Beiträge von k_19

    Du hast einen Arbeitsvertrag - er liegt nur nicht schriftlich vor. Darauf kannst du auch verweisen. Das Problem des LBV ist nicht dein Problem.

    Du hast ja eh eine feste Stelle, oder? So gesehen bringt dir das keinen Vorteil.

    Das gerichtliche Mahnverfahren kann aufgrund der Summe schon höhere Gebühren verursachen, die du zunächst vorstrecken müsstest. Das landet dann bei der Bezirksregierung bei der Rechtsabteilung... Das geht alles ohne Anwalt. Ich persönlich würde mir dafür aber einen Rechtsanwalt nehmen. Da klar ist, wer hier im Unrecht ist, wird's teuer für das Land und du kriegst das Geld am Ende wieder. Mit Rechtsschutzversicherung würde ich hier gar nicht zögern.

    Falls noch nicht passiert: Einreichen einer Beschwerde, in dem du den Sachverhalt schilderst mit Hinweis auf Schadensersatz. Wenn du einen Kredit aufgenommen hast, würde ich die entstandenen Kosten dafür auch nach Erhalt des Geldes einfordern.

    Beschwerden können formlos eingereicht werden. Eine E-Mail würde an sich auch reichen.

    Ich würde mich da jetzt nicht abschrecken lassen. Extrembeispiele und Horrorgeschichten wird man immer wieder mal hören. Wenn man sich mal überlegt, wie viele Lehrer es gibt (in AT scheinbar über 120.000)...

    Wichtig ist es, sich Hilfe dazuzuholen und es auch offen zu kommunzieren, wenn so etwas im Klassenraum passiert. Dazu war der Lehrer in dem Fall wohl aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage, so dass die Situation sich immer weiter zuspitzte. Die größte Gefahr sehe ich darin, dass man versucht, alles "alleine regeln zu wollen", weil es ja sonst ein negatives Licht auf einen werfen könnte. Ein guter Zusammenhalt im Kollegium kann nicht alles, aber vieles, verhindern.

    Mobbing wird mit der Zeit auch immer schlimmer, wenn nicht interveniert wird - sei es nun ggü. Lehrern oder Schülern.

    Es variiert von Schule zu Schule. Für mich war der Wechsel mit Folgendem verbunden:

    • Einige Dinge werden lockerer gesehen. Ich verliere mich weniger in Details. Probleme im Unterricht und mit Schülern kann man offen ansprechen und man ist weniger "Einzelkämpfer". So fühlt es sich zumindest an.
    • Man erzieht viel mehr. Ich hab mich mittlerweile ganz gut daran gewöhnt.
    • Ich finde die Schüler nicht schwieriger, wie ich es zuvor vllt. befürchtet habe. Mit den allermeisten kommt man gut zurecht, wie es auch zuvor der Fall war. Es gibt manchmal ein paar äußerst schwierige Fälle, aber das geht den Kollegen dann ebenfalls so.
    • Ich finde, dass die Schüler einem mehr erzählen. Am Gymnasium sah ich da mehr Distanz.
    • Die Schüler sind im Schnitt weniger motiviert und deutlich weniger eigenständig, als ich es zuvor gewohnt war. Man hat häufig den Anspruch, dass ich es ihnen "beibringe", nicht, dass sie es lernen. Ich muss den Schülern also erstmal erklären, dass sie selbst für ihr Handeln verantwortlich sind. Die Eltern sehen es häufig so wie die Schüler und geben die Kinder an der Schule ab... das wird dann schon irgendwie laufen. Mit der Zeit wurde ich da nachsichtiger und akzeptiere, dass einige halt eben nicht bereit sind, mehr zu erreichen. Schule ist einigen halt einfach überhaupt nicht wichtig und das kann man nur zu einem gewissen Grad oder auch gar nicht beeinflussen.
    • Es macht einen großen Unterschied, ob man einzelne Teams hat oder ein großes Lehrerzimmer. Letzteres hat den Vorteil, dass man alle regelmäßig sieht / mit ihnen spricht. Schulen mit Teamstrukturen empfinde ich als "zerstreuter".
    • Es ist wirklich ein Querschnitt der Gesellschaft, wie hier auch schon erwähnt wurde. Das hat irgendwie auch etwas Angenehmes.
    • Das Kollegium ist diverser als am Gymnasium und bildet auch besser die Gesellschaft ab als an einem Gymnasium.

    Wie gesagt: Nur meine persönlichen Eindrücke...

