Beiträge von k_19

    Es ist mal wieder erschreckend zu sehen, dass Vorgesetzte, die sich auf den Schlips getreten fühlen, durch "Beratungsgespräche" fähige Leute unter Druck setzen und diese "Rechenschaft ablegen" müssen, weil sie unliebsame Dinge öffentlich äußern.

    Diese verkrusteten Strukturen und die ausbleibende Fähigkeit mit Problemen offen umzugehen schaden dem Bildungsstandort Deutschland erheblich. Würden die "Mächtigen" ihr Ego zurückfahren und auch Lösungen anderer Bundesländer in Betracht ziehen und umsetzen, wenn sie sich bewährt haben, wären wir schon deutlich weiter.

    Die verpflichtende Vorschule und verpflichtende Testung und Diagnostik wie in Hamburg finde ich hervorragend. Wieso wird so etwas nicht bundesweit umgesetzt? In der Doku schreckte der Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz ja vor einem verpflichtenden Vorschuljahr für Kinder mit Förderbedarf zurück. Man habe eine Lösung gefunden, die für RLP die beste sei. Genau davon müssen wir weg.

    Hamburg macht es richtig? Übernehmen! Und das gilt für alle Bundesländer. Wieso kann man nicht mal akzeptieren, dass ein Bundesland - in diesem Fall Hamburg - den richtigen Weg eingeschlagen hat und sich daran orientieren?!

    Wo ein Wille, da ein Weg. Einzelne Besonderheiten können bei der Umsetzung in anderen Bundesländern ja beachtet werden. Aber Freiwilligkeit ist an der Stelle nicht der richtige Weg. Ein gewisses Maß an Zwang ist nötig, auch um die Kinder manchmal vor den Fehlern ihrer Eltern zu schützen.

    Wir haben so große Probleme im Bereich Bildung. Es sind harte Einschnitte und Reformen nötig. Pflicht statt Freiwilligkeit und ausreichend Geld für die frühkindliche Bildung ist der Weg, den wir einschlagen müssen. Handyverbote, die auch durchgesetzt werden, sind alternativlos an Schulen der Sekundarstufe I. Die Gruppe muss Vorrang vor dem Individuum haben und das Ermöglichen von Unterricht Vorrang haben vor der Beschulung von "Systemsprengern" in Regelklassen.

    Die Politik ist viel zu ängstlich. Sie traut sich einfach nicht.

    Kannst ja eine Mail schreiben, dass du bei über 20 Schülern laut Vorschrift eine weitere Begleitung benötigst, aus dem Plan aber hervorgeht, dass du über 20 Schüler alleine betreust. Ich würde auch reinschreiben, dass du um eine schriftliche Rückmeldung bittest, da es Schulleitungen gibt, die ihre Anweisungen persönlich erklären wollen. Dann kann man im Anschluss nichts mehr nachweisen.

    Eine weitere Methode, um dieses Dilemma zu umgehen, ist, nach persönlicher Rückmeldung das Besprochene in einer Mail noch einmal zusammenzufassen und an die Schulleitung (und ggf. weitere Personen) zu schicken und "zu bestätigen".

    Oder du lässt es so, gehst dem Konflikt aus dem Weg und vertraust darauf, dass 6 Lehrkräfte für die ganze Gruppe grdsl. genügt.

    Viel mehr Möglichkeiten gibt es eh nicht. Eine rein mündliche Rücksprache kann man sich schon fast sparen. Im Zweifelsfall gab es dann ein Missverständnis und man hat es einfach falsch verstanden.

    Grundsätzlich sollte das Miteinander aber so - idealerweise - nicht funktionieren. Eine Schulleitung, die deine Sorgen nicht ernstnimmt - gerade bei Dingen wie der Aufsichtspflicht - erfordert aber ein gewisses Vorgehen, die dem Selbstschutz dient.

    Der Plan der SL ist hier nicht unbedingt das Problem. Das Problem ist, wenn deine Bedenken hierzu nicht ernstgenommen werden.

    Dass die SL sich vllt. auf den Schlips getreten fühlt, kann sein. Man muss halt überlegen, was die eigenen Prinzipien sind oder ob man lieber nicht anecken möchte. Wenn du sagst, das ist so nicht okay, ist es auch richtig, das zurückzumelden.

