Beiträge von k_19

    Nein, müssen „wir“ nicht. Entweder, es gibt den Lehrerinnenband zur dienstlichen Verwendung oder „wir“ haben eben keinen. Wenn Dienstherrin und Schulträgerin der Ansicht sind, dass die Ausgaben dafür nicht durch die Unterrichtsqualität gerechtfertigt sind, mache ich meinen Unterricht gerne ohne. Ich werde den Fachleuten da nicht widersprechen.

    Wie schon erwähnt, im Referenadrait kann man sich durchaus überlegen, ob ein solcher Band oder weitere Literatur dergestalt zum Gelingen der eigenen Ausbildung beiträgt, dass sich der Erwerb dafür lohnt.

    Sonst, nö.

    Gut, das kann letztendlich jeder für sich entscheiden. Mittlerweile werden auch bei uns viele Dinge über die Schule angeschafft, aber eben nicht alles. Zum Teil reicht mir persönlich auch nicht die digitale Version und ich möchte selbst noch eine Papierversion vorliegen haben.

    Da zahl ich lieber und habe bei der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung weniger Stress.

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…n-a-888429.html

    https://www.ovg.nrw.de/behoerde/press…61031/index.php

    Einmal das OVG in Münster und das Bundesarbeitsgericht.

    Ob die "Lehrerversion" gestellt werden müsste... gute Frage. Ich hatte auch mal gehört, dass nur Anspruch auf das reguläre Schulbuch besteht, weiß aber nicht, ob das so zutrifft. Wahrscheinlich hat bisher keiner diesbezüglich geklagt. Solange das keiner tut, werden wir diese Ausgaben wohl selber tragen müssen.

    Leider übertreiben es die ein oder anderen mit ihrem "Feedback" bzw. wissen überhaupt nicht, was gutes Feedback überhaupt ist. Dieses "Zerrupfen" von Unterrichtsstunden ist leider weit verbreitet, aber keinesfalls sinnvoll. Des Weiteren muss natürlich auch miteinbezogen werden, wem man da Feedback gibt. Einem Praktikanten gebe ich bsw. ganz anderes Feedback als einem Referendar, der schon ein gutes Jahr dabei ist.

    Die Erwartungen, die er an dich gestellt hat, sind zu hoch. Das Ziel soll ja sein, dass man selbstsicherer wird, aber auch zugleich die Gelegenheit bekommt, in zukünftigen Stunden Fehler zu vermeiden, die man zuvor gemacht hat.

    Deine Erfahrungen an der Schule sagen nichts über deine Eignung als Lehrkraft aus.

    Das kann dir doch letztlich egal sein, ob die das eintreiben oder nicht? Das ist doch nicht dein Geld. Der Vertrag läuft über die Schule, nicht über dich.

    Und ja... das Geld wird letztendlich eingetrieben, wenn ein klärendes Gespräch durch die SL keinen Erfolg hat. Wieso auch nicht? Es kommt halt selten vor, weil die Eltern im Regelfall auch verstehen, dass sie am Ende zahlen müssen. Zusätzl. Mahngebühren oder gar Gerichtskosten möchten sie sich dann ersparen und zahlen lieber.

    Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?

    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können... und man selbst hätte als mitfahrender Lehrer gar nichts damit zu tun gehabt. Gut möglich, dass der Schüler dann eben woanders am Unterricht teilgenommen hätte.

    Hätte der Vater vorab schon unterschrieben, sähe ich einen Verstoß gegen die Schulpflicht. Da er nichts unterschrieben hat und die SL sich offensichtlich auch nicht rechtzeitig gekümmert hat, liegt dann wohl auch kein Verstoß vor. So würde ich das an der Stelle interpretieren.

    Das Problem, das hier geschildert wird, ist einzig das Problem der SL.

    Die Einverständniserklärungen der Eltern müssen vorliegen, damit die Klassenfahrt von der Schulleitung überhaupt genehmigt werden darf, wie hier auch schon zuvor erwähnt (siehe https://www.schulministerium.nrw/sites/default/…n-Formblatt.doc). In den Erklärungen werden die Kosten benannt und die Eltern unterschreiben, dass sie diese Kosten auch übernehmen werden.

    Da eine Klassenfahrt eine schulische Pflichtveranstaltung ist, ist ein Fernbleiben nur aus gesundheitlichen Gründen möglich (oder: Ausschluss des Schülers vonseiten der Schule aufgrund von Fehlverhalten). Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

    Sollten trotzdem zusätzl. Kosten für die Schule entstanden sein, obwohl das Kind nicht mitfährt, müssten die Eltern diese übernehmen. Diese können schließlich nicht auf die anderen umgelegt werden.

    Wenn die Missachtung der Schulpflicht schon angekündigt wird, könnte man eine Attestpflicht für den Schüler einführen. Das wird aber wohl auch nicht viel ändern - die Eltern holen sich dann eben ein Attest. Das tun sie wahrscheinlich so oder so. Man könnte dann noch das Attest anzweifeln... aber ich glaube kaum, dass jmd. bereit ist, das Ganze soweit zu eskalieren. Dann bleibt das Kind halt daheim.

    Der Etat der Schule ist nicht dein Problem. Dir müssen die Kosten erstattet werden, siehe beispielsweise: https://www.spiegel.de/karriere/bunde…-a-1234764.html

    Wenn du hartnäckig bleibst, wirst du dein Geld wohl bekommen. Als ob irgendwelche Hinweise auf ein begrenztes Etat vor einem Gericht standhalten. Dafür gibt es Vorgesetzte, die das im Blick haben müssen.

