zeit am Gymi waren - vor allem die ersten beiden - noch deutlich unbeliebter.

    Zitat

    Miss Pimple schrieb am 09.06.2005 19:13:
    Danke Melosine, das würde ich auch so sehen. Das fand ich jetzt gerade echt ein wenig krass......

    Nein, das war nicht krass. Ich gestehe dir zu, dass du in dieser extremen Situation etwas dünnhäutig bist. Alle anderen Kollegen sollten aber in der Lage sein, meinen Beitrag richtig zu lesen.
    Ich habe gesagt, wenn du dich befähigt fühlst, das nächste halbe Jahr so über die Bühne zu bringen, dass du den Schülern und Kollegen (und letztenendes dir) nicht ernsthaft schadest (= eine ausreichende Leistung bringst), dann verlängere, sonst lass die Finger davon! That's it.

    Wir tragen erst einmal die pädagogische Verantwortung für unsere Schüler, dann kommt die Kollegialität. Unfähige Kollegen gibt es leider und jeder weitere ist zu viel - Abschluss hin oder her. Wenn ihr mich deswegen an den Pranger stellt, dann nehm ich noch ein paar Ketten mit, um da möglichst lang zu stehen und meine Meinung zu vertreten.

    Zitat

    Miss Pimple schrieb am 09.06.2005 16:36:
    Ich weiß auch jetzt, dass ich für diesen Beruf nicht tauge. Es geht um diesen verdammten Abschluss. Und alle, Seminar und Schule versicherten mir, ich werde es schaffen, und sie werden alles erdenkliche dazu helfen. Sie beteuerten immer, dass sie meine Mühen honorieren, auch wenn ich mich nicht zum Lehrberuf eigne, und so den Abschluss auch verdiene. Und jetzt dieser Makel. Tabea hat recht: werde ich den je los?
    Ich muss es versuchen, das ist klar.

    LG Miss Pimple

    Sorry, bei allem Verständnis und großer Bewunderung für die ehrliche Analyse:
    Wie könnt ihr Miss Pimple zuraten, ein halbes Jahr weiter Kollegen und Schülern zur Last zu fallen, nur um einen Abschluss zu erhalten?
    Bitte lass' die Finger von einer Verlängerung, wenn du nicht meinst, halbwegs ordentlich das halbe Jahr mit den Schülern zu überstehen. Du hast noch knapp 6 Wochen und wohl noch eigenverantwortlichen Unterricht. Wenn du wirklich die Verlängerung anstrebst, solltest du am Ende des SJ so weit sein, dass du der ehrlichen Auffassung bist (und auch Erfolge siehst), diesen Beruf zumindest ausreichend ausfüllen zu können.
    Gruß

    Timm

    Zitat

    Piotr schrieb am 08.06.2005 16:17:
    "Ich freue mich" finde ich so verständlich wie "Ich bin traurig", "Ich habe Angst" oder "Ich ärgere mich". Damit beschreibt man einen Gefühlszustand, der - zumindest grammatisch - erst mal keiner weiteren Erklärung bedarf.

    Es kommt ja im Referendariat nicht mehr so häufig vor, aber früher habe ich schon ein paar Mal einfach so vor mich hin gefreut und wusste selbst gar nicht warum.

    Wenn mir jemand sagt: "Ich freue mich", dann möchte ich wissen, weshalb.
    Was du meinst, ist eher in Richtigung habitueller Lesart zu interpretieren. Da kann jedes mehrwertige Verb ohne Ergänzung stehen.

    Z.B. - so haben wir es an der Uni gelernt - ist rauchen 2wertig.
    Man raucht eine Zigarette, eine Zigarre,...
    Sagt jemand: "Ich rauche", so ist dies eine Gewohnheit (Habitus).
    Wenn du sagst, du hättest dich im Ref oft gefreut, so ist dies auch ein Habitus, vielleicht in Abgrenzung zu denen, die sich oft geärgert oder gefürchtet haben (beide Verben eigentlich auch 2wertig).

    Im Übrigen sollte man als Außenstehender herangehen und den Satz ohne jeden Kontext betrachten. Dann ist der Satz:
    "Ich gehe."
    vollständig und verständlich, weil gehen 1wertig ist,
    "Ich freue mich."
    eben unvollständig oder habituell zu lesen, weil 2wertig. Der Leser möchte wissen worüber oder in welchem Kontext das Ganze steht (musstest ja auch die Geschichte mit dem Ref erzählen!).

    So, mehr Überzeugungsarbeit vermag ich nicht zu leisten. Ich habe zugegebenermaßen etwas scheinheilig gebeten, die Valenz nachzuschlagen. Zu meiner Studienzeit gab es kein Valenzwörterbuch, weil es eben immer Abgrenzungschwierigkeiten gibt, wohl lt. des Lehrpersonals aber Bemühungen darum.

