In einigen Bundesländern muss man bei bestimmten Voraussetzungen am Ende der Probezeit noch einmal beim Amtsarzt vorstellig werden. Wenn das nicht der Fall ist und du nicht langfristig erkrankst, solltest du auch keine Schwierigkeiten haben. Selbst, wenn du erneut vorstellig werden müsstest, ist es mitnichten so, dass man dann die Probezeit einfach verlängert - insbesondere, wenn du nicht langfristig krank geworden bist.
Die Beihilfestelle gibt keine Daten weiter, wie hier schon mehrfach betont wurde.
Die PKV wird - insbesondere innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, ggf. aber auch später - bei bestimmten Diagnosen eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vornehmen. Das ist bei einer Psychotherapie tatsächlich wahrscheinlich. Jede Versicherung handelt hier anders. Zunächst schicken dir fast alle Versicherer ein Schreiben zu mit der Bitte um Schweigepflichtentbindung zu. In dem Schreiben steht idR. auch, dass du die Unterlagen selbst beschaffen kannst und hierzu Kontakt aufnehmen sollst. Es wird stets davon abgeraten, diese zu unterschreiben, weil du dann die Unterlagen nicht mehr vorher sichten und prüfen kannst.
Die PKV schickt dir dann einen Fragebogen zu für den behandelnden Arzt bzw. alle Ärzte, die von der Erkrankung wissen. Diesen lässt du vor Ort beim Arzt ausfüllen und schickst ihn zurück.
Einige PKV möchten evtl. auch die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese kann man anfordern und sollte genau auf die Diagnosen schauen. Am besten hat man aber genau das schon vor Vertragsabschluss gemacht. Das machen aber längst nicht alle. Es ist durchaus möglich, dass hier falsche Diagnosen vorzufinden sind. Hierbei muss es sich nicht um falsche Diagnosen handeln, die Bezug zu der Erkrankung haben, für die du dich behandeln lassen willst/behandeln lässt. Sollten hier falsche Diagnosen vorzufinden sein, wird es kompliziert.