Beiträge von k_19

    Hinzu kommt, dass man auch das Risiko von Burnout nicht unterschätzen sollte. Dann ist der Kollege/die Kollegin halt erstmal eine Weile raus und dann müssen andere KuK zur Mehrarbeit herangezogen werden. Das sind dann wohl wieder Deutsch(?)-Kollegen. Und dann haben die den nächsten Burnout... während der andere vllt. gerade wiederkommt?

    Was für ein durchdachtes System. Da sollte man den Kollegen doch ihr "Jammern" und "Meckern" lassen und sich im Zweifel den abgedroschenen Kommentar sparen.

    Damit sage ich meinem Gegenüber "hör auf zu jammern, du wusstest auf was du dich einlässt". Ja, auch wir haben Kollegen mit der DE/EN Kombo und wenn die auch noch in der Oberstufe im Leistungskurs eingesetzt sind, wird es richtig hässlich was den Korrekturaufwand angeht. Allerdings sollte das jeder Person klar sein, die diese Fächer studiert und zumindest im Studium hatten die entsprechenden Personen ja dafür ein lockeres Leben und konnten sicherlich bedeutend mehr Freizeit generieren als mit Mathematik/Physik/E-Technik/Informatik.

    Den Spruch bringe ich auch gerne bei jammernden Praktikanten, die seit zig Semestern auf ein Ref Platz warten oder bei Vertretungslehrern, die seit Jahren keine Planstelle bekommen, weil sie eine Fächerkombination studiert haben, die vollkommen/hoffnungslos überlaufen ist.

    In meinem ersten Semester an meinem ersten Tag an der Uni fragte der Prof im Pädagogikkurs, wer den welches Fach hat. Bei EN/DE/EK/SOZ gingen nahezu immer 90% der Händchen hoch. Bei Informatik/E-Technik/Physik musste man sich schon genauer umschauen bis man jemanden erblick hatte. Spätestens dort und mit etwas Recherche was die Durchfallquote angeht (in MINT hoch, bei DE/EN gering), sollte doch jedem Studenten klar sein, dass es ziemlich düster ausschaut mit so einer Kombination. Wenn solche Personen dann so richtig jammern und auf das System schimpfen, dann neige ich dazu, den von dir besagten Spruch aufzusagen.

    Jahrzehntelange Strafe für einen "Fehler". Na, ob das der richtige Weg ist...

    Vllt. wird ja wirklich eines Tages die Arbeitszeit erfasst und die Situation der Kollegen bessert sich. Die Nutzung von Anrechnungsstunden für Korrekturen wäre ebenfalls ein Entgegenkommen. Diese sind aber z.T. so knapp, dass da nicht viel oder gar nichts übrig bleibt.

    Der Spruch "Augen auf bei der Fächerwahl" ist für mich auf jeden Fall kein anzustrebender und wertschätzender Umgang im Kollegium und zeigt doch ganz gut die Problematik der ungleich verteilten Arbeit im Kollegium.

    Die einen korrigieren sich dumm und dämlich - die anderen haben dann sogar noch Zeit für "Karriere"... auch, wenn fraglich ist, ob sich das im Schuldienst lohnt.

    Du kannst als Beamte in die GKV und zahlst den vollen Beitrag oder in die PKV und zahlst 50% des PKV-Beitrags. Die anderen 50% laufen über die Beihilfe. In der GKV hast du keinen Anspruch auf Beihilfe.

    Es gibt Bundesländer, die die sog. pauschale Beihilfe haben. Hierbei wird die Hälfte der GKV-Beiträge übernommen wie bei Angestellten. Du zahlst dann also auch nur 50%. NRW hat diese zurzeit nicht. Es ist aber gut möglich, dass diese in Zukunft eingeführt wird.

