Nur wer an die Zukunft glaubt, glaubt an die Gegenwart.
(Aus Brasilien)
In diesem Sinne einen guten Rutsch und ein erfolgreiches 2005.
Nur wer an die Zukunft glaubt, glaubt an die Gegenwart.
(Aus Brasilien)
In diesem Sinne einen guten Rutsch und ein erfolgreiches 2005.
Zitat
namenlose schrieb am 30.12.2004 17:12:
Hallo,
also mich haben sie in die unterste Stufe gesteckt. Andere kamen beim Einstieg in Stufe 5, obwohl sie gleichalt sind. Das ganze scheint mir eher auf Willkür als auf einem System zu basieren.
Da hast du etwas falsch gelesen oder - schlimmer - es ist etwas falsch gelaufen:
Zitat
§28 Bundesbesoldungsgesetz
1. Das Besoldungsdienstalter beginnt am 1. des Monats, in dem der Beamte oder Soldat das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Der Bund hat hier (noch) die Rahmengesetzgebungskompetenz, also gilt das bundesweit.
Siehe auch:
http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…ungsdienstalter
ZitatAlles anzeigensmotte schrieb am 29.12.2004 14:30:
So, jetzt, nach erneutem, möglichst logischen Nachdenken und hoffentlich ohne über meine eigenen Kommentare zu stolpern:Lebensjahr 21 = Dienstaltersstufe 1
Nun geht es alle zwei Jahr eine Stufe rauf bis zur fünften:ergo ... 23 ==> 2
25 ==> 3
27 ==> 4
29 ==> 5Jetzt alle drei Jahre (d.h. bis zur nächsten "Leichenzulage", wie mein Herzchen das nennt):
32 ==> 6 (also in zwei Jahren bekommst du wieder mehr)
Da du jetzt 30 bist, müsstest du in Stufe 5 stehen und demnach gleich das stattliche Eingangsgehalt von 3164,50 � erhalten, was laut Heydorn-Link bei Steuerklasse 3 und von mir angenommener Kirchensteuer von 9% (kannst du ja gegf. ändern) ein Netto von 2835,52 macht. Herzlichen Glückwunsch, ich will auch heiraten ...!
Ich hoffe, dass das nun stimmt und ich dir nicht zu früh einen Grund zum Freuen gegeben habe.
LG!
Du hast Recht. Die Verwirrung rührt daher, dass früher die Dienstaltersstufen tatsächlich auch etwas mit früheren Dienstzeiten zu tun hatten. Ältere Kollegen werden teils immer noch so besoldet und erzählen das dann den jungen. Heute rechnet man allgemein ab dem 21. Lebensjahr.
ZitatAlles anzeigenthe-unknown-teacher-man schrieb am 29.12.2004 13:27:
noch mal kurz weg von den Smilies hin zum eigentlichen Thema... falls das noch jemand liest....gilt das jetzt für neueingestellte Lehrer oder auch rückwirkend für bereits verbeamtete...
gibts das Übergangsfristen, Stichtage etc...?
als ich das Thema las, dachte ich, es gilt "nur" für "Neuerwerbungen"...
auf den verlinkten Seiten (VBE; Bildungsportal) konnte ich auf diese und ähnliche Fragen aber keinerlei Antwort finden.
Hab ich nicht gut genug geschaut?mfg und den besten Wünschen für das Neue Jahr
ein unbekannter Lehrer
Gilt natürlich nur für Kollegen, die nach dem Stichtag eingestellt werden. Im Sinne der Besitzstandswahrung kann dir niemand mehr das Beamtum nehmen. Bestes Beispiel sind ja die "Altbeamten" der ehemaligen Bundespost oder Bundesbahn.
Im Zuge der angespannten Haushalte bin ich aber ehrlich nicht sicher, ob man in NRW die Option überhaupt ziehen kann. Denn die angestellten Lehrer sind für das Land teurer und unangenehmer (wenn man mal schaut, wie es die Leistungen für Beamte bei uns in BW einfach zusammenstreichen konnte...).
http://www.seminar-stuttgart.de/semgym2/ref/ordnung.htm
Da steht fast alles drin. Für andere LA gibt es die bestimmt analog im Netz. Durchfall durch eine LP i.d.R. 1/2 Jahr Verlängerung. Bei mehr "Durchfall" 1 Jahr (dieses Wortspiel musste sein
)
Erstmal danke Stefan für die schnelle Reaktion.