    Ja, es war furchtbar. Und ist es immer noch. Danke für die Tipps. Die Beschwerde geht raus, sobald ich das erste Geld habe. Sonst bleibt womöglich meine Akte wieder "rein zufällig" auf irgendeinem Tisch liegen. Dort lag sie nämlich seit Schuljahresbeginn. Die im Gericht unterlegene Dezernentin konnte vielleicht nicht besonders gut verlieren. (Daraufhin anderen Leuten ihre Existenzgrundlage zu entziehen, ist für mich schon ziemlich infantil, andere würden vielleicht sagen: bösartig...)
    Der Hinweis auf die gesundheitlichen Folgen ist auch gut, danke. Ich mache mich mal schlau.

    Ich würde nicht warten, bis das Geld irgendwann da ist, sondern jetzt handeln. Wenn die "nichts hören" und nur hin und wieder ein Anruf erfolgt, wieso sollten sie sich dann beeilen?

    Das klingt furchtbar...

    Wie sieht's mit Ankündigung von Schadensersatz aus? (edit: z. B. Zinsen eines Kredits, den du aufnehmen musstest) Eine schriftliche Ankündigung mit Fristsetzung für einen Abschlag kann da Wunder bewirken. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beteiligten ist ebenfalls eine Möglichkeit. Beides kostet dich nichts bzw. erfordert kein Vorstrecken von Anwalts- oder Gerichtskosten. Wobei du diese ja letztendlich wiederbekommst.

    Darüber hinaus könntest du auch Schadensersatz für die Umzugskosten in Betracht ziehen. Schließlich hättest du sonst nie die Schule wechseln müssen.

    In solchen Fällen kommt man leider häufig nur mit Beschwerden und im nächsten Schritt Klagen weiter.

    Ein Verweis auf die gesundheitlichen Auswirkungen und die Missachtung der Fürsorgepflicht ist ebenfalls eine Möglichkeit. Sowas macht ja mit der Zeit auch krank.

    Weiterhin viel Erfolg. Lass dich nicht zermürben.

    Niemand erhält gerne schlechtes Feedback. Es ist verständlich, dass man dadurch ein ungutes Gefühl bekommt.

    Vllt. hilft es, die typische "Studisicht" einzunehmen:

    Der durchschnittliche Student geht nicht hochmotiviert zu Vorlesungen und Seminaren. Das hängt von der jeweiligen Reife ab (jemand, der mit 30 oder 40 nochmal an die Uni geht, hat mehr Lebenserfahrung, weiß genau, was er erreichen will und ist deshalb meistens motivierter als ein 19-Jähriger) und sicherlich auch vom Studiengang (je selektiver die "Auslese" und je exklusiver der Studiengang, desto motivierter und fleißiger sind i.d.R. die Studenten).

    Das Hauptziel des Studenten ist der Abschluss und das Bestehen von Prüfungen bzw. der Erhalt der Scheine. Wenn er dabei etwas lernt: super! Aber wie viel Aufwand ist er bereit, aufzubringen? Bei keinem Dozenten der Welt werden die meisten Studenten einer "normalen" deutschen Universität 100 Seiten die Woche für eine Veranstaltung lesen, wenn sie wissen, dass sie "auch so" durchkommen.

    Wie viele sind im Seminar?

    Bei dem Feedback würde ich die Studenten stärker einbinden und fordern, um zu vermeiden, dass sie einfach nur die Zeit absitzen und dir zuhören, bsw. durch das Halten von Präsentationen mit anschließendem Feedback.

    Man könnte vllt. auch zusätzliche Arbeitsaufträge geben zu den Texten: Die Studenten erhalten konkrete Fragestellungen und müssen sich auf eine Diskussion vorbereiten (z. B. mit vorgegebener Rollenaufteilung). Die Diskussion könnte im Plenum oder in Gruppen erfolgen. Wer dann vollkommen unvorbereitet ist, fliegt sofort auf... und kann dann eigentlich auch gehen. Die sind ja alle freiwillig da.

    Eine Frage, die mir dazu eingefallen ist: wenn „man“ dann nach diesen 10 Jahren gekündigt hat und noch nicht das Rentenalter erreicht hat, wie verhält sich das mit der Krankenversicherung? Dann läuft die weiter, außer man verdient ein Jahr lang unter BBGrenze, oder wenn du über 55 bist, zahlst du weiter ohne Chance zu entkommen? Ohne Pension und Beihilfe?


    Ich lese jetzt alles, was hier zu dem Thema Vorteile und Nachteile einer Verbeamtung geschrieben wurde, um mich über alle möglichen Vor- und Nachteile zu informieren…

    Viele Grüße aus NRW 🍄

    Bist du unter 55 und hast danach einen neuen Job (sozialversicherungspflichtig und unter der JAEG, die ab 2024 69300€ beträgt), "fliegst" du aus der PKV und bist wieder in der GKV. Möchte man vllt. wieder später in die PKV, sollte man vorher Kontakt mit der PKV aufnehmen bzgl. Anwartschaft.