    Du kannst als Beamter auf Widerruf und erneut als Beamter auf Probe innerhalb der ersten 6 Monate nach Ernennung die so genannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherungen nutzen. Hierbei wirst du mit max. 30% Risikozuschlag und ohne sog. Beihilfeergänzungstarif aufgenommen. Nicht alle, aber die meisten PKV nehmen daran teil. Das kann man online leicht herausfinden. Der Beihilfeergänzungstarif bei einer PKV soll gewisse Lücken bei den Leistungen der Beihilfe ausgleichen. Aber auch ohne diesen Tarif lässt es sich "aushalten". Mit dem Tarif bleibt man aber seltener auf Kosten sitzen, z.B. im zahnärztlichen Bereich.

    Im Regelfall nutzt man aber zunächst eine so genannte anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern. Dafür braucht man einen Versicherungsmakler. Einige PKV würden dich vllt. nicht aufnehmen, einige unter bestimmten Bedingungen - je nach Krankheitsbild. Wenn dich gar keiner will, bleibt dir noch die Öffnungsaktion.

    Wenn du im Ref in der PKV bist und danach erst einmal Vertretungslehrkraft bist, ist man wieder in der gesetzlichen. Man kann vorher eine sog. Anwartschaft abschließen bei der PKV. Man zahlt dann einen geringen monatlichen Beitrag, um den Gesundheitsstatus "einzufrieren" und kann bei erneuter Verbeamtung dann ohne Probleme wieder zurück in die PKV, in der man während des Refs war. Man kann aber natürlich auch einen neuen Vertrag bei einer anderen PKV abschließen, wenn man das denn möchte. Dann müssen aber erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden.

    Zu der Verbeamtung:

    Man muss nachweisen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern. Soll heißen: Der Regelfall ist die Verbeamtung. Krankheiten, die erfolgreich behandelt werden und nicht äußerst schwerwiegend sind, wären kein Hindernisgrund. Ein Schreiben des behandelnden Arztes wird an der Stelle wohl ausreichen. Einige verpasste Tage im Jahr aufgrund einer Migräne sollte ebenfalls kein Hindernis sein. Wenn diese jetzt äußerst schwerwiegend wäre, sähe das ggf. anders aus.

    Aber selbst dann gibt es Hoffnung: Bei Anerkennung einer Schwerbehinderung muss nur dargelegt werden, dass du innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht vorzeitig dienstunfähig wirst.

    Hinzu kommt, dass die gesundh. Beurteilung gerichtlich überprüfbar ist. Nicht alle Amtsärzte beachten immer im ausreichenden Maße die Rechtsprechung. Du kannst dann also immer noch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Urteil des Amtsarztes von der einstellenden Behörde, die letztendlich zuständig ist, keine Beachtung findet, weil sie selbst der Auffassung ist, dass das Ganze später vor Gericht kassiert werden könnte.

    Und selbst dann ist Hopfen und Malz noch nicht verloren: Wenn dein Gesundheitsstatus sich zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich bessert, hast du bis zur Altersgrenze stets die Möglichkeit, dich erneut untersuchen zu lassen.

    Es gibt in diesem Bereich immer noch viel Schwarzmalerei, obwohl die Verbeamtung mittlerweile der absolute Regelfall ist.

    Nein, müssen „wir“ nicht. Entweder, es gibt den Lehrerinnenband zur dienstlichen Verwendung oder „wir“ haben eben keinen. Wenn Dienstherrin und Schulträgerin der Ansicht sind, dass die Ausgaben dafür nicht durch die Unterrichtsqualität gerechtfertigt sind, mache ich meinen Unterricht gerne ohne. Ich werde den Fachleuten da nicht widersprechen.

    Wie schon erwähnt, im Referenadrait kann man sich durchaus überlegen, ob ein solcher Band oder weitere Literatur dergestalt zum Gelingen der eigenen Ausbildung beiträgt, dass sich der Erwerb dafür lohnt.

    Sonst, nö.

