Beiträge von naddel81

    Geänderte Gesetzgebung im Zuge der Regelungen für das Home-Office. Letztlich ändert sich für LuL nicht wirklich was, außer, dass wir im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitnehmer_innen aufgrund der Arbeitsplatzsituation in den Schulen Arbeitsweg und Home-Office-Pauschale für den gleichen Tag absetzen können.

    Setzt du also bei den 192 Arbeitstagen den Arbeitsweg UND die Home-Office-Pauschale von 6€/Tag an?

    Glück gehabt, weil wohl nur 50% anerkannt werden im Regelfall:


    "Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach."

    Falls das Arbeitszimmer in den Jahren zuvor anerkannt wurde, darf es kein Problem sein, das weiterhin anzusetzen - es sei denn, man hat dir zwischenzeitlich ein Zimmer in der Schule eingerichtet ;)

    <edit> Falls du jedoch 1260 € Homeoffice ansetzen kannst, ist das auch die Summe, die für ein Arbeitszimmer maximal ansetzbar ist. Doppelt absetzen geht nicht. Da hat das "Kind" nur einen anderen Namen</edit>

    Wie sieht es mit der Nachweispflicht aus? Ich muss also für jedes Wochenende ein "Nachweisheft" führen, in welchem ich Nachweise, welche Korrekturen oder Vorbereitungen ich ausgeführt habe?


    Beziehe mich auf diese Quelle hier: "

    • Aufzeichnungspflicht: Die Kalendertage, an denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespauschale erfüllt sind, sind vom Steuerpflichtigen aufzuzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft zu machen."

    https://www.steuerrat24.de/ste…neuen-regeln-ab-2023.html

    Das wird kein Problem sein. Die Pendlerpauschale ergibt sich ja aus deinem Wohnort und deiner Dienststelle (Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Wegegeld" die Pendlerpauschale meinst, Wegegeld ist nämlich etwas anderes).


    Der Laptop sollte auch kein Problem sein, letztes Jahr ist mein 2000€ MacBook Pro auch ohne Probleme durchgegangen ;)

    Super. Musstest du eine berufliche Nutzung nachweisen oder ging der zu 100% durch ohne Nachfrage?

    Danke für euer Feedback. Ich werde in Taxfix also die Homeofficepauschale in Höhe von 1260,-€ angeben, die Fahrtkosten (bei mir knapp 1000€ Wegegeld) und weitere Arbeitsmittel, die ich nur aus beruflichen Gründen angeschafft habe (Laptop für 900€).

    Damit sollte ich auf gut 3000€ kommen, die ich steuerlich geltend machen kann.

    Bin mal gespannt, ob das Amt das so durchwinkt.

    Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da ja für das Steuerjahr 2023 das Arbeitszimmer wegfällt, wollte ich gerne wissen, wie ihr stattdessen die Homeoffice-Pauschale einsetzt? Kann ich jeden Ferientag/Wochenende als Homeoffice-Tag ansetzen, weil ich dort überwiegend von zu Hause aus arbeite? Oder gebt ihr die Pauschale von 1260€ als Homeofficepauschale an in der Steuererklärung?

    Oder gibt es da eine lehrertaugliche Lösung.


    Viele Grüße


    Nadine

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    in Freistunden und Pausen (in denen ich natürlich keine Aufsicht habe) besuche ich gerne den nahegelegenen Tante-Emma-Laden, um Besorgungen (Post, Proviant...) zu erledigen. Ist das zulässig? Eine Kollegin meinte, dass ich in der Schulzeit eigentlich das Gelände nicht verlassen darf. Diese Vorschrift war mir neu.


    Freue mich über Rückmeldungen.


    Viele Grüße

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