- 2x jährlich Abi mit allen Belastungen des Kollegiums
Wie ist das denn zu verstehen??
- 2x jährlich Abi mit allen Belastungen des Kollegiums
Wie ist das denn zu verstehen??
Trödelmarkt
Ab Beitrag 3 mal wieder nur Offtopic...![]()
Am 13.10. waren über 40.000 Personen gleichzeitig hier. Damit wurde ein Rekord vom August 2015 gebrochen, bei dem ich mich immer gefragt habe, was an dem Tag wohl Besonderes war. Jetzt also der 13.10. Mysteriööös
Vielleicht war es auch ein DDoS-Angriff. Die Besucher:innenanzahl übersteigt die Anzahl angemeldeter User:innen bei Weitem; zudem ist als Uhrzeit 02:58 Uhr vermerkt.
Presslufthammer
Ist denn für die PKV das Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum bezüglich Beitragsrückerstattungen relevant?
Wenn ich im Dezember behandelt wurde und die Rechnung im Januar kommt, welches Jahr zählt dann?
siehe oben
Ich glaube hier gibt es ein Missverständnis. Der Arzt muss nicht rückwirkend krank schreiben.
Genau so steht es aber in @calmacs Tabelle. Und zumindest der Rehm Verlag schreibt auf seiner Seite für bayerische Beamte:
Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Beamte eine ärztliche Bescheinigung und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen.
Die Bescheinigung des Arztes muss vom ersten Tag der Erkrankung an lückenlos sein.
Ich muss ab dem vierten Tag ein Attest vorlegen. Dieses Attest muss aber nicht rückwirkend die anderen drei Tage auch noch umfassen.
Genau so handhabe ich es auch und es wurde nie beanstandet.
Beach-Volleyball
Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..
Diesen Punkt hatte ich auch kritisiert und dann wieder gelöscht, nachdem ich recherchiert hatte, dass das zumindest für Bayern tatsächlich so sein soll und da der TE anscheinend in Bayern ist. Vermutlich gilt es auch für NRW, wenn der Philologenverband NRW die Tabelle so herausgibt, den undichbinweg leider nur in einem anderen Thread als Quelle benennt. Und für Hessen wohl auch? Aber sicher nicht für alle BL.
Wie das in der Praxis funktionieren soll, frage ich mich auch. Ärzt:innen dürfen nur im begründeten Ausnahmefall ein Attest noch drei Tage rückwirkend ausstellen.
Werbung