    Gut, das kann letztendlich jeder für sich entscheiden. Mittlerweile werden auch bei uns viele Dinge über die Schule angeschafft, aber eben nicht alles. Zum Teil reicht mir persönlich auch nicht die digitale Version und ich möchte selbst noch eine Papierversion vorliegen haben.

    Da zahl ich lieber und habe bei der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung weniger Stress.

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…n-a-888429.html

    https://www.ovg.nrw.de/behoerde/press…61031/index.php

    Einmal das OVG in Münster und das Bundesarbeitsgericht.

    Ob die "Lehrerversion" gestellt werden müsste... gute Frage. Ich hatte auch mal gehört, dass nur Anspruch auf das reguläre Schulbuch besteht, weiß aber nicht, ob das so zutrifft. Wahrscheinlich hat bisher keiner diesbezüglich geklagt. Solange das keiner tut, werden wir diese Ausgaben wohl selber tragen müssen.

    Leider übertreiben es die ein oder anderen mit ihrem "Feedback" bzw. wissen überhaupt nicht, was gutes Feedback überhaupt ist. Dieses "Zerrupfen" von Unterrichtsstunden ist leider weit verbreitet, aber keinesfalls sinnvoll. Des Weiteren muss natürlich auch miteinbezogen werden, wem man da Feedback gibt. Einem Praktikanten gebe ich bsw. ganz anderes Feedback als einem Referendar, der schon ein gutes Jahr dabei ist.

    Die Erwartungen, die er an dich gestellt hat, sind zu hoch. Das Ziel soll ja sein, dass man selbstsicherer wird, aber auch zugleich die Gelegenheit bekommt, in zukünftigen Stunden Fehler zu vermeiden, die man zuvor gemacht hat.

    Deine Erfahrungen an der Schule sagen nichts über deine Eignung als Lehrkraft aus.

    Das kann dir doch letztlich egal sein, ob die das eintreiben oder nicht? Das ist doch nicht dein Geld. Der Vertrag läuft über die Schule, nicht über dich.

    Und ja... das Geld wird letztendlich eingetrieben, wenn ein klärendes Gespräch durch die SL keinen Erfolg hat. Wieso auch nicht? Es kommt halt selten vor, weil die Eltern im Regelfall auch verstehen, dass sie am Ende zahlen müssen. Zusätzl. Mahngebühren oder gar Gerichtskosten möchten sie sich dann ersparen und zahlen lieber.

    Edit: du meintest, die Fahrt nicht genehmigt, oder? Ich habe das zumindest schon erlebt.

    Davon abgesehen, was hätte diese vorher tun können, wenn Eltern sich weigern zu unterschreiben?

    Und ob Schulpflichtverletzung vorliegt, bin ich mir nicht sicher, wenn das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt, nimmt es ja die Schulpflicht wahr. (Also abgesehen von einer Krankmeldung...). Ich vermute, auch wenn die Fahrten eigentlich Pflicht sind, kann man niemanden dazu zwingen.

    Da hätte die SL dann eine geeignete Lösung finden können bzw. sich mit der zuständigen Bezirksregierung absprechen können... und man selbst hätte als mitfahrender Lehrer gar nichts damit zu tun gehabt. Gut möglich, dass der Schüler dann eben woanders am Unterricht teilgenommen hätte.

    Hätte der Vater vorab schon unterschrieben, sähe ich einen Verstoß gegen die Schulpflicht. Da er nichts unterschrieben hat und die SL sich offensichtlich auch nicht rechtzeitig gekümmert hat, liegt dann wohl auch kein Verstoß vor. So würde ich das an der Stelle interpretieren.

    Das Problem, das hier geschildert wird, ist einzig das Problem der SL.

    Die Einverständniserklärungen der Eltern müssen vorliegen, damit die Klassenfahrt von der Schulleitung überhaupt genehmigt werden darf, wie hier auch schon zuvor erwähnt (siehe https://www.schulministerium.nrw/sites/default/…n-Formblatt.doc). In den Erklärungen werden die Kosten benannt und die Eltern unterschreiben, dass sie diese Kosten auch übernehmen werden.

