Beiträge von naddel81

    Ich bin es leid, mein Privattelefon wie selbstverständlich für dienstliche Zwecke zu nutzen (elterliche Mails und Anrufe, Kommunikation in der vom Schulleiter angeordneten Messenger-App, Fotos und Videos von Unterrichtssituationen zur Reflexion und als Abschiedserinnerung für die SuS...).


    Kann ich mir ein Diensthandy kaufen und es absetzen?

    Wie ist es mit der dafür benötigten SIM Karte und den anfallenden monatlichen Kosten?


    Viele Grüße

    Weiß ich gar nicht mehr, aber ich glaube es waren 200 in 2023. Das war aber nur geschätzt, sollte aber einigermaßen passen.

    Never change a running system. Ich bleibe dann bei den bewährten Tagen für HO und Schule. Gibt es eigentlich eine "Werbekostengrenze"? Sprich: Darf mein Arbeitslaptop keine 3000€ kosten (und das kostet ein Macbook Pro ja spielend)? Dass ich keine 10000€ an Arbeitsmitteln zusammen kriege, ist schon klar. Aber in einem teuren Jahr mit neuen Möbeln und EDV können schon ein paar Tausender zusammen kommen. Wird da gemeckert?

    Doch, ging wirklich einfach. 210 Home Office Tage und 192 Arbeitswege wurden angerechnet. Gibt es bei den Tagen zur Schule auch eine fixe Zahl?


    Habe nun ein 3400€ MacBook Pro inkl. Peripherie für dieses Jahr abzusetzen. Bin insgesamt dann bei 4000€ Arbeitsmitteln. Ist das im Rahmen?

    So, Steuerbescheid ist durch. Nur 50% anerkannt, obwohl ich 100% angegeben hatte. Nach kurzer telefonischer Rückfrage soll ich nun per Rechnung ein privates Zweitgerät (Laptop) nachweisen. Gesagt, getan. Nun würde das eingereichte Gerät zu 100% dienstlich anerkannt. Rechnung dazu musste ich nicht vorlegen. Weiß jemand wie lange diese Bearbeitung dauert? Geht das schneller als der Erstbescheid?

    Danke für die Erläuterung (mit Schaubild)!

    Mit Fahrtkosten und Home-Office Pauschale liege ich sowieso über der Werbekostenpauschale. Daher würde ich den PC immer im Jahr der Anschaffung komplett absetzen, da die berufliche Nutzung bei 100% liegt. Das nachzuweisen oder zu widerlegen ist eh schwierig, denn niemand kann das überprüfe. Wie lange muss ich die Rechnungen dazu eigentlich archivieren, wenn nicht danach gefragt wird?


    Was meinst du mit dem Splitten der Peripherie? Ich sammel immer alles und trage es dann unter berufl. Ausgaben (EDV Kosten) ein.

    Nur in welcher Höhe werden die EDV Geräte durchgewunken? Bis 3.000€ oder sogar bis 5000€?

    Wieso sollte ich die nicht jährlich absetzen, wenn ich dafür Geld zurück erhalte?

    Die Antwort auf das "warum" würde wirklich den Rahmen des Threads sprengen.


    Sagen wir es kurz: es hat Gründe, warum bundesweit 30.000 Lehrerstellen fehlen. Die Homeofficepauschale (in Höhe von 210 Tagen) bei Lehrern zeigt nur wie egal wir dem Dienstherren sind, dass wir alle von Zuhause arbeiten müssen, weil vor Ort niemand ein Arbeitszimmer gestellt bekommt

    Habe dieses Jahr den Kauf eines MacBook Pro (2000€) mit Peripherie (um die 500€) vor. Komme also an EDV Ausgaben (rein beruflich genutzt) auf ca. 3000€, wenn das Jahr rum ist. Wird das anerkannt oder ist das in der Regel schon zu viel und ich muss jedes Teil rechtfertigen?


    Wie sind eure Erfahrungen dazu?


    Viele Grüße

    Geänderte Gesetzgebung im Zuge der Regelungen für das Home-Office. Letztlich ändert sich für LuL nicht wirklich was, außer, dass wir im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitnehmer_innen aufgrund der Arbeitsplatzsituation in den Schulen Arbeitsweg und Home-Office-Pauschale für den gleichen Tag absetzen können.

    Setzt du also bei den 192 Arbeitstagen den Arbeitsweg UND die Home-Office-Pauschale von 6€/Tag an?

    Glück gehabt, weil wohl nur 50% anerkannt werden im Regelfall:


    "Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach."

    Falls das Arbeitszimmer in den Jahren zuvor anerkannt wurde, darf es kein Problem sein, das weiterhin anzusetzen - es sei denn, man hat dir zwischenzeitlich ein Zimmer in der Schule eingerichtet ;)

    <edit> Falls du jedoch 1260 € Homeoffice ansetzen kannst, ist das auch die Summe, die für ein Arbeitszimmer maximal ansetzbar ist. Doppelt absetzen geht nicht. Da hat das "Kind" nur einen anderen Namen</edit>

    Wie sieht es mit der Nachweispflicht aus? Ich muss also für jedes Wochenende ein "Nachweisheft" führen, in welchem ich Nachweise, welche Korrekturen oder Vorbereitungen ich ausgeführt habe?


    Beziehe mich auf diese Quelle hier: "

    • Aufzeichnungspflicht: Die Kalendertage, an denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tagespauschale erfüllt sind, sind vom Steuerpflichtigen aufzuzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft zu machen."

    https://www.steuerrat24.de/ste…neuen-regeln-ab-2023.html

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