Beiträge von Alasam

    Alasam

    Das ist in der bisherigen Praxis doch problemlos. Der §265a StGB verlangt zum Einen eine vorsätzliche Handlung und zum Anderen einen Vermögensschaden. Bei Fällen wie "Ticket vorhanden, abstempeln vergessen" oder "Dauerticket zu Hause vergessen" ist der Tatbestand gerade nicht erfüllt. Auch ist bei einmaligen "erwischt werden" kaum von Vorsatz auszugehen bzw. wäre ein solcher vor Gericht sehr schwer zu beweisen. Auch deswegen wird häufig auf Strafanzeige verzichtet und nur das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Anders sieht das bei notorischen Schwarzfahrern aus, gegen die man auf diese Weise eine Handhabe hat.

    Danke für deine Präzisierung!

    An meiner Haltung ändert es jedoch nichts.

    Man kann sich viele Fälle denken, in denen kein Vorsatz vorlag, ohne dass sich dies so leicht belegen lässt (Z.B. nicht personengebundenes Ticket vergessen/verloren, nicht daran gedacht, rechtzeitig eine neue Zeitkarte zu besorgen u.Ä.).

    Zudem ist man sehr von der Kulanz der Verkehrsunternehmen abhängig. Einige sind recht tolerant, andere gar nicht.

    Und selbst wenn es Absicht ist: In letzter Zeit habe ich öfter gelesen, dass die Leute, die es tatsächlich auf dieser Grundlage ins Gefängnis schaffen, meistens von Armut, Schicksalsschlägen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind, vgl. etwa hier:

    Doch oftmals, so führt der Kriminologische Dienst aus Nordrhein-Westfalen in einer Analyse aus, seien gerade die Menschen, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein verurteilt würden, bei Haftantritt schlicht "verarmt, krank, sozial ausgeschlossen und im strafrechtlichen Sinn nicht gefährlich" - viele von ihnen also nicht ohne weiteres zum Arbeiten in der Lage.

    steht dort im Zusammenhang, dass grundsätzlich alle Verurteilten die Möglichkeit haben, die Geldstrafe abzuarbeiten, wenn sie sie nicht bezahlen können.

    Auch der Verbund der Strafvollzugsbediensteten äußert sich kritisch: Da kämen Personen in Gefängnisse, die da nicht reingehörten, merkt der Vorsitzender René Müller an. Man sei ohnehin überlastet und könne in so kurzer Zeit keine Resozialisierung ermöglichen. Auch die Leiterin der JVA Frankenthal, Gundi Bäßler, kritisiert: "Wenn jemand eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, dann fällt draußen auch viel auseinander." Manche verlören ihren Job, ihre Wohnung, das soziale Umfeld.

    usw.

    Ich würde sehr begrüßen, Schwarzfahren würde von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Wenn ich mir anschaue, was man als Autofahrer:in anstellen muss, um eine Straftat zu begehen, steht das aus meiner Sicht in keinem Verhältnis. Zumal es wirklich versehentlich passieren kann, z.B. in einer fremden Region - Ticket abstempeln oder nicht, Abstempeln vergessen, nicht daran gedacht, rechtzeitig eine neue Zeitkarte zu besorgen, usw. Ärgerlich genug, wenn man dann 60 € bezahlen muss (falls es sich tatsächlich um ein Versehen handelt), aber das langt dann m.E. auch.

    Entstandener Schaden: Dem Verkehrsbetrieb sind 9€ Einnahmen entgangen, wenn zwei Personen auf einem Ticket fahren. Bei entsprechend mehr Personen wird der Schaden noch viel größer.

    Dafür gibt man den Unternehmen die Chance auf 60 € Zusatzeinahmen (EBE) - je Fahrt und Zusatzfahrer. ;)

    Alles nur eine Frage des Glücks.

    Wieso, er erfüllt doch den unteren Punkt. Man kann hier jede Monatskarte nachreichen, die besitzt er und die ist übertragbar. Also ist er sicher nicht schwarzgefahren.

    Wieso, er hatte keinen und nein, wir sind nicht so knauserig, denn er hat ja eine Karte, wenn auch nicht dabei, aber das ist kein Problem.

    Er hat also nichts weiter gemacht als die Karte für die Putzfrau schon gekauft. (wenn euch das besser gefällt). :sterne:

    Genau, das ist mir auch klar, Monatsticket nachreichen, dann zahlt man "nur" 7 € statt 60. Darum ging es mir nicht, sondern um deine Darstellung, einen Stift nicht dabei zu haben und vor Fahrtantritt nicht auftreiben zu können, legitimiere das Fahren mit einem 9-Euro-Ticket ohne Namenseintrag.

    Mir geht es auch nicht darum, ob "er" schwarz gefahren ist oder nicht, sondern um deine verzerrte Darstellung der Rechtslage.

    Nachher fährt noch jemand hier aus dem Forum als Touri nach Berlin, kauft sich an einem Automaten ein 9 € -Ticket, hat natürlich keinen Stift dabei und meint, er*sie könne nun endlos rumkurven, bis ihm*ihr die BVG oder wer auch immer einen Stift in die Hand drückt.

    Man muss ja nicht mal hier angemeldet sein, es kann ja meines Wissens jeder hier mitlesen.

    Was muss ich vor dem Fahrtantritt mit den 9-Euro-Ticket beachten?

    Trage vor dem Fahrtantritt deinen Vor- und Zunamen in das dafür vorgesehene Feld ein (bei digitalen Tickets ist das nicht notwendig). Es ist zusätzlich zur Identifikation bei Fahrausweisüberprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Auch für die Fahrt mit dem 9-Euro-Ticket gelten die Beförderungsbedingungen §8 Ungültige Fahrausweise.

    Wenn du Abo-Kund*in bist, gilt deine BVG-fahrCard als Fahrtberechtigung und wird deutschlandweit anerkannt.

    Das steht x-mal auf der BVG-Seite. Es wird anscheinend von einem erwartet, einen Stift dabei zu haben, auftreiben zu können oder ein anderes Ticket zu erwerben.

    Mir persönlich ist es egal, ob man es so versucht, aber dass du so überzeugt bist, dass es rechtens ist, verstehe ich nicht.

    Kulante BVG-Kontrolleure habe ich noch nie erlebt.

    Dass es noch irgendwelche Möglichkeiten/Schlupflöcher bei Jahreskarten mit der Übertragbarkeit gibt, mag unabhängig davon sein.

    achso, gänzliche Ausschlussgrenze wird aktuell vermutlich BMI 40 sein, zwischen. 35 und 40 sollten keine weiteren (größeren) gesundheitlichen Probleme vorhanden sein.

    Nein, der zweite Link aus meinem Beitrag 10 in diesem Thread bezieht sich auf die erfolgreiche Klage einer Lehrerin mit einem BMI von 44.

    Hier das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln oder eine für die meisten Nicht-Jurist:innen lesefreundlichere Zusammenfassung, siehe Link in Beitrag 10.

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