    Da eine Klassenfahrt eine schulische Pflichtveranstaltung ist, ist ein Fernbleiben nur aus gesundheitlichen Gründen möglich (oder: Ausschluss des Schülers vonseiten der Schule aufgrund von Fehlverhalten). Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

    Sollten trotzdem zusätzl. Kosten für die Schule entstanden sein, obwohl das Kind nicht mitfährt, müssten die Eltern diese übernehmen. Diese können schließlich nicht auf die anderen umgelegt werden.

    Wenn die Missachtung der Schulpflicht schon angekündigt wird, könnte man eine Attestpflicht für den Schüler einführen. Das wird aber wohl auch nicht viel ändern - die Eltern holen sich dann eben ein Attest. Das tun sie wahrscheinlich so oder so. Man könnte dann noch das Attest anzweifeln... aber ich glaube kaum, dass jmd. bereit ist, das Ganze soweit zu eskalieren. Dann bleibt das Kind halt daheim.

    Der Etat der Schule ist nicht dein Problem. Dir müssen die Kosten erstattet werden, siehe beispielsweise: https://www.spiegel.de/karriere/bunde…-a-1234764.html

    Wenn du hartnäckig bleibst, wirst du dein Geld wohl bekommen. Als ob irgendwelche Hinweise auf ein begrenztes Etat vor einem Gericht standhalten. Dafür gibt es Vorgesetzte, die das im Blick haben müssen.

    Du hast ein Anrecht auf die Erstattung deiner Kosten - und zwar vollständig. Nicht locker lassen.

    Ich würde einfach "Nein" sagen.

    Schwierig für die Schülerin, sicherlich ... aber vorerst schaue ich, dass es mir gut geht.

    Den Eltern kann man ja offen und ehrlich erläutern, wieso man dazu nicht bereit ist. Da eine solche Anweisung keinen Bestand haben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Schulleitung soetwas überhaupt erst versuchen würde.

    Ich frage mich auch, ob man mit so einem Vorgehen bestimmte Verhaltensmuster (Vermeidungsverhalten) nicht noch weiter verfestigt...

    Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.

    Was würde denn dann passieren, wenn der ganze Laden "Pleite geht"? Würde dann das Land bei einem Pensionär mit beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis einspringen?

    Krass, dann muss ich wohl doch nochmal nachhaken. Was reicht man dann ein... die Abrechungstabellen der Beihilfe? Die Rechnungen selbst sind ja weg bzw. bei der Krankenkasse

    Normalerweise der vollständige Beihilfebescheid. Die Rechnungen sollten aber doch noch bei dir sein? Du sollst ja schließlich nur die Kopien einreichen. Mit App ist es aber auch beiden Seiten - Beihilfe und PKV - deutlich einfacher und es kann nichts auf dem Postweg verloren gehen.

    edit: Da du die Rechnungen ja bei der PKV schon eingereicht hast, brauchst du sie ja nicht nochmal einreichen.

    Die Beihilfe streicht bei Schwellenwertüberschreitungen zum Teil rigoros zusammen. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzrureichen. Nach Erhalt des Widerspruchbescheids hast du wiederum einen Monat Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

    Der Widerspruch kostet erst einmal nichts. Zwar können bei Ablehnung deines Widerspruchs Kosten durch die Beihilfestelle festgesetzt werden. Ich glaube aber nicht, dass dies allzu gängig ist.

    Bei den vorgegebenen Sätzen zur Physiotherapie der Beihilfe wirst du nicht viel bewirken können. Bei Streichung von Leistungen und Nichtanerkennung von Schwellenwertüberschreitungen lohnt es sich ggf., dagegen vorzugehen.

    Du bist definitiv nicht der Einzige, der Probleme mit der Beihilfe hat. Letztendlich kommt es darauf an, wie lange dein Atem ist und, ob du bereit bist, selbst ein wenig Recherche zu betreiben, um ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

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