Du hast nur 6 Wochen Urlaub, also sind einige Home-office-Tage auch in den Ferien. Deine Zahlen sind als plausibel.
Ging ja auch durch. Mach ich dieses Jahr wieder so. Wollte nur wissen, ob die 192 Tage schon das Maximum sind. Was gebt ihr so an?
Du hast nur 6 Wochen Urlaub, also sind einige Home-office-Tage auch in den Ferien. Deine Zahlen sind als plausibel.
Ging ja auch durch. Mach ich dieses Jahr wieder so. Wollte nur wissen, ob die 192 Tage schon das Maximum sind. Was gebt ihr so an?
Doch, ging wirklich einfach. 210 Home Office Tage und 192 Arbeitswege wurden angerechnet. Gibt es bei den Tagen zur Schule auch eine fixe Zahl?
Habe nun ein 3400€ MacBook Pro inkl. Peripherie für dieses Jahr abzusetzen. Bin insgesamt dann bei 4000€ Arbeitsmitteln. Ist das im Rahmen?
So, Steuerbescheid ist durch. Nur 50% anerkannt, obwohl ich 100% angegeben hatte. Nach kurzer telefonischer Rückfrage soll ich nun per Rechnung ein privates Zweitgerät (Laptop) nachweisen. Gesagt, getan. Nun würde das eingereichte Gerät zu 100% dienstlich anerkannt. Rechnung dazu musste ich nicht vorlegen. Weiß jemand wie lange diese Bearbeitung dauert? Geht das schneller als der Erstbescheid?
Alles anzeigenGenau.
Dein Steuersatz steigt mit der Progression. Das heißt, dass die die letzten Euros deines Einkommens einem höheren Steuersatz unterliegen als die ersten. Du kannst dir das ganz grob so vorstellen, dass quasi jeder Euro deines Einkommens einen eigenen Steuersatz hat. Dabei ist der Steuersatz für den 30000sten Euro geringer als der für den 35000sten Euro.
Hier siehst du Schaubild dazu.
(Der Grenzsteuersatz ist beim Absetzen das Interessante.)
Entsprechend bekommst du mehr Steuererstattung, wenn du dein zu versteuerndes Einkommen jeweils 3 Jahre lang um 1000€ senken kannst, als wenn du es in einem Jahr um 3000€ senkst.
Wenn man das über die Werbungskosten macht, muss man noch beachten, dass man dort immer pauschal 1230€ ansetzen kann. Erst wenn man über diese Summe kommt, bringt das Ganze etwas. Dann muss man die Werbungskosten aber alle durch Rechnungen nachweisen. Mit ein paar Nebenbedingungen, wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für Berufsverbände und den Kosten für das Arbeitsmaterial, was man so kauft, überschreitet man diese Pauschale jedoch leicht, sodass sich das Abschreiben großer Anschaffungen dann über 3 Jahre lohnt.
Bleibst du hingegen voraussichtlich die nächsten Jahre unter diesen 1230€, dann lohnt es sich den PC direkt in einem Jahr abzuschreiben.
Bezüglich der Grenze, bis zu welcher ein PC anerkannt wird, ist mir nichts bekannt. Ich vermute schon, dass da irgendwann eine Nachfrage nach der beruflichen Notwendigkeit kommt, wenn du z.B. ein Gerät für 10k absetzen willst. Bis 5k ging bei mir bisher immer alles durch. Wobei ich oft PC und Peripherie wie Bildschirme/Drucker gesplittet habe.
Danke für die Erläuterung (mit Schaubild)!
Mit Fahrtkosten und Home-Office Pauschale liege ich sowieso über der Werbekostenpauschale. Daher würde ich den PC immer im Jahr der Anschaffung komplett absetzen, da die berufliche Nutzung bei 100% liegt. Das nachzuweisen oder zu widerlegen ist eh schwierig, denn niemand kann das überprüfe. Wie lange muss ich die Rechnungen dazu eigentlich archivieren, wenn nicht danach gefragt wird?
