Beiträge von ammelie

    Der Knackpunkt ist, dass Lehrer nicht mit Stechkarte im Büro genau ihre Arbeitszeit und Überstunden erfassen lassen können, sondern "Vertrauensarbeitszeit" haben, angeblich bei Vollzeit real ca. 50 Wochenstunden!

    Ein Quereinsteiger, der "on the job" z. T. den Lehrstoff und komplett das Schulisch-Pädagogische neu lernen muss, hat wohl zumindest viele Jahre lang doppelt soviel Zeitaufwand wie ihm bezahlt wird.

    Das meine ich mit: 25 Stellenprozente, aber 50% reale Arbeit, also 100% unbezahlte Überstunden.

    Auch heute gibt es akademisches Prekariat, dass solche Angebote annehmen muss!

    Und Bundesländer, die sie moralisch verwerflich oder auch illegal ausbeuten.

    Ich erinnere an den jahrelangen Skandal, bei Jahresverträgen nur 11 Monate zu bezahlen, obwohl die Lehrer in Dauerstellung auch die Sommerferien als Überstundenausgleich (keinesfalls als Bonus) bezahlt bekommen.

    Gibt es nicht längst Grundsatzurteile, dass die Arbeitszeitberechnung für solche Quereinsteiger der Realität angepasst werden müssen, da anderfalls illegal viele unbezahlte Überstunden anfallen?

    Hallo,

    es geht um ein Bundesland, dass bereits Grundschullehrern mind. A13/E13 vergütet.

    Um Geld zu sparen und die prekäre Situation mancher Akademiker auszunutzen, plant es ein Quereinsteigerprogramm für 1 Schulfach,

    für das diese Akademiker fachlich nur z. T., schulisch-pädagogisch gar nicht ausgebildet sind.

    Sie sollen direkt normalen Schulunterricht geben, auch in weiterführenden Schulen, Teilzeit 25-50%. Es sollen die üblichen Arbeitszeitberechnungen gelten.

    Als Vergütung ist ca. EG 9a geplant, d. h. in der Endstufe erhalten bereits die angestellten Grundschullehrer ca. 40 % mehr brutto!

    Außerdem sind sich Fachleute einig, dass diese Quereinsteiger bei den üblichen Arbeitszeitberechnungen weit mehr als jew. 100% unbezahlte Überstunden machen müssten,

    da ihnen die fachliche Ausbildung z. T. und die schulisch-pädagogische Ausbildung komplett fehlt.

    Aus bezahlten 25-Stellenprozenten würden dann real 50-70%, das Meiste davon unbezahlt.

    1. Wieviel Lohnabstand von solchen Quereinsteigern zu regulären Lehrern wäre noch rechtens?
    2. Wären die besagten bis zu 40% brutto Lohnunterschied rechtens?
    3. Wieviel Prozent unbezahlte Überstunden kann der Staat verlangen? (In diesem Fall mehr als 100%!)
    4. Wie kann sich der prekäre Quereinsteiger, der auf die Stelle angewiesen ist, wehren?

    Frdl. Gruß!

    Hallo,

    ich finde es unfassbar skandalös und kriminell, dass in vergangenen Jahren Lehrern mit Jahresverträgen,

    die oft durch eine komplett neue Schule, neue Klassen etc. auch noch eine umfangreiche und unbezahlte Mehrarbeit hatten,

    der 12. Monat (Sommerferien) oft nicht bezahlt wurde, ein anteiliges Weihnachtsgeld wohl auch nicht!

    M. W. sind die bezahlten Sommerferien kein Bonus für Lehrer, sondern Überstundenausgleich!

    Für og. Jahreslehrer ist der nur mit den bezahlten Sommerferien zumeist noch zu gering angesetzt!

    Gibt es diese hoch kriminelle, moralisch verwerfliche Praxis immer noch?

    Gibt es dazu (höchstrichterliche) Urteile?

Werbung