    Verdienst du mehr als 69300€, bist du weiterhin in der PKV und der Arbeitgeber beteiligt sich daran (siehe auch https://www.finanztip.de/pkv/arbeitgeberzuschuss-pkv/).

    Bist du 55 oder älter, bleibst du ebenfalls in der PKV.

    Zu beachten ist, dass man beim Bürgergeld weiterhin in der PKV bleibt und den vollen Beitrag bezahlt. Das Jobcenter erstattet einem dann die Basisleistungen der PKV, die der GKV entsprechen. Den Rest zahlt man selber (oder man wechselt in den Basistarif, was aber nur Sinn macht, wenn man sich sicher ist, dass man nie wieder in die PKV zurückkehren wird).

    Ein Wechsel über das Ländertauschverfahren in ein Bundesland mit Altersgeld wäre eine Möglichkeit, da das aufnehmende Land ab dann für die Pensionsleistungen zuständig ist.

    Eine andere Möglichkeit wäre die Kündigung und eine anschließende Tätigkeit im EU-Ausland: https://www.juraforum.de/news/bundesver…r-beamte_258059

    Wie weit diese Pflicht, Altersgeld auszuzahlen, nun wirklich geht, ist unklar. Reicht es, 5 Jahre in einem anderen Land zu arbeiten? Darf man dann zurückkehren? Wieso soll dies nicht innerhalb Deutschlands gelten? Es wäre interessant, wenn jmd. versuchen würde, ein allg. Anrecht auf Altersgeld zu erstreiten. Solange das nicht passiert...

    Zur Nachversicherung: Du kannst dir genau ausrechnen, was dir an gesetzl. Rente zusteht.

    Du musst beim Rechner bei oeffentlicher-dienst.info den Netto-Betrag nehmen und durch 12 teilen. Die Sonderzahlungen finden sich nicht in der Tabelle. Für Berlin muss man zudem (bei TV-L und Beamten) eine Hauptstadtzulage von 150€ mitangeben.

    Die PKV kann teurer sein, je nach Alter oder Risikozuschlag und evtl. fallen auch noch Beiträge für die Kinder an. Das kann man nur mit konkreten Zahlen genau berechnen.

    Mit Familienzuschlägen ist die Wahl - zumindest aus finanzieller Sicht - mehr als offensichtlich.

    Also wenn ich in 3 Jahren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten würde, würde ich als Angestellte ohne Zulage wieder eingestellt, oder? Und hätte dann zwei Jahre später wieder mein altes netto?

    Wenn ich allerdings in 10 Jahren mich aus der verbeamtung entlassen lasse und wieder als angestellte anfange, würde es keinen Unterschied machen?

    Zählt die Beamtentätigkeit überhaupt dazu? Oder bezieht sich das nur auf den Fall, dass ich als Angestellte kündige und neu als angestellte Lehrerin arbeite?

    Allerdings hätte es Auswirkungen auf meinte Rente, je länger ich verbeamtet bin/war?

    Ich gehe davon aus, dass die Dienstjahre dann auch anerkannt werden. Ich habe mich damit aber auch nicht näher mit auseinandergesetzt. Da wäre es sicherlich sinnvoll, bei einer Gewerkschaft nachzufragen.

    Die Zulage ist für all jene gedacht, die schon im Dienst sind und nicht verbeamtet werden. Sie galt als Ausgleich für die fehlende Verbeamtung in Berlin und kann aufgrund der Möglichkeit der Verbeamtung bei Neueinstellungen deshalb nicht weiter ausgezahlt werden. Ob es möglich ist, den Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis "umzuwandeln" und somit doch Anspruch auf die Zulage zu erhalten... keine Ahnung. Solche Fälle des freiwilligen Wechsels gab es zumindest schonmal, siehe z. B.: https://www.spiegel.de/lebenundlernen…n-a-877431.html (aber auch dies muss ja mit der Entlassung aus dem Dienst einhergehen).

    Ein paar Jahre Beamtentätigkeit haben keine verheerenden Auswirkungen auf deine gesetzliche Rente. Mit der Zeit addiert sich aber das geringere Brutto und die fehlende Zusatzversorgung. Nach 5 Jahren - alles nicht so wild. Nach 20 Jahren - alles andere als optimal.

    (edit: Ergänzen muss man hier noch, dass das Brutto bei Familienzuschlägen nicht immer niedriger sein muss.)

    Es ist durchaus möglich, dass Berlin in absehbarer Zeit das Altersgeld einführt. In dem Fall wäre die Entlassung aus dem Dienst deutlich weniger problematisch.

