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Referendarin schrieb am 27.05.2005 19:29:
Hallo Timm,
welche Strafen gibt es bei euch denn für
a) fehlendes Arbeitsmaterial
Unterrichtsausschluss. Wer kein Material hat, kann nicht mitarbeiten und somit auch dem Unterricht nicht folgen. Die Zeit des Ausschlusses muss x2 nachgeholt werden. Dabei ist es die Pflicht der Schüler, das Nachholen des Unterrichts zu organisieren.
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Das Übliche: Bei mir ist meist das einmalige oder ständige Umsetzen besonders hilfreich. Ansonsten Strafarbeiten, Nachsitzen, vor die Türe stellen.
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c) zu spät in den Unterricht kommen.
Es gibt folgenden Laufzettel:
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Name, Klasse: ___________________________
Datum: ___________________________
Unterrichtsbeginn: ___________________________
Eingetroffen am: ___________________________
Verspätung x2 nachgeholt am: ______________________
Kürzel u. Unterschrift Lehrer: ______________________
Kürzel u. Unterschrift Fachlehrer: _______________________
Erläuterung:
In der nachzuholenden Zeit hat der Schüler bei einem Kollegen den Stoff nachzuarbeiten.
Da Zuspätkommen ein disziplinarisches Vergehen ist, wird die Zeit verdoppelt.
Der Kollege kann dem Schüler anschließend andere Aufgaben geben oder die Zeit nur still nachsitzen lassen.
Die Organisation des Nachholens obliegt dem Schüler.
Sollten besondere Gründe vorliegen, die das Zuspätkommen ausnahmsweise rechtfertigen, entscheidet dies der Klassenlehrer im Einvernehmen mit dem Fachlehrer.
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Was tust du, wenn die Schüler diese Strafen nicht machen (z.B. nacharbeiten)?
Nachsitzen, wobei es wieder dem Schüler obliegt, das zu organisieren. Wenn nicht SL um Rektoratsarrest bitten, Klassenkonferenz und zeitweiliger Schulausschluss.
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Und was tust du, wenn den Schülern die Noten egal sind, weil sie eh sitzen bleiben oder weil sie demnächst die Schule verlassen oder...?
Das Problem hatte ich ehrlich gesagt noch nie massiv. Ich glaube einfach, wenn man den Laden sonst zusammenhält, ist es auch den Sitzenbleibern u.ä. peinlich, vor der Lehrkraft und den Mitschülern mit "heruntergelassener Hose" erwischt zu werden.