wossen: Bist Du sicher, daß das Land Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung übernimmt? Ist es nicht eher so, daß nur der Arbeitgeberanteil nachträglich überwiesen wird?
Beiträge von Klinger
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Entlässt Nds. denn in den Sommerferien? Gemeint sind die Sommerferien, die mitten im Referendariat liegen? Mein Vorbereitungsdienst endet ja am 30.11.2023, jedenfalls regulär.
Ich war davon überzeugt, auch das Referendariat nicht im Beamtenverhältnis ableisten zu können (weil zu alt) und wollte mich eigentlich darauf konzentrieren, dann die Verbeamtung nach dem Referendariat hinzukriegen. Nun hat sich die Lage aber geändert und ich kann das Ref doch im Beamtenverhältnis machen.
Außerdem habe ich grade telefonisch die Info bekommen, daß die Familienzulage nur im Beamtenverhältnis gezahlt wird.
Edit: Okay, ich habe gerade einen Rückruf von dem Mitarbeiter der Infoline des NLBV erhalten, der mir gerade gesagt hat, daß nach TV-L keine Familienzulage vorgesehen ist: Auch im Ö-R-Angestelltenverhältnis wird die Familienzulage gezahlt. Das Ref wird im TV-L gar nicht behandelt und die Bezahlung im Ref ist beim Ö-R-AV wie beim Beamtenrecht geregelt.
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Hallo liebes Forum,
ich habe heute die Mitteilung erhalten, daß geplant ist, mich für den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf einzustellen, ich aber auch auf Antrag als Angestellter eingestellt werden könne.
Nun muss ich entscheiden, was ich möchte. Da das Referendariat mit einer Reduktion meiner Nettoeinkünfte auf weniger als die Hälfte mit sich bringt möchte ich natürlich versuchen, das Beste für mich rauszuholen.
Ich habe bisher recherchiert:
- Für eine mögliche Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat ist es unerheblich, ob ich vorher Beamter auf Widerruf war.
- Als Angestellter zahle ich weiter SV-Beiträge, zahle also in mein Rentenkonto ein. Als Beamter auf Widerruf erwirbt man keine Pensionsansprüche, oder?
- Das Gehalt:
- Beamter auf Widerruf: AW 13Z: 1.501,92 zzgl. Familienzulage Stufe 3 (395,20) = 1897,13 brutto = 1.897,13 netto. PKV für mich (Öffnungsklausel, 70% Beihilfe (2 Kinder), keine Mitversicherten): 317,13. Bleiben ca. 1.580,-
- Angestellter, falls die Familienzulage gezahlt wird: 1.897,13 brutto = 1.521,- netto
- Falls nicht: 1.502,- brutto, 1,205,- netto
Jetzt seid Ihr gefragt: Was sind weitere Punkte, die ich beachten sollte?
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III ist nun mal meine Steuerklasse und ich habe zwei Kinder und eine Ehefrau. Und ich habe schon "nur" Erfahrungsstufe 4 (Beamter) mit 3 (Angestellter) verglichen. Wenn man in Nds. als Beamter mit Erfahrungsstufe 5 anfängt sind es schon 4.166,-, und je nachdem, in welcher Erfahrungsstufe man als Angestellter anfängt kommen da leicht 1.000,- Differenz raus, nachdem man die PKV abgezogen hat. Das gilt natürlich nicht für jeden und ist abhängig von einigen Faktoren, aber so ganz abwegig scheint mir das nicht. Hätte ich ein Kind mehr und nehme Erfahrungsstufen 5/3, sind es mehr als 1.300,- vor Abzug der PKV.
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Das kann schon einen gewaltigen Unterschied machen, ob Beamter oder Angestellter.
Bei mir: Beamter: 4.030,86 netto abzgl. ca. 300,- PKV (Öffnungsaktion) vs. Angestellter: 3.073,43 netto.
Oder habe ich da was falsch angeklickt?
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Das sehe ich auch so, denn dort heißt es: "In das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat." Merkwürdig, dass du von dem Sachbearbeiter in Braunschweig eine anderslautende Auskunft bekommen hast.
Vielleicht hatte er dabei §4 Absatz 1 NBG im Kopf: "Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet."

