Bablin: Vielleicht führt es aber dazu, dass gewisse Verfasser etwas genauer überlegen, wie sie dazu beitragen können, dass die "Art der Behandlung" im erwünschten Rahmen bleibt
Remus Lupin: Genau so läuft es in den anderen Foren: Die Moderatoren werden mit Begründung gebeten, einen Thread zu schließen. Das läuft da m.E. ganz gut.
Beiträge von Timm
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Aus gegebenem Anlass habe ich zum ersten Mal bemerkt, dass
man als Urheber eines Threads diesen selbst schließen kann. In den anderen Foren, in denen ich poste, ist das nicht möglich, dafür sind die Moderatoren zuständig.
Ich finde das auch besser so. Denn einfach eine Diskussion zu starten und sie dann durch das Schließen des Threads abzuwürgen, weil sie unangenehm ist, ist recht daneben. (Man denke nur, der Pädothread wäre zu früh geschlossen worden!!!)
Deshalb die Fragen:
a) wie ist eure Meinung dazu,
b) ist es technisch möglich das Schließen an die Moderatoren zu übertragen.Gruß Timm
(und einen guten Wiederbeginn an alle, die Herbstferien hatten)
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Aus gegebenem Anlass habe ich zum ersten Mal bemerkt, dass
man als Urheber eines Threads diesen selbst schließen kann. In den anderen Foren, in denen ich poste, ist das nicht möglich, dafür sind die Moderatoren zuständig.
Ich finde das auch besser so. Denn einfach eine Diskussion zu starten und sie dann durch das Schließen des Threads abzuwürgen, weil sie unangenehm ist, ist recht daneben. (Man denke nur, der Pädothread wäre zu früh geschlossen worden!!!)
Deshalb die Fragen:
a) wie ist eure Meinung dazu,
b) ist es technisch möglich das Schließen an die Moderatoren zu übertragen.Gruß Timm
(und einen guten Wiederbeginn an alle, die Herbstferien hatten)
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Zitat
Die Idee stammt nicht von mir
Ich wurde im Seminar dahingehend ausgebildet!Gruß Annette, die jetzt im zweiten Dienstjahr ist und merkt, dass sie am Seminar doch viele sinnvolle Dinge gelernt hat

Etwas off-topic: Aber über die inhaltliche Ausbildung am Seminar kann ich mich auch nicht beschweren, entgegen dem, was man doch öfter lesen muss (vgl. auch referendar.de). Ist's bei uns in B-W einfach doch ein bisschen besser?!
Gruß Timm
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In der Gefahr, dass in B-W alles anders ist als bei euch:
Die Rangliste gibt bei uns an, an welcher Stelle du mit einem deiner Leitfächer in einem bestimmten Schulbezirk (=Landkreis) stehst.
Interessant wird der Wert aber eigentlich nur, wenn man weiß, wie viele eingestellt werden/worden sind.
Als die erste Runde im Hauptverfahrendamals bei uns vorbei war, konntest du z.B. vom Oberschulamt erfahren:Bezirk X, Rangliste Platz 10, 3 eingestellt (=keine Chance)
Bezirk Y, Rangliste Platz 11, 9 eingestellt (noch faire Chance).Der Wert ist also nicht absolut, sondern nur in der Relation interessant.
Bei gleichen Belegungen gibt es ein echtes Einstellungsgespräch, bei dem der Passende herausgesucht wird. Weiß aber wenig von Doppelbelegungen.
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Danke fürs Nachschauen. Die ersten drei Elemente sind bei mir enthalten, das letzte nicht.
Die Schüler über die Arbeit reflektieren zu lassen, finde ich aber eine tolle Idee, die ich dieses Jahr mitaufnehmen werde. -
Hm, ich habe Portfolios auf einer Fortbildung für leistungsdifferenziertes Arbeiten kennen gelernt. Da ist das einfach eine Ansammlung von Aufgabenbearbeitungen der Schüler zum Beispiel zu einem literarischen Text.
