Dafür, dass du mit 42 mit Öffnungsaktion einsteigst, finde ich den Betrag von 420€ vollkommen in Ordnung. Wären das jetzt 600€, wäre das was anderes. Beachte, dass der Risikozuschlag nicht auf unbestimmte Zeit gelten muss, sondern nur so lange das Risiko auch besteht. Beispiel: Du hast einen BMI von 30, nimmst ab und hast dann einen BMI von 20. Mit ärztlichem Schreiben kannst du die Streichung oder zumindest Kürzung des Risikozuschlags (sollte es noch andere Risikofaktoren geben) beantragen.
Mit A13 solltest du auch später - mit 70% Beihilfe - die Beträge gut stemmen können.
Du hast vermutl. keinen Beihilfeergänzungstarif? Aber auch ohne Beihilfeergänzungstarif ist die Kombi von PKV+Beihilfe noch ganz gut. Gerade bei umfassenden zahnärztlichen Leistungen wirst du aber etwas zurücklegen müssen. Dort zahlt die Beihilfe nur 70% der Laborkosten. Da geht's aber auch nicht um ein Vermögen. Du musst nicht damit rechnen, dass du ständig auf eigenen Kosten sitzenbleibst. Das ist zumindest nicht meine Erfahrung. Ich bin mittlerweile froh, privat versichert zu sein: Die Lage und der Ärztemangel werden nicht besser...
Zuletzt:
ZitatUm in der KVdR pflichtversichert zu sein, müssen Wechselwillige in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert ist hierbei egal.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-u…g_wechseln.html
Das wäre ja bei Versicherung in der GKV bis zur Pension gegeben. Somit sollten bei Kapitalanlagen doch keine weiteren Abgaben an die GKV erfolgen? Oder gilt die Regelung für Pensionäre nicht?