Beiträge von watumba

    Okay, die Sache ist wohl auch der FZ klargeworden und ich fühle mich bestätigt (zwischendrin war ich mir nicht sicher):


    "Zwar wird [der] Wert am Feiertag bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sollte sich die Entwicklung der vergangenen Tage aber fortsetzen und die Inzidenz auch am Freitag über 165 liegen, so wäre der Start des Wechselunterrichts am Montag vom Tisch."

    Die Fuldaer Zeitung tickerte am frühen Abend ohne Quellenangabe und das Gesetz falsch zitierend:


    "Weil die Corona-Inzidenz am Donnerstag wieder über 165 gestiegen ist, bleibt das Thema Wechselunterricht im Landkreis Fulda vorerst Zukunftsmusik. Dafür muss die Inzidenz nämlich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegen. Es wird also zunächst weiterhin Distanzunterricht stattfinden."


    Und jetzt gerade wurde der Ticker korrigiert:


    "Weil die Corona-Inzidenz am Donnerstag wieder über 165 gestiegen ist, steht das Thema Wechselunterricht im Landkreis Fulda auf der Kippe. Dafür muss die Inzidenz nämlich an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 liegen. Sollte sich die Entwicklung der vergangenen Tage fortsetzen und die Inzidenz auch am Freitag über 165 liegen, so wäre der Start des Wechselunterrichts am Montag vom Tisch.

    'Aktuell ist unklar, ob wir am Montag mit dem Wechselunterricht starten können, aber ich hoffe es', sagte Harald Persch, stellvertretender Leiter des Staatliches Schulamts Fulda, am Donnerstagabend auf Nachfrage unserer Zeitung."


    Der Nebel lichtet sich langsam. ;)

    Im Landkreis Fulda in Hessen waren die Sieben-Tage-Inzidenzwerte längere Zeit über 165. Die letzten vier Tage waren sie unter 165 (der erste Tag in dieser Serie war Sonntag). Heute ist Donnerstag, Himmelfahrt, und die Inzidenz ist wieder über 165. Meine Schulleitung hat deswegen heute schon entschieden, dass die Schule nächste Woche nicht in den Wechselunterricht geht.


    Ich hätte gerne Klarheit über die Passage im Infektionsschutzgesetz, die sich ausdrücklich auf Werktage bezieht (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html, Artikel 10 Absatz 2 Satz 2, "Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage.").


    Wenn Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen und es "fünf Werktage" sein müssen, an denen die Werte 165 unterschreiten, heißt das dann nicht, dass es wurscht ist, dass heute an Himmelfahrt (Feiertag!) der Wert über 165 liegt, sofern die Werte morgen und am Samstag wieder darunterliegen? Dann wären nämlich fünf Werktage jeweils mit einem Wert von unter 165 zusammen!


    Ich bin kein Jurist - denke ich falsch?

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