Beiträge von Alasam
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oh, gleichzeitig geantwortet. sucht euch eins aus..
Falsch, ich war schneller

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Legehenne
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Alice und Bob
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Gerinnungsfaktor
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Da geht es um das 1. Staatsexamen oder?
Stimmt, das hatte ich übersehen.
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Das hier ist vermutlich die gültige Prüfungsordnung:
https://www.bildung-mv.de/export/sites/b…vo_2000_M-V.pdf
Hier kann ich beim Überfliegen nichts finden, was diese Maßnahme rechtfertigen könnte.
Auf dieser Seite
https://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrerp…staatspruefung/
sind ganz unten Links zu den Rechtsgrundlagen.
Hier weitere JAV-Ansprechpartner:innen:
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Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."
M.E. ist das rechtlich Blödsinn.
Bei euch scheint die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) für die Einhaltung der Rechte von Referendar:innen zuständig zu sein.
Hier z.B. für NWM:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/verwaltungs…retung_jav.html
Ansonsten sollte der öPR zumindest in der Lage sein, dich an die richtigen Ansprechpartner:innen zu vermitteln.
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