Bist du dir überhaupt sicher, dass es eine psychiatrische Einrichtung war? Es klingt für mich nach einer Tagesgruppe, also einer Maßnahme des Jugendamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Wenn dem so wäre, musst du das nicht angeben, weil dies eine pädagogische Maßnahme ist. Evtl. könntest du beim zuständigen Jugendamt nachfragen- oder direkt bei deiner Mutter(?).
Ich würde mir da gar keine Arbeit machen. Es ist kein Hindernis für eine Verbeamtung.
Fast alle gesundh. Daten sind nach 10 Jahren von der GKV/kassenärztl. Vereinigung zu löschen/zu anonymisieren (es gibt hier nur wenige Ausnahmen, ich glaube z. B. Bestrahlungen). Patientenakten liegen nach 10 Jahren auch nicht mehr vor, wenn man nicht mehr bei dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Einrichtung war. Da gibt's also eh nichts, was man dem Amtsarzt vorlegen kann.
Wenn es "nur" eine pädagog. Maßnahme war, sehe ich erst gar keine Relevanz.