Beiträge von andrea3980

    Dann sitzt die betroffene Kollegin halt gesund zu Hause und macht Ersatztätigkeiten bis zur Niederkunft. Danach geht es dann irgendwann im Haus weiter, wenn die Kollegin wieder am Start ist.

    Richtig, aber das ist ein absehbarer Zeitraum. Während meiner Schwangerschaften durfte ich auch nie arbeiten aufgrund der Medikamente, der Grunderkrankung und dem damit verbundenen hohen Risiko einer Infektion jeder Art (nicht nur Masern). Mein Zustand ist leider dauerhaft...

    Dem Masernschutzgesetz wird damit genüge getan, das Betretungs-/Tätigkeitsverbot durch die Dienststellenleitung kann dennoch Folge einer individuellen, personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung sein.

    Genau aus diesem Grund frage ich danach, ob da jemand in einer ähnlichen Situation konkrete Erfahrungen gemacht hat. Das Infektionsschutzgesetz hab ich bereits gelesen, als das Schreiben mit der Anfrage kam. Dass ich hier keine Probleme bekomme, ist mir klar, nur weiß ich nicht, was das beruflich bedeuten könnte. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der sagen kann: Ich bin auch immunsupprimiert und eine Bescheinigung vom Arzt und bei mir war das so und so...

    Die Antikörperkontrolle wird von der Stiko nicht empfohlen. Die Bescheinigung vom Arzt habe ich ja. Insofern mache ich mir über Verlust des Beamtenstatus etc. keine Sorgen, ich weiß, dass mir nichts `droht´.

    Das ändert aber nicht an der Tatsache, dass ich nicht ausreichend geimpft bin (was eigentlich ein Betretungsverbot der Einrichtung bedeutet!?) und im Zweifel auch für mich ein hierdurch erhöhtes Risiko besteht, weil ich ja zudem auch immunsupprimiert bin... Hat da jemand tatsächlich persönliche Erfahrung?

    Hallo, das ist mein erster Post hier. Ich kenne mich noch nicht wirklich so gut aus. Man möge mir verzeihen.

    Ich bin seit 1 1/2 Jahren in Mutterschutz und Elternzeit. Vor ein paar Tagen erhielt ich ein Schreiben meines Schulleiters, der meinen Masern-Impfstatus bzw einen Nachweis über eine Immunität erbat. Ich schaute daraufhin in meinen Impfpass und stellte fest, dass ich nur einmalig mit einem Jahr eine Impfung hatte, was (nach Rücksprache mit meinem Hausarzt) nicht ausreichend ist. Gefordert sind eine Impfung nach einem Jahr und zwei nach dem zweiten Lebensjahr.

    Jetzt könnte ich einfach eine Impfung bekommen und gut wäre es, würde ich nicht aufgrund einer Erkrankung Immunsuppressiva einnehmen. Daher darf ich keine Lebendimpfung erhalten. Eine weitere Masernimpfung ist also ausgeschlossen.

    Mein Schulleiter wird dies jetzt an das Schulamt und die an das Gesundheitsamt melden. Ich hab etwas recherchiert und nachgelesen, dass die im Normalfall zum Gespräch bitten, zur Impfung auffordern und bei Ablehnung dieser Impfung ein Betretungsverbot der Schule und gar der Verlust des Beamtenstatus drohen. Das wird mir sicher nicht passieren, dass ich meine Verbeamtung verliere, denn ich würde ja, wenn ich könnte, aber ich kann nicht. Dennoch stellt sich mir die Frage, was da jetzt auf mich zukommen könnte. Freistellung? Andere Tätigkeit, die mir zugewiesen wird? Ich habe keine Ahnung und das beunruhigt mich doch etwas. Kennt sich hier jemand vielleicht mit diesem Thema aus? Danke!

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