Beiträge von Alasam
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Geschichte
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achso, gänzliche Ausschlussgrenze wird aktuell vermutlich BMI 40 sein, zwischen. 35 und 40 sollten keine weiteren (größeren) gesundheitlichen Probleme vorhanden sein.
Nein, der zweite Link aus meinem Beitrag 10 in diesem Thread bezieht sich auf die erfolgreiche Klage einer Lehrerin mit einem BMI von 44.
Hier das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln oder eine für die meisten Nicht-Jurist:innen lesefreundlichere Zusammenfassung, siehe Link in Beitrag 10.
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Mich befremdet der teilweise raue, unfreundliche Umgangston hier auch, oft gerade gegenüber Neuen. Ich kenne so etwas von anderen Foren nicht in dem Maße. Mich wundert es insbesondere, da es sich hier um das mit Abstand größte Lehrerforum im deutschsprachigen Raum zu handeln scheint und ich so einen Umgang gerade von Lehrkräften untereinander weder erwartet hätte noch kenne (z.B. aus verschiedenen Lehrer:innenzimmern, von Fortbildungen etc.).
Ich verstehe insbesondere nicht, warum einige einen TE, der eine Frage stellt, lieber z.B. mit einem "Google doch" anpampen statt sich einfach zurückzuhalten. Wenn mich ein Beitrag nicht interessiert oder ich keine Lust habe, eine Frage zu beantworten, dann reagiere ich halt nicht. Wozu auch?
Man kann wohl davon ausgehen, dass heute jede:r weiß, dass es Suchmaschinen im Internet gibt und wenn jemand trotzdem seine:ihre Frage hier stellt, wird das Gründe haben.
(Warum man vielleicht sogar besser nicht Googlen sollte, beantwortet diese empfehlenswerte Doku:
https://www.ardmediathek.de/video/dokument…LXRvLW1lYXN1cmU
aber es gibt ja auch andere Suchmaschinen...)
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Können eigentlich Lehrkräfte, denen die Verbeamtung wegen eines zu hohen BMIs abgelehnt wurde, diese nochmals beantragen, wenn sich die Bestimmungen geändert haben, bzw. wenn sie Gewicht verloren haben?
Ja, ich kenne jemanden, der zunächst wegen zu hohen BMIs nur angestellt wurde (war vor 2013). Es gab dann einige Zusatztermine beim Amtsarzt, bei denen gezeigt werden sollte, dass ein geringeres Gewicht erreicht wurde. Das Abnehmen hat jedoch leider immer nur über kurze Phasen hinweg geklappt und das reichte dem Amtsarzt (oder dem Land?) nicht. Nach dem Urteil von 2013 kam dann ein Schreiben, dass die Verbeamtung nun doch vollzogen wird wegen der geänderten Rechtslage.
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Aus den letzten Jahren gibt es mehrere Urteile, nach denen hohes Übergewicht alleine nicht als Grund gegen die Verbeamtung ausreicht:
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Ich selbst übertreffe den BMI von 35 auch, bin aber, da ich schwerbehindert bin (nein, nicht wegen des Gewichts), dennoch verbeamtet. Ich finde Kommentare über das Abnehmen anderer Menschen abzugeben oder diesen en passant OPs zur Gewichtsreduktion zu empfehlen extrem übergriffig und respektlos. Niemand steckt in den Schuhen der TE, aber allen, die sich direkt in "nimm halt ab" - Kommentaren befleißigen sei gesagt, dass Bodyshaming kein Weg ist, Abnehmen zu unterstützen und ja, unnötig auf dem Gewicht herumzureiten, welches der TE bereits als problematisch bekannt ist ist eine Form von Bodyshaming. Mein Gewicht ist die Folge der Gewaltverbrechen, die ich erlitten habe und hat maßgeblich mit Medikamenten zu tun, die ich in der Folge zwingend benötige (Hauptnebenwirkung eines nicht austauschbaren Medikaments laut Beikackzettel "Adipositas"). Nein, ich kann also nicht "mal eben" abnehmen so lange ich dieses Medikament benötige. Wer von euch weiß bitte, warum die TE dort steht, wo sie jetzt ist? Und wer zum Henker meint wirklich, dass Abnehmkommentare einer fremden Person gegenüber hilfreich oder gar wertschätzend wären?!?
Insbesondere, wo die TE explizit darum gebeten hat, von solchen Kommentaren abzusehen. Ich finde diese Bitte völlig legitim. Traurig ist, dass sie von einigen ignoriert wird.
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ob das so einfach geht, wenn ich in Hessen studiert habe und nun in Niedersachsen mein Ref machen möchte? Geht das so einfach?
Das sollte meines Wissens und meiner Erfahrung nach kein Problem sein.
Zu den Fächern:
siehe https://www.mk.niedersachsen.de/download/18342…licher_Teil.pdf auf S. 274
in Verbindung mit
http://www.schure.de/20411/nbg.htm#p119 Absatz 4
Ich schließe mich daher mjisw Einschätzung an, dass es wegen Mathe relativ gut aussieht.
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Eine Schusswaffe als "Werkzeug" zu bezeichnen ist für mich vollkommen abstrus.
Bei einem Messer funktioniert das. Ich kann es als Werkzeug nutzen, z.B. um sonstwas durchzuschneiden oder aber zum Töten/Verletzen von Personen oder Tieren einsetzen.
Eine Schusswaffe ist und bleibt ein Tötungsinstrument, ob gegen Menschen oder Tiere gerichtet.
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Brechdurchfall
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