Beiträge von MilaS

    Wie vorsichtig bzw. lasch ist denn der Umgang mit Schwangeren bei Coronafällen an euren Schulen? Laut B.A.D. soll es ja das befristete Beschäftigungsverbot bis zum 15. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall geben. Nun frage ich mich, ob daraus automatisch ein Betretungsverbot für die Schule folgt oder es zum Beispiel zulässig ist, dass der Schulleiter die Schwangere zur Schule kommen lässt für z.B. Prüfungen einzelner Schüler, Konferenzen usw.

    Ich frage mich, wie dieser Erlass in der Praxis umzusetzen ist. Wenn das Schulamt einen formlosen Antrag empfiehlt, kann der dann auch abgelehnt werden?


    Ich kann mir nämlich vorstellen, dass eine Schulleitung, die ihr Personal für den Präsenzunterricht braucht, das Risiko einer Ansteckung anders bewertet als eine ungeimpfte Schwangere, die die mehrheitlich ungeimpften Schüler*innen nach der Urlaubszeit unterrichten soll.

    Neuer Erlass für Schwangere in NRW:

    https://www.schulministerium.n…usbildung-der-lehrkraefte

    Zitat:

    Aufgrund der aktuellen Bedingungen und Erkenntnisse werden die Regelungen nicht verlängert. Maßgeblich dafür ist zum einen der Impffortschritt im Schulbereich, mithin die starke Verminderung des Risikos einer Virusübertragung auch für Ungeimpfte oder besonders gefährdete Vorerkrankte. Zum anderen ist die günstige Entwicklung der Inzidenzen zu berücksichtigen, d.h, die Zahl der Infizierten ist konstant geringer und die allgemeinen Bedingungen im öffentlichen Leben sind gelockert. Insgesamt wird die schulische Tätigkeit unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen als zumutbar bewertet.

    Somit gelten grundsätzlich wieder die allgemeinen Dienst- bzw. Arbeitspflichten.

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