Was meinst du mit dem Splitten der Peripherie? Ich sammel immer alles und trage es dann unter berufl. Ausgaben (EDV Kosten) ein.
Wenn du in der Regel Steuern zurück bekommst, dann ist es am günstigsten den Computer über 3 Jahre abzusetzen. (Kappt halt immer den Spitzensteuersatz). Neuerdings kannst du Computer aber auch komplett im Jahr der Anschaffung absetzen. Das ist halt je nachdem ungeschickt.
Wenn du dir häufig neue Computer kaufst, musst du dran denken, dass du nicht zwei gleiche Geräte gleichzeitig abschreiben kannst. Unterschiedliche, z.B. Desktop und Notebook/Tablet, geht in hingegen schon.
Es kann sein, dass das Finanzamt nur eine teilweise berufliche Nutzung für den Computer anerkennt. Dann legst du Widerspruch ein und schreibst denen z.B. dass du noch ein weiteres Gerät für die private Nutzung hast, wenn dem denn so ist.
Peripherie musste ich noch nie rechtfertigen.
Nur in welcher Höhe werden die EDV Geräte durchgewunken? Bis 3.000€ oder sogar bis 5000€?
Wieso sollte ich die nicht jährlich absetzen, wenn ich dafür Geld zurück erhalte?
Jährlich unwahrscheinlich, glaube alle 3 oder 5 Jahre?
Und ja altes Gerät müsstest du den Verkauf angeben, bisher habe ich nie verkauft, wurde aber auch nie geprüft.
Das geht doch nun jährlich. Daher werde ich auch jährlich anschaffen und absetzen. Nur in welcher Höhe ist die Frage.
Ich hatte bisher nie Probleme mit der Anerkennung von Computer und Hardware
Also könnte ich jährlich eine Neuanschaffung (sagen wir ein 3000€ teures MacBook Pro) absetzen? Wie ist es dann mit dem Weiterverkauf des alten Gerätes? Die 2000€ Restwert müsste ich ja dann ebenfalls wieder angeben irgendwo. Wird das geprüft?
Warum?
Auf diese Idee würde ich nie kommen.
Was das jetzt mit dem Rest des Posts zu tun hat, verstehe ich nicht.
Aber gut, ich will hier deinen Thread nicht kapern. Vielleicht antwortet ja jemand, der auch bereit ist Geld mit zur Arbeit zu bringen, sachdienlicher.
Die Antwort auf das "warum" würde wirklich den Rahmen des Threads sprengen.
Sagen wir es kurz: es hat Gründe, warum bundesweit 30.000 Lehrerstellen fehlen. Die Homeofficepauschale (in Höhe von 210 Tagen) bei Lehrern zeigt nur wie egal wir dem Dienstherren sind, dass wir alle von Zuhause arbeiten müssen, weil vor Ort niemand ein Arbeitszimmer gestellt bekommt
Ich würde mir auf eigene Kosten keine Hardware kaufen, die "rein beruflich genutzt" wird. Die Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen!
Bei Lehrern generell leider eher anders. Da bringt man teilweise sogar die eigene Kreide mit zur Schule. Siehe Arbeitszimmerregelung (Homeoffice Pauschale).
Habe dieses Jahr den Kauf eines MacBook Pro (2000€) mit Peripherie (um die 500€) vor. Komme also an EDV Ausgaben (rein beruflich genutzt) auf ca. 3000€, wenn das Jahr rum ist. Wird das anerkannt oder ist das in der Regel schon zu viel und ich muss jedes Teil rechtfertigen?
Wie sind eure Erfahrungen dazu?
Viele Grüße
Geänderte Gesetzgebung im Zuge der Regelungen für das Home-Office. Letztlich ändert sich für LuL nicht wirklich was, außer, dass wir im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitnehmer_innen aufgrund der Arbeitsplatzsituation in den Schulen Arbeitsweg und Home-Office-Pauschale für den gleichen Tag absetzen können.