    Fragen zu Hausaufgaben etc. beantworte ich nicht, außer ich hab einen guten Tag.

    Notenauskunft erfolgt nicht per Mail. Was ist, wenn ich mich vertippe...?

    Zusatzaufgaben, die unaufgefordert per Mail kommen - nett gemeint, aber da ich KI-Nutzung nicht ausschließen kann, ist es nicht verwertbar.

    Eltern erhalten direkt eine Info, dass ich auf bestimmte Dinge nicht antworte und die Schüler sich bei Mitschülern erkundigen können.

    Wenn ich es in der nächsten Stunde beantworten kann, beantworte ich die Mail häufig nicht und spreche den Schüler einfach direkt an.

    Sinnvolle Mails mit nachvollziehbaren Anliegen beantworte ich zeitnah. Wenn um ein persönliches Gespräch gebeten wird, probiere ich es erstmal mit einem Telefonat - wenn der Sachverhalt es zulässt.

    "Infos" wie der Kuchen, der verspätet kommt (so eine Mail hab ich allerdings noch nie bekommen...), beantworte ich mit Floskeln wie "Danke für die Info" oder "okay, dann weiß ich Bescheid". Kurz und bündig. Oder ich beantworte es gar nicht.

    Beides. Mich würde interessieren, wie das an anderen Schulen geregelt ist. Meiner Meinung nach müssten sich die Fachlehrer entweder an einer Stelle, die ihnen in der Situation sinnvoll erscheint, positionieren oder man sagt, Lehrer X läuft zwischen den Klassen 1 und 2 und Lehrer Y zwischen den Klassen 3 und 4.

    Ist das an Grundschulen so eine große Sache? Wird das so minutiös durchgeplant? Wir sprechen uns kurz vorab ab und fertig...

    Liegt vllt. daran, dass die Schüler deutlich jünger sind...

    Okay, jetzt hab ich's verstanden.

    Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.

    Die Fragen, die man sich stellen muss, sind meines Erachtens Folgende:

    Reicht eine Aufsichtsperson für 25 Erstklässler? Da ich kein Grundschullehrer bin, keine Ahnung... Das werden hier andere sicher besser einschätzen können.

    Reicht eine Aufsichtsperson für diese Erstklässler? Sind sie vorher schon auffällig gewesen? Sind verhaltensauffällige Kinder in der Klasse? Dann wäre die Antwort nein. Das Verhalten der Schülergruppe muss bei der Aufsicht miteinbezogen werden.

    Grundsätzlich gilt: Je schwieriger und je jünger die Schülergruppe, desto stärker müssen sie beaufsichtigt werden.

    Wenn du der Meinung bist, dass eine Aufsichtsperson für deine Klasse nicht ausreicht, bist du dazu verpflichtet, dies deiner Schulleitung zurückzumelden, da du die Pflicht hast, die Sicherheit deiner Schüler ausreichend zu gewährleisten. Offensichtlich hast du ja Bedenken?

    Das Szenario, dass man dich am Ende anklagt und verurteilt, weil ein Kind aus dem Nichts vors Auto läuft, sehe ich als nicht realistisch an...

    So ganz verstehe ich es nicht. Wenn 100 Kinder unterwegs sind, müssen die Lehrer sich ja verteilen. Die können ja nicht alle an der Spitze laufen?

    Wenn eure Schulleitung wünscht, dass ihr euch vorher clont, kann sie das gerne tun, aber das ist ja nicht möglich. Es ist faktisch unmöglich, überall zu sein.

    Ich weiß halt gerade nicht, welche Relevanz die Aussage der SL hier hat bzw. was hier die Sorge ist. Es macht faktisch keinen Unterschied. Ihr habt alle Schüler im Blick? Dann nehmt ihr die Aufsicht für alle wahr. Interne Absprachen zur Durchführung des Wandertags dürfen und sollen stattfinden, da sie auch der Sicherheit der Schüler dienen.

    Was ist hier konkret deine Sorge? Haftung? Solange vorne und hinten einer ist, man die Kinder so gut es geht im Blick hat und man die Kinder nicht über rote Ampeln schickt o.Ä., müsst ihr euch keine Sorgen machen - und ans Erste-Hilfe-Set denken ;)

    Grdsl. führt man immer "Aufsicht", wenn man im Dienst ist.

