Beiträge von Stefan S.

    Kann mir da keiner weiterhelfen?


    Die Sache ist zwar meines Wissens nach abgeschlossen, aber mich würde trotzdem mal die rechtliche Lage interessiern. Im BayEUG steht nämlich wirklich, dass die Belehrung der Erziehungsberechtigten verpflichtend ist.


    Ich würd mich über Antworten freuen ;)
    Danke :)

    Hallo liebe Kollegen.


    Diese Frage betrifft das Bundesland Bayern.


    An meiner Schule tagte letzte Woche der Disziplinarauschuss. Es betrifft einen Schüler der gymnasialen Oberstufe. Es wird behauptet, dass einige Formalitäten falsch gelaufen sind.


    Zunächst wurde den Erziehungsberechtigten des betreffenden Schülers per Post der Termin für den Ausschuss mitgeteilt. In dem Schreiben wurde lediglich der Ort und die Zeit bekannt gegeben. Das Schreiben war an die Eltern adressiert, jedoch war nur der Schüler dazu eingeladen.
    Dennoch erschien der Schüler in Begleitung seiner Mutter vor dem Ausschuss. Die Mutter des Schülers wurde von unserem Schulleiter darauf hingewiesen, dass sie den Raum verlassen muss.


    Nun hab ich von einem Bekannten an einer anderen Schule erfahren, dass das ganze Prozedere nicht ganz korrekt abgelaufen ist.
    z.B. hätten die Eltern über ihre Rechte (einen Lehrer des Vertrauens einzuschalten, etc.) informiert werden müssen.


    Kann mir bitte jemand sagen, ob hier wirklich etwas falsch gelaufen ist?
    Wenn ja, bitte klären Sie mich auf.
    Vielen Dank im Vorraus :)

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