Oder gemäß §25, Absatz 8 NBG: §16 NLVO, Absatz 5, Satz 1, denn meine Einstellung beruht ja auf einer "Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften".
Genauer weiß ich das, wenn ich meine Einstellungsunterlagen in der Hand halte.

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Ich habe heute mit dem RLSB BS telefoniert, und zwar mit dem für meine Zulassung zuständigen Sachbearbeiter. Der war der Meinung, der Vorbereitungsdienst würde immer im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden, unabhängig vom Alter. Ich bin mal gespannt. Wenn meine Einstellungspapiere kommen erfahre ich ja, wer mein Personal-Sachbearbeiter ist. Mit dem telefoniere ich dann mal.
Grundsätzlich bringt mir das Beamtenverhältnis auf Widerruf zwar den Familienzuschlag. Dafür muss ich mich aber privat krankenversichern. Oder kann ich mich bei meiner berufstätige Frau familienversichern?
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Ich habe heute die Info bekommen, daß ich zum 01.05. zugelassen worden bin. Seminarort ist Oldenburg.

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Es ist ein "Gut geeignet" geworden. Es gibt in Niedersachsen die vier möglichen Eignungsgrade "Nicht geeignet", "Geeignet", "Gut geeignet" und "In besonderem Maße geeignet". Letzteres kommt für jemanden mit z.B. pädagogischer Vorbildung in Frage.
Es kamen u.a. tatsächlich die Frage nach dem Störenfried ("Jacqueline") und wie man den Unterricht für ein bestimmtes Thema gestalten würde.
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Ach so, das findet direkt am Studienseminar statt und nicht bei der Landesschulbehörde (dazu müsstest du nach Osnabrück, wenn Oldenburg dein Seminarstandort wird).
Wann erfährst du denn wohl, an welche BBS du kommst? Gab es dazu schon Aussagen? Dein Ref. startet dann zum 01.05., oder?
Dann mal viel Erfolg für dein Gespräch morgen!
Ja, 01.05., wenn nichts mehr dazwischen kommt. Ich würde an die BBS Leer wollen, dort habe ich '95 mein Abi gemacht. Ich muss morgen fragen, ob ich das irgendwie beeinflussen kann.
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Es wäre sicherlich hilfreich, die aktuell gültigen Bildungspläne deiner Fächer vorher gelesen zu haben, dir vielleicht für ein Beispiel zu überlegen, wie man das konkret unterrichtlich (methodisch/didaktisch) gestalten könnte oder auch eine Antwort parat zu haben, wenn du gefragt wirst, wie du mit bestimmten, typischen Unterrichtsstörungen umgehen würdest bei deiner Zielaltersgruppe. Wenn du dich nicht auf eine konkrete Schule bewerben kannst, dann kannst du dir aber doch überlegen, welche Mindestvoraussetzungen für den Unterricht deiner Fächer diese erfüllen sollte (z.B. die erforderliche Ausstattung für Informatik). Eine Standardfrage bei Quereinsteigern dürfte sicherlich die nach der Motivation für den Wechsel sein, die idealiter mehr umfasst als "Ich möchte gerne mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten." (Warum? Was reizt dich daran?) und sich nicht um Fragen der Verbeamtung, Besoldung, Besoldungsstufen dreht, um die es zumindest hier im Forum in der Mehrheit deiner Posts bislang gegangen ist.
Ich bin nicht sicher, was mit "Bildungspläne" gemeint ist.
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Ah, stimmt. Ja, beim direkten Quereinstieg sollte man natürlich wissen, was die Schule überhaupt macht, wenn man sich dort bewirbt.
Richtig, morgen muss ich ins Seminar nach Oldenburg, da findet das Eignungsgespräch statt.
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Danke für die Tipps!
Auf die Idee, sich mit den Mindestvoraussetzungen für die Unterrichtsfächer zu beschäftigen bin ich nicht gekommen. Wo setzt man denn da an? Tische und Stühle werden doch hoffentlich überwiegend vorhanden sein?