    Beispiel: Man kommt früher zur Arbeit, um vorher in Ruhe einen Kaffee zu trinken und sieht auf dem Weg zum Lehrerzimmer einen Konflikt. Dann wird erwartet, dass man nicht einfach vorbeigeht, sondern seinen Pflichten nachkommt und, je nach Situation, angemessen eingreift.

    Wenn man also mit 100 Schülern gemeinsam unterwegs ist, ist man grdsl. eine "Aufsichtsperson" für alle Schüler - wie im Schulgebäude auch. Jedoch spricht nichts dagegen, sich untereinander abzusprechen und aufzuteilen. Wie soll man sonst einen Wandertag auch durchführen?

    Aufsichtspflicht bedeutet nicht, jeden dauerhaft im Blick zu haben. Das ist ja auch gar nicht möglich. Wie willst du auf Schüler aufpassen, die ganz vorne sind bei deinen Kollegen, wenn du bei den Schülern weiter hinten bist?

    Die Aussage der Schulleitung ist somit grdsl. schon richtig. Aber die Verantwortung verteilt sich nicht gleichermaßen, wenn es interne Absprachen gibt, wer welche Schüler im Blick hat.

    Zumindest bezogen auf Abschlussprüfungen.

    Bei anderen Prüfungen habe ich es auch schon anders erlebt. Aber auch hier kann die Schulleitung nicht eigenständig einfach die Noten ändern und hat auch nicht das Recht, Fachlehrer zu bedrängen. Wenn, dann müssen schon reale Mängel vorhanden sein - schlechte Noten reichen nicht!

    In NRW müssen Klassenarbeiten auch nicht vorgelegt werden zur Prüfung - auch wenn z. B. mehr als die Hälfte eine 5 oder 6 hat (edit: außer die Schulleitung weist vorher darauf hin - dann kann sie die Qualität der Korrektur überprüfen. Aber keine neue Prüfung anordnen). Der Erlass existiert schon lange nicht mehr. Es besteht auch kein Anrecht auf eine erneute Prüfung bei schlechten Prüfungsergebnissen. Das ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen.

    Dass es grdsl. möglich ist, ist verständlich und richtig. Jedoch geht es dabei sicherlich nicht darum, jeglichen Ermessensspielraum und jede Interpretation eines Fachlehrers anzuzweifeln, um Noten anzuheben, wie es hier im Thread ja geschildert wurde. Das hier geschilderte Vorgehen ist äußerst übergriffig und dient offensichtlich nur dazu, die Noten zu schönen. Eben darauf bezog ich mich.

    Ich habe auch noch nie gehört, dass soetwas in einer schriftl. Prüfung zum Tragen käme. Da gibt's ja noch den Zweitkorrektor und ggf. Drittkorrektor bei Abschlussprüfungen. Solange da keiner "Alarm" schlägt und etwas bemängelt.

    Zudem steht in der APO-GOSt:

    Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses kann Entscheidungen dieses Ausschusses und Entscheidungen der Fachprüfungsausschüsse beanstanden und die Entscheidung der oberen Schulaufsichtsbehörde herbeiführen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.

    Hier steht etwas von Beanstandung und es wird auf die Schulaufsichtsbehörde verwiesen. Die Schulleitung kann also, so zumind. meine Interpretation, nicht alleine in die Notengebung eingreifen.

    Solche Fälle sind so selten, dass sie ein theoretisches Konstrukt sind für Fälle, in denen offensichtliche Mängel bestehen. Man kann hier definitiv nicht von routinemäßigen Eingriffen sprechen. Ich habe von so einem Fall noch kein einziges Mal gehört. Das soll nicht heißen, dass es nie passiert - es ist jedoch ein klares Zeichen, dass routinemäßige Eingriffe nicht üblich und eigtl. auch nicht vorgesehen sind.

    Schulleitungen, die ein so hohes Misstrauen in die Arbeit der Kollegen haben und zudem noch die Noten schönen wollen, sind für ihre Position ungeeignet und nutzen ihre hierarchische Stellung gezielt aus.