Ich habe das letzte Jahr im Unterricht anfertigen lassen. Die Klassen in der Grundstufe hatte mehrere Kurzgeschichten und die in der Fachstufe 2 den Roman "Das Versprechen". Dazu gab es jeweils Blätter mit verschiedenen, in der Schwierigkeit differenzierten Aufgaben, aus denen die Schüler frei auswählen konnten. Nachher gab jeder seine Aufgabensammlung (=Portfolio) ab und das wurde wie eine KA benotet.
Ich habe aber den Eindruck, du meinst damit etwas anderes - oder täusche ich mich? -
Ich habe in 7 Jahren 3 Fächer an der Uni studiert (und für Schüler, die ich zur Fachholschulreife führe, ist das auch nötig!) und dazu noch das Große Latinum nachgeholt. Nach dem ersten Examen bin ich 2 Jahre durchs Ref gegegangen habe damals und anschließend zahlreiche Unterrichtsbesuche über mich ergehen lassen.
Und als ich diesen Oktober die Urkunde mit der Ernennung zum Studienrat in den Händen hielt, war ich ehrlich gesagt verdammt stolz.
Ich drücke meine Amtsbezeichnung ungefragt niemand aufs Auge. Die meisten meiner Kollegen wissen es z.B. gar nicht, dass ich Studienrat geworden bin. Aber ich muss mich deswegen auch nicht schämen oder mich als pädagogisch unterbemittelt titulieren lassen. Wir kamen zwar wirklich mit wenig pädagogischen Vorwissen ins Ref, aber ich muss sagen, dass diese Lücken m.E. am Seminar sehr gut gefüllt wurden.Der Skandal ist nicht, dass einige mit A12, A13 und A13+Zulage bezahlt werden, sondern dass die Kollegen im gehobenen Dienst außerhalb der Schulleitungsfunktion kaum Aufstiegschancen haben. Im beruflichen Schulbereich gibt es immerhin den Bewährungsaufstieg und jetzt auch einen Aufstiegslehrgang. Setzen sich Schily und der dbb mit ihren Reformvorschlägen durch wird, dieses Relikt endlich beseitigt. Dafür solltet ihr euch einsetzen und da habt ihr bestimmt nicht nur meine Unterstützung!
edit: Bei uns an der Berufsschule arbeiten Kollegn aus dem mittleren Dienst (technische Lehrer), gehobenen Dienst (Gewerbeschulräte) und höheren Dienst (Studienräte,...) ohne jeden Standesdünkel zusammen.
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Zitat
Als Abgrenzung von Lehrern mit einem pädagogischen Hintergrund ist die Bezeichnung Studienräte für solche ohne Pädagogikkenntnisse vielleicht tatsächlich gar nicht mal so schlecht.
Aber ich wusste gar nicht, dass die Regelstudienzeit für Studienräte mehr als 8 Semester beträgt. Wieder was gelernt.
Ich hoffe, das ist ein Missverständnis, du willst ja wohl nicht sagen, dass wir keine Pädagogikkenntnisse haben, wenn wir als Assessor beginnen?!
Im Übrigen beträgt die Regelstudienzeit in der Tat 9 Semester. Nach meinen Erfahrungen sind es tatsächlich 2-3 Semester mehr im Vergleich zu Kollegen des gehobenen Dienstes.
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Schau mal da nach:
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100983004089Im Übrigen gibt es die Bezeichnung Studienrat für die Gymnasiallehrer im Eingangsamt seit 1920. Früher wurden die Gymilehrer oft noch als Gymnasialprofessoren bezeichnet.
Im Berufsschulbereich sind die Lehrer im Eingangsamt des Höheren Dienstes seit 1965 Studienrat.Da wir ein Stück länger studieren müssen (die Studiengänge decken sich in B-W meist zu über 90% mit den Magisterstudiengängen) und dafür nicht einmal einen akademischen Titel erhalten, muss ich ehrlich sagen, dass ich auf die Bezeichnung Studienrat auch bestehe.
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Es war nicht irgendein Politiker, sondern der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht höchstpersönlich

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Wäre Fleißarbeit: Aussagen von Zeitzeugen (Berlin Ost/West, BRD/DDR Provinz) heraussuchen. Arbeitsteilig in Gruppen erarbeiten und vorstellen lassen, um so einen Eindruck zu bekommen, wie der Mauerbau auf die Deutschen gewirkt hat.