Setzt du also bei den 192 Arbeitstagen den Arbeitsweg UND die Home-Office-Pauschale von 6€/Tag an?
Glück gehabt, weil wohl nur 50% anerkannt werden im Regelfall:
"Jedoch kann man bei einem Laptop nur den halben Kaufpreis absetzen, da das Finanzamt nur 50% Nutzung des Laptops als beruflich genutzt anerkennt. Wenn der Laptop mehr als 50% für die Arbeit genutzt wird, muss man dies beweisen können und das ist nicht einfach."
Falls das Arbeitszimmer in den Jahren zuvor anerkannt wurde, darf es kein Problem sein, das weiterhin anzusetzen - es sei denn, man hat dir zwischenzeitlich ein Zimmer in der Schule eingerichtet
<edit> Falls du jedoch 1260 € Homeoffice ansetzen kannst, ist das auch die Summe, die für ein Arbeitszimmer maximal ansetzbar ist. Doppelt absetzen geht nicht. Da hat das "Kind" nur einen anderen Namen</edit>
Wie sieht es mit der Nachweispflicht aus? Ich muss also für jedes Wochenende ein "Nachweisheft" führen, in welchem ich Nachweise, welche Korrekturen oder Vorbereitungen ich ausgeführt habe?
Beziehe mich auf diese Quelle hier: "
Ich denke schon, dass der Laptop ein Problem sein wird. Schließlich haben wir doch alle "Dienstgeräte" (aka Ipads) bekommen.
Nicht mal Zeugnisse kann man mit dem Spielzeug schreiben. Zumindest ging Flinky letztes Jahr darauf noch nicht.
Das wird kein Problem sein. Die Pendlerpauschale ergibt sich ja aus deinem Wohnort und deiner Dienststelle (Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Wegegeld" die Pendlerpauschale meinst, Wegegeld ist nämlich etwas anderes).
Der Laptop sollte auch kein Problem sein, letztes Jahr ist mein 2000€ MacBook Pro auch ohne Probleme durchgegangen
Super. Musstest du eine berufliche Nutzung nachweisen oder ging der zu 100% durch ohne Nachfrage?
Danke für euer Feedback. Ich werde in Taxfix also die Homeofficepauschale in Höhe von 1260,-€ angeben, die Fahrtkosten (bei mir knapp 1000€ Wegegeld) und weitere Arbeitsmittel, die ich nur aus beruflichen Gründen angeschafft habe (Laptop für 900€).
Damit sollte ich auf gut 3000€ kommen, die ich steuerlich geltend machen kann.
Bin mal gespannt, ob das Amt das so durchwinkt.
Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,
da ja für das Steuerjahr 2023 das Arbeitszimmer wegfällt, wollte ich gerne wissen, wie ihr stattdessen die Homeoffice-Pauschale einsetzt? Kann ich jeden Ferientag/Wochenende als Homeoffice-Tag ansetzen, weil ich dort überwiegend von zu Hause aus arbeite? Oder gebt ihr die Pauschale von 1260€ als Homeofficepauschale an in der Steuererklärung?
Oder gibt es da eine lehrertaugliche Lösung.
Viele Grüße
Nadine
Ich meinte den ÖPR. Dienstvereinbarungen, die direkt die Schule betreffen, werden vor Ort getroffen.
vor Ort gibt es keine solche Vereinbarung. Ich dachte, dass es da landesübergreifend eine Regelung gäbe und wollte wissen, wo ich das nachsehen kann.
Eine Antwort hat @DpB - der (wie man in seinem Profil sieht) auch in RLP unterrichtet - dir doch schon direkt nach deinem Ausgangspost gegeben:
wo schaut ihr sowas genau nach?
BPR (Sabine Mages) angefragt, noch keine Rückmeldung.
bei meiner Anfrage geht es um RLP. wo schaue ich das nach, ob in Pausen die Präsenz am Schulstandort erforderlich ist oder nicht,
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