Ein klein wenig stört mich noch der Fettdruck des Zitierten - oder läuft das nur gegen mein ästhetisches Empfinden?
In anderen Foren gibt es diese Funktion und ich finde sie in der Tat sehr praktisch!
Habe es schon unterrichtet und hätte auch eine geniale Karikatur zum Einstieg. Wenn du über pn deine Mailadresse an mich gibst, kann ich dir die Karikatur als jpg schicken.
Außerdem findest du hier vielleicht etwas Passendes:
http://www.gemeinschaftskun.de/geschichte.htm
Gruß
Timm
Naja, finde auch, dass bei venti einige konfliktträchtige Formulierungen enthalten sind.
Wie wärs mit etwas in dieser Art:
Liebe Kollegin,
vielen Dank für Ihr Interesse. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass sich gerade in den bemängelten Aufgaben meine Unterrichtsschwerpunkte widerspiegeln, die Ihr Sohn leider nicht ganz beherrscht hat. Sollten Sie deswegen genaueren Klärungsbedarf haben, kann ich Ihnen Näheres gerne in meiner Sprechstunde am .... erläutern.
Ansonsten wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch.
MfG
...
Also wenn die Frau nicht sehr viel Freizeitüberschuss hat, wird sie nicht auftauchen und der Fall ist erledigt. Ansonsten knallst du ihr halt deinen Erwartungshorizont um die Ohren...
![]()
Zitatwas man bei den pensionierungen aber noch bedenken muss, und darauf hat mich erst ein mensch einer bezirksregierung in niedersachsen gebracht (!), dass viele der pensionäre bereits in altersteilzeit waren!
d.h. etwa zwei oder drei pensionäre machen eine neue stelle aus..
fies, was
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sabi
Andererseits steigen die meisten Junglehrer mit Deputaten von 50%-75% ein, so dass regelmäßig ein ganzes Stück mehr Kollegen angestellt werden, als volle Stellen zur Verfügung stehen (so etwa 20%).
Moment, so schlimm ist die Lage bei Musik nicht!
Normalerweise zahlen die Schulen eine GEMA-Pauschale. Damit sind alle Forderungen aus Urheberrechten für Musikdarbietungen abgegolten, so lange keine Eintritt über (mein letzter Stand) DM 5,- verlangt wird.
Es ist also in diesem Fall problemlos möglich, Musik aus legalen Quellen wiederzugeben. Dazu gehört auch die allem Anschein nach legal bezogene Schüler-CD.
ZitatKann es sein, dass es eine Seite oder ein Programm gibt, wo man ganz legal sämtliche Radioprogramme mitschneiden kann? Zumindest hat mir mal jemand davon erzählt. Man könne wohl auch irgendwo vorher für einen begrenzten Zeitraum nachlesen, welche Songs gespielt werden. Vielleicht weiß ja jemand mehr darüber.
Ja, wenn du nichts Bestimmtes suchst:
air2mp3 http://www.air2mp3.net/
oder tobit clipinc http://www.geschickter-als-kaufen.de/flash/index.htm
Die Programme laden ein "Cutlist" herunter und geben den Liedern automatisch Namen, Interpret und extrahieren sie als mp3s!
Es gibt auch ein Programm, das aus den Internet-Radio-Programmen den gewünschten Song heraussucht; leider fällt mir der Name nicht mehr ein.
Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
ist jeder download von urheberrechtlich geschützten Werken strafbar. Über Kazaa werden fast ausschießlich urheberrechtlich geschützte Werke angeboten - deshalb: Finger weg!
Zivilrechtlich können saftige Forderungen auf dich zukommen, strafrechtlich dazu Geldstrafen oder Haft bis zu 3 Jahren.
(Da es eine vorsätzliche Tat ist, wäre bei einem Strafmaß von einem Jahr+ auch noch der Beamtenstatus weg!)