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Da ich meine Unterlagen in der Schule habe, muss ich dir meine Antwort aus dem Kopf geben. Bin mir aber sehr sicher, dass es in B-W kein offizielles Zeichen in den Korrekturrichtlinien für Modus gibt.
Bei Abschlussarbeiten würde ich nichts ergänzen. In normalen KAs würde ich beim ersten Mal
"Gr: Modus"
schreiben, dann
"Gr: s.o."Gruß
Timm
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Zitat
>eigentlich reizt mich oberstufe schon irgendwie (hab noch die romantische vorstellung der niveauvollen auseinandersetzung mit schülern und politischen oder anderen diskussionen auf höherer ebene in fremdsprache (Zuviel verlangt???))Bleibt noch anzumerken, dass es ja Fremdsprachen nur noch als Kernfach oder Profilfach gibt. Hab' bis jetzt noch von wenig Erfahrungen mit der neuen Oberstufe gehört, aber ein LK vergleichbares Niveau mit den von dir genannten Kriterien halte ich doch für fraglich.
Ansonsten wäre es für die wohl interessant, wenn hier ein paar Kollegen das Fremdsprachenstudium an einer PH und Uni schildern würden.
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Zitat
oder meinst du auch in ba-wü einfach auf der4 uni studieren an der real kann man immer noch unterrichten?
Kann man nicht. Da ausreichend Bewerber fürs Lehramt an Realschulen zur Verfügung stehen, ist für Seiteneinsteiger (bis jetzt) kein Platz. In Bayern geht es momentan, aber auch wohl nur befristet, bis die Umstrukturierung des Realschulwesens mit erhöhtem Lehrerbedarf abgeschlossen ist. -
Ich halte diese Stelle für wichtig:
"Ziel ist es [...]auftretende Lese-/und Rechtschreibschwierigkeiten im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfe weitgehend zu beheben."
Das heißt, das Kumi geht davon aus, dass diese Schwierigkeiten weitgehend abgebaut werden. Wenn ein Schüler, der die Fachhochschulreife anstrebt, immer noch an LRS leidet, hat entweder er oder das System versagt.
So hart es sich anhört, aber ein Schüler mit untherapierter LRS hat für mich nichts auf einer Fachhochschule zu suchen. Was gaukelt man diesem Menschen vor: Dass er anschließend im Beruf einen Kuschelpersonalchef findet, der das LRS Gutachten wohlwollend liest und den Betreffenden dann einstellt?!
Ein erfahrener Kollege, Fortbilder in Sonderpädagogik, hat gemeint, dass es für die Sekundarstufe II keine spezifischen Materialien für LRS gebe.
Wenn du trotzdem etwas für den Schüler tun möchtest, vermittle ihm Kontakt zu einem Beratungslehrer. Im Erlass wird ja auch von kommerziellen Kursen geschrieben, vielleicht gibt es da etwas für Ältere und der Beratungslehrer kann weiterhelfen.
Findet der Betreffende einen Kurs, würde ich mit der Auslegung der Verordnung großzügig verfahren und im ersten Jahr (gehe mal von einem 2-jährigen Kolleg aus) noch nach Punkt 4 verfahren. Wichtig ist es m.E. aber ihm klar zu machen, dass zumindest im zweiten Jahr die Rechtschreibung bewertet wird!
GrußTimm
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In Baden-Württemberg ist das nicht anders. Es gibt zwar keinen offiziellen Erlass, aber bei der Einstellung wird vorgesorgt: Wir mussten unterschreiben, dass uns bekannt ist, dass mit der Einstellung auch ein längerfristiger Aufenthalt an der Schule verbunden ist. Die mündlich genannten Fakten lauten so, dass man nach 5 Jahren die Freigabe des Schulleiters erhält. In der Tat geben die meisten SL bei gewichtigen Gründen schon nach 3 Jahren die Freigabe. Die Übernahme an eine neue Schule scheitert dann wohl aber regelmäßig im ersten Jahr und so sind minimal wohl 4 Jahren zu warten.
Ausnahmen kenne ich nur nach Schwangerschaft, wenn die neue Schule näher am Wohnort liegt.
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