In NRW gibt das Schulministerium über die Lehramtszugagsverordnung (LZV 2016) vor, welche Fächerkombinationen in den einzelnen Lehrämtern möglich sind. Die Unis richten ihre Studienangebote entsprechen aus. Eine Sondergenehmigung für eine selbstgewählte Kombination außerhalb der LZV halte ich für kaum erfolgversprechend, das Ref. müsste ebenfalls mit Sondergenehmigung absolviert werden. Diese Kombi-Möglichkeiten werden hin und wieder geändert. Beispielhaft die Kombinationsvorgaben NRW LZV 2016 für das Lehramt GyGe (andere Bundesländer werden ähnliche Vorgaben haben):
(2) Als Fächer sind zugelassen:
Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Ernährungslehre, Evangelische
Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik,
Islamische Religionslehre, Italienisch, Japanisch, Katholische Religionslehre,
Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik,
Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Psychologie, Rechtswissenschaft,
Russisch, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft),
Spanisch, Sport, Technik, Türkisch.
Als eines der beiden Fächer ist Biologie,
Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch,
Geschichte, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Latein,
Mathematik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Sozialwissenschaften
(Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) oder Spanisch zu
wählen. Ein Fach nach Satz 2 kann durch ein anderes Fach nach Satz 1 ersetzt
werden, wenn dieses Fach im Rahmen eines bilingualen Studiengangs studiert
wurde, der Absolventinnen und Absolventen befähigt, in ihrem Fach auf der
sprachlichen Kompetenzstufe C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für
Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“) zu arbeiten. An Stelle
von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur
das Unterrichtsfach Musik treten (jeweils 200 Leistungspunkte). Eines der
Unterrichtsfächer nach Satz 2 kann statt eines zweiten Unterrichtsfachs mit
einer der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen verbunden werden:
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Sehen.