ZitatAlso eine 6 habe ich in Deutsch bisher noch nicht gegeben. Das kommt angeblich im Deutschunterricht kaum vor. Allerdings gab es auch schon mal eine 5 für eine Inhaltsangabe bei der ich in der 8. Klasse wirklich fast gar nichts verstehen konnte und man vom Inhalt des Ursprungstexts nicht mehr viel erkennen konnte. Und da musste ich eine 5 geben, auch wenn die Rechtschreibung gut war und der Schüler die richtige Erzählzeit benutzt hatte. Hätte ich da etwa auch keine 5 geben dürfen? Das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen.
Ist natürlich in Ordnung; ich sagte ja schon, dass man das bei ganzheitlicher Betrachtung gut rechtfertigen kann (und im Zweifelsfalle muss jeder Aufsatz noch einmal als Ganzes betrachtet werden). Es ging mir ja nur um die Willkür, einmal Kriterien außerhalb des Inhalts heranzuziehen und einmal nicht. Ganz abgesehen davon, dass die richtige Erzählzeit in deinem Fall ja noch lange nicht heißt, dass die Sprache des Schülers nicht mangelhaft sein könnte.
Mein Problem ging eher in Richtung von german. Auch ich habe aus meiner Schulzeit noch in Erinnerung: "Inhalt verfehlt=6"...
ZitatDann gibt es automatisch für den gesamten Aufsatz eine 5 oder gar 6.
Sonst könnte ja ein Schüler immer nur einen Satz schreiben und diesen 100 mal wiederholen. Oder er könnte eine minimale Satzstruktur benutzen oder aber einen Text, den er vorher auswendig gelernt hat.
Auch das erste Beispiel ist nicht zielführend, denn auch hier handelt es sich um eine Leistungsverweigerung, da ja nie die Absicht bestand, die Aufgabenstellung zu beantworten. Einen (passenden) Text vorher auswendig zu lernen, ist ein Täuschungsversuch im Sinne der Aufsatzerziehung und somit auch mit 6 zu bewerten.
Einen Schüler, der ohne Absicht das Thema vollkommen verfehlt hat, aber sprachlich gute Leistungen bringt, kann aus dem Prinzip der Gleichbehandlung keine 6 bekommen. Ich kann keinen Fall definieren, in dem ich meine Bewertungskriterien einfach aufhebe, ohne den Schüler im Vergleich zu den Mitschülern ungleich zu behandeln. Das ist aber rechtlich nicht möglich, wenn auch evtl. (warte immer noch auf eine einleuchtende Begründung) pädagogisch wünschenswert.
Schaut euch dazu noch einmal die Notendefinition der 6 an:
Zitat
Die Note "ungenügend" (6) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Es wird doch niemand im Ernst behaupten, ein Schüler, der zu guten sprachlichen Leistungen in der Lage ist, wird auch in absehbarer Zeit das Thema verfehlen?!
Macht solche rechtlich mehr als zweifelshaften Sachen nicht mit, auch wenn das irgendjemand an eurer Schule so geregelt hat. Ihr habt immerhin ein Remonstrationsrecht!
ZitatGrundsätzlich hast du ja recht, dass nicht nur der Inhalt bewertet wird. Bei 'Thema verfehlt' gilt das aber nur bedingt. Hätte die Schülerin das Thema völlig verfehlt, was in diesem Fall, so wie geschildert, nicht zutrifft, hätte auch der fehlerfreiste Aufsatz nicht geholfen, eine 6 zu verhindern.
Sonst schreibt mir bald ein Schüler einen fehlerfreien Aufsatz über Löwen in Afrika und will eine 4, egal wie die Themenstellung war.
Vorischt! Vielleicht lässt sich das Ganze noch pädagogisch begründen (wobei ich Zweifel habe), rechtlich bestimmt nicht.
Du kannst nicht Kriterien wie Sprache/Rechtschreibung nur zum Nachteil des Schülers werten, sondern musst sie auch zum seinem Vorteil miteinbeziehen.
