Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."
M.E. ist das rechtlich Blödsinn.
Bei euch scheint die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) für die Einhaltung der Rechte von Referendar:innen zuständig zu sein.
Hier z.B. für NWM:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/verwaltungs…retung_jav.html
Ansonsten sollte der öPR zumindest in der Lage sein, dich an die richtigen Ansprechpartner:innen zu vermitteln.