    An den Gymnasien und Berufsschulen musst du keinen Entwurf schreiben. Das einzige, das schriftlich parat liegen sollte, ist deine Jahresplanung und ein Stoffverteilungsplan.
    Gruß

    Timm

    Leider ist für mich immer noch nicht klar, in welche Richtung das laufen soll. Ich bilde zwar selbst Kollegen an anderen Schulen in Präsentation und Rhetorik fort, allerdings ist mein Material zu über 90% Anwendungsbezogen und nicht analytisch.
    Falls du es trotzdem haben willst, kann ich dir gerne eine Kopie der CD zukommen lassen - ist ansonsten eine wahre Fundgrube, da es sowohl die Beiträge von rund 10 Kollegentandems vom Gymi und etwa ebensoviel vom beruflichen Bereich enthält.
    Schick mir ggf. einfach eine persönliche Nachricht.
    Gruß

    Timm

    Zitat

    leppy schrieb am 07.06.2005 16:27:
    Timm
    Habe jetzt kein passendes Wörterbuch da, würde aber auch sagen, dass es zweiwertig ist (über/auf etwas/ jmd. freuen), wobei man es ja auch ohne Präposition (oder ist das ein Adverb ) benutzen kann (Ich freue mich.).

    Gruß leppy


    Ich behaupte aber, der Satz "Ich freue mich" ist nicht verständlich, wenn nicht durch pragmatischen oder semantischen Kontext ersichtlich ist, über was.
    Z.B. heißt es wohl unstrittig "jemanden etwas geben" (3wertig). Im richtigen Kontext reicht aber: "Ich gebe gerne" (z.B. jemand, der im Moment Geld in die Spendenbüchse gibt, der wohlhabende Mäzän...).
    Genau wie oben ist nur durch die Kenntnis des Kontext der Satz "Ich freue mich" in Ordnung, deshalb bleibt freuen 2wertig, die Ergänzung ein Präpositionalobjekt.

    Zitat

    alias schrieb am 05.06.2005 23:49:
    Es kommt bei Hospitationen sicher auch darauf an, an welcher Schulart das stattfinden soll. An der Berufschule oder Hauptschule gäbe es sicher Irritationen in der Klasse, die den Unterrichtsablauf und -erfolg massiv stören - hier würde ich schon sehr genau die Motivationen hinterfragen, die hinter einem derartigen Hospitationswunsch stehen - und ein derartiges Ansinnen im Zweifel ablehnen.

    Ja, alias, so sehe ich das auch. Dazu kommt, dass Schüler der Sekundarstufe auch eher zur Camouflage in der Lage sein werden als Primarschüler. Dann nehmen hospitierende Eltern ihren Sprössling auf einmal ganz anders war als er sonst im Unterricht ist.

    Andererseits habe ich nichts zu verbergen und freue mich, wenn Außenstehende Interesse an meinem Unterricht (und meiner Lehrerpersönlichkeit) haben. Deswegen bin ich prinzipiell für offene Türen. Nur Eltern oder Ausbilder würde ich dann eben in Parallelklassen mitnehmen.

    Meine beiden einzigen Hospitanten kamen allerdings aus Interesse am Beruf.

    Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 04.06.2005 15:42:

    haltet mich jetzt nicht für einen Korinthenkacker, aber ich bezweifel doch, dass freuen zwingend mit "über" steht (falls du das so gemeint hast, Timm), denn es kann auch ohne Präposition mit Genitiv stehen oder mit der Präposition auf z.B.:

    freut euch des Lebens, ich freue mich auf meinen Geburtstag...
    etc..

    mfg
    der unbekannte Lehrer

    Klarheit würde man nur bekommen, wenn man die Valenz des Verbs kennen würde. Ist das Verb "freuen" zweiwertig (was ich jetzt behaupten würde) ist es ein Präpositionalobjekt, sonst ein Adverbial. Leider gibt mein Deutschwörterbuch die Valenz nicht an. Kann es jemand nachschlagen?

    Der Genitiv ist m.E. eine (ver)altete Form, die andere Präposition ergibt schlichtweg eine neue Bedeutung. Bei meinem Beispiel für ein Adverbial mit "fahren" ändert der Austausch der Präposition nicht die Bedeutung des Verbs.

    Das mit dem späten Essen und der Siesta kenne ich. Ich verstehe es aber so, dass du dann auch dementsprechend lange Schule hast. Dann musst du aber auch recht viele Hohlstunden haben und du solltest dir mal überlegen, wie du die sinnvoll nutzen kannst.

    Nun sind wir Berufsschullehrer in der priviligierten Lage, dass wir 2-4er Lehrerzimmer mit richtigem Schrank und Schreibtisch haben, so dass gutes Arbeiten kein Problem ist, aber auch in deiner Schule sollte sich ein ruhiger Ort finden lassen...

    Im Übrigen kann ich den zukünftigen Berufseinsteigern nur raten, nicht gleich mit einem vollen Lehrauftrag zu starten!!!

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