Dein Beispiel ist - sorry - etwas an den Haaren herbeigezogen. Schreibt ein Schüler absichtlich über ein gänzlich anderes Gebiet, so handelt es sich um eine Leistungsverweigerung und damit eine 6. Ist aber der Wille erkennbar, der Aufgabenstellung nachzukommen, so müssen alle relevanten Kriterien eingehen.
Wenn du holistisch benotest, bist du ja nicht verpflichtet, die genaue Gewichtung anzugeben, insofern kann die gesamte Leistung bei gutem sprachlichen Stil und guter Rechtschreibung bestimmt "mangelhaft" im Sinne der Notendefinition lauten, keinesfalls aber ungenügend!
Im Übrigen behalten wir es uns auch bei unserem "arithmetischen System" vor, die Note in besonderen Fällen noch einmal holistisch zu betrachten und ggf. zu verändern.
ZitatUnd zum Argument, das sei Stoff der höheren Klassen:
Ich zitiere mich mal selbst mit fehlerhafter Deklination:
"Ich habe mir etwas verwirren lassen, weil Cecilia in seinem Postings immer Argumente vom unser möchte, was die verschiedenster Lehrkräften mit dem 5.-Klässlern wohl verkehrt mache...... "
Wenn man erst in der 7.Klasse lernt wie es richtig geht, oh Pisa.....
Deswegen meinte ich auch etwas ironisch, dass ein Muttersprachler auf Realschulniveau damit keine Probleme haben sollte. Den Formen Begrifflichkeiten zuzordnen ist jedenfalls keine Leistung, zu der die Schüler entwicklungspsychologisch noch nicht in der Lagen wären.
In der Berufsschule werten wir je nach Aufsatzart unterschiedlich gewichtet:
Form, Inhalt, Sprache und Rechtschreibung
Mein Schlüssel für Stellungsnahmen und Erörtungen:
Form 5%, Inhalt 55%, Sprache 30%, Rechtschreibung 10%
Am Anfang hat mich das System auch etwas befremdet, da ich die holistische Bewertung des Gymis gewohnt war, inzwischen finde ich es recht patent.
Auf jeden Fall gehören so oder so Sprache und Rechtschreibung in eine Aufsatzbewertung. Wenn der Inhalt verfehlt ist (6), kann der Schüler immer noch die Note durch die Leistung in den zwei anderen Gebieten verbessern. Das sollte eigentlich unstrittig sein?!
Gruß
Timm
Sind die armen Kinder aus Migrantenfamilien, da sie in der deutschen Sprache nicht deklinieren können oder sprechen wir von einer ausländischen Realschule, an der Deutsch als Fremdsprache unterrichtet wird?
ZitatHeieiei, es ereignete sich am Sonntag in MEINER Sauna:
Ich (gerade wieder im Bademantel) stehe vor einem meiner Neuntklässler (gerade noch im Handtuch). Wortwechsel:
"Oh, Hallo Frau X"
"Oh, hallo Carsten"
Rote Ohren auf beiden Seiten. Ich mich in eine Ecke verzogen und überlegt. Nach Hause gehen oder bleiben?
Pro nach Hause gehen: Der Schüler könnte morgen der ganzen Schule erzählen, wie ich nackt aussehe. Wenn er es nicht tut, könnte er es tun, wenn er mal sauer auf mich ist.
Also ich bin auch begeisterter und regelmäßiger Saunierer. Und wenn du Jugendliche in dem Alter beobachtest, haben die die größten Probleme mit ihrer Nacktheit (immer schön auf der untersten Bank sitzen, damit man das Handtuch nicht abnehmen muss). Ich glaube also, dass da der Schüler schon aus Selbstschutz auf Details verzichten wird. Möchte hier nicht anführen, was für dumme Sprüche ich von seinen Klassenkamderaden nach der Erzählung an ihn gerichtet erwarte...
Ansonsten muss man sich halt bewusst sein: Der Saunagast neben an kann die Mutter von einem deiner nächsten Schüler oder der Fachberater bei deinem nächsten Unterrichtsbesuch sein. So what? So lange mir niemand das Gespräch reindrückt, ists doch egal...
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