    Du hast ein Anrecht auf die Erstattung deiner Kosten - und zwar vollständig. Nicht locker lassen.

    Ich würde einfach "Nein" sagen.

    Schwierig für die Schülerin, sicherlich ... aber vorerst schaue ich, dass es mir gut geht.

    Den Eltern kann man ja offen und ehrlich erläutern, wieso man dazu nicht bereit ist. Da eine solche Anweisung keinen Bestand haben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Schulleitung soetwas überhaupt erst versuchen würde.

    Ich frage mich auch, ob man mit so einem Vorgehen bestimmte Verhaltensmuster (Vermeidungsverhalten) nicht noch weiter verfestigt...

    Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Was würde denn dann passieren, wenn der ganze Laden "Pleite geht"? Würde dann das Land bei einem Pensionär mit beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis einspringen?

    Krass, dann muss ich wohl doch nochmal nachhaken. Was reicht man dann ein... die Abrechungstabellen der Beihilfe? Die Rechnungen selbst sind ja weg bzw. bei der Krankenkasse

    Normalerweise der vollständige Beihilfebescheid. Die Rechnungen sollten aber doch noch bei dir sein? Du sollst ja schließlich nur die Kopien einreichen. Mit App ist es aber auch beiden Seiten - Beihilfe und PKV - deutlich einfacher und es kann nichts auf dem Postweg verloren gehen.

    edit: Da du die Rechnungen ja bei der PKV schon eingereicht hast, brauchst du sie ja nicht nochmal einreichen.

    Die Beihilfe streicht bei Schwellenwertüberschreitungen zum Teil rigoros zusammen. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzrureichen. Nach Erhalt des Widerspruchbescheids hast du wiederum einen Monat Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

    Der Widerspruch kostet erst einmal nichts. Zwar können bei Ablehnung deines Widerspruchs Kosten durch die Beihilfestelle festgesetzt werden. Ich glaube aber nicht, dass dies allzu gängig ist.

    Bei den vorgegebenen Sätzen zur Physiotherapie der Beihilfe wirst du nicht viel bewirken können. Bei Streichung von Leistungen und Nichtanerkennung von Schwellenwertüberschreitungen lohnt es sich ggf., dagegen vorzugehen.

    Du bist definitiv nicht der Einzige, der Probleme mit der Beihilfe hat. Letztendlich kommt es darauf an, wie lange dein Atem ist und, ob du bereit bist, selbst ein wenig Recherche zu betreiben, um ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

    Mittlerweile habe ich auch immer mehr das Gefühl, dass man an vielen Stellen immer mehr die Bereitschaft haben muss, vor Gericht zu ziehen.

    Die meisten versuchen ja eigtl. immer Kompromisse zu schließen und anderen entgegen zu kommen, in der Hoffnung, dass sich für beide Seiten eine akzeptable Lösung findet. Stattdessen passiert aber - sei es nun hier oder auch in anderen außerberuflichen Situationen - häufig das genaue Gegenteil und man wird hingehalten oder mit unzufriedenstellenden Antworten abgespeist.

    Wir befinden uns in diesem System, in dem von uns erwartet wird, dass wir uns immer wieder für die eigenen Rechte einsetzen müssen. Es ist nervig und kräftezehrend, aber die Alternative ist, dass von uns immer mehr und mehr eingefordert wird. In solchen Situationen bleibt einem ja nur die Remonstration und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Traurig, aber wahr.

    Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:

    - Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben

    - Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden

    Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).

    Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt. Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.

    Wenn man dir an der Stelle nicht rechtgeben sollte, steht dir ja noch der Klageweg offen. Vllt. kann man ja schonmal an der ein oder anderen Stelle darauf hinweisen? Anhand der vorigen Urteile ist es doch offensichtlich, dass sie verlieren würden.

    Bisher habe ich es immer so erlebt, dass die Bezirksregierung Gerichtsverfahren meidet, die sie voraussichtlich verlieren.

    Es handelt sich um Mehrarbeit. Als Nächstes musst (oder kannst) du nun darum kämpfen. Da kommt es darauf an, wie lang dein Atem ist. Wenn du die Stunde bezahlt haben willst, wirst du wohl den für dich zuständigen Bezirkspersonalrat einschalten müssen.

    edit: Wenn du in Vollzeit tätig bist, fällt die Std. vllt. sowieso unter den Tisch, wenn du nicht mehr als 3 Std. Mehrarbeit im August leistest. Da kannst du dir ggf. auch den Stress sparen und vorerst abwarten, ob es letztendlich für dich einen Unterschied macht.

    Naja, besser als nichts...

    Ich verstehe sowieso nicht, was das mit den 6 Klassenarbeiten soll, die es ja weiterhin in der Unterstufe geben wird. Dadurch wird kein Schüler klüger und der organisatorische Aufwand ist enorm. Dann darf man sich für eine Klasse noch darum kümmern, dass 6x nachgeschrieben wird. Die Schüler muss ich dann auch wieder irgendwo unterbringen. Die Terminierung so vieler Klassenarbeiten ist auch immer wieder ein großes Problem, weil die Kollegen im Regelfall selbst um die Klassenarbeitstermine "kämpfen" müssen und die Anzahl der Klassenarbeiten pro Woche beschränkt ist.

    Eine echte Entlastung wäre es, wenn man die Anzahl der Klassenarbeiten in allen Jahrgängen auf 4 pro Schuljahr kürzt. Dann würde ich bei Bedarf vllt. mal den ein oder anderen Test schreiben. Das wäre aber zu "revolutionär".

    In Deutschland traut man sich ja nichts - deshalb liegt hier ja auch die Infrastruktur brach und Baustellen sind auch noch nach Jahren Baustellen.

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