    Was evtl. noch von Interesse wäre:

    Die 5 Jahre, die an Vordienstzeiten anerkannt werden, müssten auch weiterhin bei der gesetzl. RV berücksichtigt werden. So gesehen würde man an der Stelle "doppelt" profitieren. Ich weiß nicht sicher, ob das so der Fall ist.

    Ich gehe aber davon aus, da es beim Referendariat so ist: Wird man für die 1,5 Jahre nachversichert, wird es bei der gesetzl. Rente, zugleich aber auch bei der Pension berücksichtigt.

    In Berlin scheint es bisher noch kein Altersgeld zu geben. Beim Altersgeld erhält man anteilig die einem "erarbeitete Pension". Der Anspruch besteht nach 5 Dienstjahren.

    Es würde also die Nachversicherung in der gesetzl. RV erfolgen. Das schließt den AG- und AN-Teil mit ein. Das Problem dabei: Das Brutto des Beamten ist geringer und es gibt keine Zusatzversorgung (VBL). So gesehen steht man dann schlechter da, als wenn man angestellt gewesen wäre. Das ist in erster Linie relevant, wenn man schon länger Beamter war. Wenn du dich bsw. nach 2 oder 3 Jahren doch umentscheidest, ist das Ganze noch "verkraftbar".

    Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

    Du wärst in Stufe 3. Man ist in Berlin 2 Jahre in Stufe 1 und 3 Jahre in Stufe 2.

    Wahrscheinlich hast du sogar direkt gleich viel oder mehr Geld zur Verfügung. Das hängt aber von deinem Familienstatus ab.

    Okay, man muss natürlich noch den "Verlust" berechnen. Bei o.g. Rechnung hat man

    in Stufe 3: 42,2k

    in Stufe 4: 44k

    Differenz zu E13 Stufe 6: -7800€ (nach 6 Jahren)

    Nach 4 Jahren Stufe 5: -3800€ (nach 10 Jahren)

    Nach 3 Jahren Stufe 6 (etwa 46,1k): +1300€ (nach 13 Jahren)

    Das ist natürlich nur eine sehr grobe Rechnung (ohne Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, versch. Beträge bei der Pflegeversicherung etc.).

    Die Rechnung steht und fällt natürlich mit dem geschätzten Betrag für die PKV. Mit Risikozuschlag etc. wird es bei später Verbeamtung unklarer. Wenn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.

    Ich frage mich, ob es denn wirklich so unklar ist, ob die Verbeamtung sich lohnt.

    Ich habe mal den Rechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet und die Hauptstadtzulage zusätzlich mit angegeben:

    Nehmen wir mal an, dass sich jemand in Stufe 6 befindet mit zusätzl. 150€ im Monat. Das wären bei E13 knapp 77k und netto in SK1 mit GKV etwas mehr als 44,4k.

    Als Beamter in Berlin (nicht verheiratet, keine Kinder, SK1 - also "worst case") mit der Hauptstadtzulage und geschätzt 350€ für die PKV würde man spätestens bei Stufe 5 mehr verdienen (45,4k netto). (Wobei ja auch die pauschale Beihilfe eine Option ist).

    Wenn 5 Jahre anerkannt werden, bist du in Stufe 3. In 3 Jahren verdienst du etwa genauso viel und in 6 Jahren definitiv mehr. Und das ist der so ziemlich schlechteste Fall: Nicht verheiratet, keine Kinder.

    Und, wenn du die Pension noch mit einbeziehst, ist der Fall noch klarer.

    Zitat

    Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden?

    Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

    https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/

    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, sich vorher mit dem Thema auseinanderzusetzen und in Ruhe nachzurechnen und zu überlegen, ob die Verbeamtung für dich der richtige Schritt ist oder nicht. Nun ist es eben knapp.

    An meiner Schule sind vor allem die Stellvertreter konstant Feuerwehr für kurzfristige Vertretungen. In unserer Deputatsplanung sind auch Ermäßigungsstunden deutlich ausgewiesen mit Vermerk, wofür die Ermäßigung erfolgt.

    So etwas wäre z. B. ein Schritt in die richtige Richtung.

    Übrigens entscheidet in NRW die LK über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung:

    https://www.gew-nrw.de/schulkonferenz-arbeitsplatz.html

    Zitat

    Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen. So können sich die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz beispielsweise darauf einigen, dass bei unvermeidlichem Nachmittagsunterricht alle Mitglieder des Kollegiums angemessen beteiligt werden. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied direkt beantragt werden, auch ohne Zustimmung der Schulleitung.

    So gesehen verstehe ich nicht, wieso keine Transparenz gelten soll, wenn doch alles andere publik ist.

    Es geht doch einfach nur um ein gewisses Maß an Offenheit und ehrlicher Kommunikation; nicht darum, jedem etwas zu unterstellen.

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