Die Frage nach Unterrichtsstörungen... schwieriger als gedacht. Ich hatte eigentlich gedacht, daß einem unter anderem solche Themen im Vorbereitungsdienst beigebracht werden. Oder lernen die grundständigen LiV sowas im pädagogischen Teil des Studiums? Der fehlt mir ja.
Was die aktuellen Bildungspläne angeht bin ich hier richtig, oder? Curricula und Materialien BBS - Niedersächsischer Bildungsserver (nibis.de)
Daß ich bisher überwiegend (aber nicht nur) durch Fragen in monetärem Zusammenhang in Erscheinung getreten bin liegt daran, daß ich bisher alle Informationen gefunden habe, ohne explizit danach gefragt haben zu müssen. Die Quereinstiegswilligen, die nach mir kommen können diese Fragen samt Antworten nun dank Google hier im Forum finden

Über meine Motivation bin ich mir gedanklich im Klaren, aber ich muss zugeben, daß es nicht so einfach ist, das zu verschriftlichen bzw. jemandem zu erklären.
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Ich weiß nicht genau, was Du meinst. In Niedersachsen bewirbt man sich nicht konkret für eine Schule. Man kann nur das Wunschseminar angeben und bewirbt sich für den Quereinstieg in den VD an BBS. Ich weiß, daß das z.B. in Hessen anders ist, dort kann man sich nur auf konkrete Stellenangebote bewerben.
Über die möglichen Schulformen an Berufsbildenden Schulen in NDS habe ich mich natürlich informiert.

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Hallo liebes Forum,
Ich habe Montag meinen Termin für das Eignungsgespräch. Ich habe hier im Forum recherchiert: Die Fragen, die einem da gestellt werden, scheinen abhängig von Bundesland, Schulform und ob Quer-/Seiteneinstieg oder nicht zu sein.
Auf was für Fragen kann ich mich denn Eurer Erfahrung nach vorbereiten? Ich bin 47, meine Fachrichtung ist WiWi, das Fach ist Informatik.
Viele Grüße
Klinger
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Hallo liebes Forum,
Besteht für einen 47jährigen noch die Möglichkeit der Verbeamtung in Niedersachsen, wenn er einen GdB von 50 hat und 2 Jahre und 6 Monate (inkl. Wehrübungen) Soldat war?
Ich habe zu dieser spezifischen Fragestellung keine Antwort finden können. Wird die Zeit bei der Bundeswehr auch angerechnet, wenn man zusätzlich einen GdB von 50 hat? Dann würde sich die Altersgrenze ja auf 47 + Bundeswehrzeit verschieben, oder?
An wen könnte ich mich noch wenden, um das herauszufinden?
Viele Grüße
Klinger
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Hallo liebes Forum,
ich lese hier schon eine Weile immer mal wieder mit. Ich befinde mich am Ende meines Nachstudiums, um den Quereinstieg in den VD für das LA an BBS in NDS zu schaffen. Ich hatte mich für den 01.05.2021 beworben, bekam aber eine Absage mit der Möglichkeit, fehlendes Fachwissen durch das Nachstudieren von 8 Modulen nachzuholen. Nun könnte es für mich zum 01.05.2022 klappen. Ich bin 47 Jahre alt, eine Verbeamtung ist in NDS vermutlich unmöglich.
Ich würde gerne wissen, in welchem Spielraum sich die Eingruppierung und die Einstufung nach erfolgreichem Referendariat bewegt. Ist E14 möglich? Verhandelt man das mit der einstellenden Schule?
Viele Grüße
Klinger
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