    Wir reden hier über (zentrale) Abschlussprüfungen und da ist es durchaus Usus, dass die Prüfungskommission durch SL-Mitglieder besetzt ist. Und ja, diese darf (und soll es laut Verordnung auch wenn nötig) durchaus in die Festsetzung der Prüfungsnoten eingreifen.

    Ist das in Niedersachsen so?

    Ich habe davon in NRW in der Form noch nichts gehört. Die Hürden für eine Schulleitung in die Notengebung irgendwie einzugreifen sind meines Wissens sehr hoch.

    Ich bewerte die Prüfungen und wenn jemand denkt, er kann dort ohne guten Grund eingreifen, folgt unmittelbar eine Beschwerde. Als ob ich da anfange zu diskutieren. Dann sollen sie wem anders die Kurse geben, wenn sie meinen Bewertungen nicht trauen.

    Viele, die zur KI greifen, haben starke Defizite. Einige wollen "nur" ihre Noten aufbessern, würden es aber auch so schaffen.

    Was soll man bei denen erreichen, die die KI nutzen, um überhaupt eine Chance zu haben?

    Es ist halt erschreckend, wie viele in der Oberstufe keinen vernünftigen Text schreiben können, egal welches Thema. Kein Wunder, dass sie KI benutzen!

    Ein weiterer Grund ist Faulheit. Wieso soll man sich anstrengen, wenn die KI etwas in Minuten erledigt? Dann hat man mehr Zeit für alles andere (Videospiele oder was auch immer).

    Ich finde das naiv. Das erinnert mich an die ganzen Schulen mit Modellen, bei denen Schüler jeden Tag selbst entscheiden, was sie lernen. Klappt bei den Motivierten, der Rest zieht sich irgendwo raus oder meidet gezielt bestimmte Themen und am Ende schönt man die Ergebnisse oder stockt das Personal so massiv auf, dass jeder einzelne individuelle Beratungsgespräche erhält, damit das System irgendwie hält. Aber meist läuft's einfach durch geschickte Auslese und dem Vorteil einer Privatschule, Leuten den Schulvertrag aufkündigen zu können.

    Denn es darf ja nicht sein, dass der Mensch vllt doch nicht stets von sich aus motiviert ist und manche Dinge eben widerwillig gemacht werden sollen/müssen.

    Bei Referaten und Präsentation kommt bei der Verteidigung ganz schnell ans Licht, ob sie überhaupt verstanden haben, was sie da vorgetragen haben.

    Du sagst es ja selbst: mündliche Prüfung regelt. Muss ja nicht immer "mündliche Prüfung" heißen.

    Es ist nur schade, dass man immer mehr "Detektiv" ist oder sein soll.

    Ich versuche alles so zu gestalten, dass ich es direkt bewerten kann. Aufsätze braucht mir keiner mehr vorlesen, die er/sie zu Hause "geschrieben" hat und ein möglichst freier Vortrag ist eigtl. noch das Einzige, was ich bewerte bei einer Präsentation (und die Reaktion auf Fragen...). Eine PowerPoint selber mit Stichpunkten etc. kann ich gar nicht mehr bewerten.

    Die Schüler können halt auch einfach die Seiten der Schulbücher bei der KI hochladen und haben Lösungsvorschläge für den Unterricht. So kann man jetzt auch noch geschickt "vorarbeiten". Dann sich melden im Unterricht und alles ablesen.

    Es nimmt einfach nur noch absurde Züge an.

    Ich finde es sehr wichtig, das Ganze so gut es geht zu unterbinden, weil die Ehrlichen die Leidtragenden sind.

    Keine Ahnung, wie man darauf kommt, hier die "Kreativität" zu loben.

    Die Schüler sollen Regeln einhalten und hierbei soll es plötzlich egal sein? Verstehe ich nicht.

    Ich finde auch, dass gerade in der Oberstufe bei mehrfachem Täuschen die Schüler von der Schule entlassen werden sollten. Aber das wäre dann wohl "gemein" - und wird eh nie passieren.

    Zur Oberflächlichkeit der KI:

    Man kann die KI auch vorher mit Unterrichtsmaterialien trainieren. Dann fotografiert man die Aufgabenstellung im gleichen Chat ab und sagt der KI, dass sie die bisherigen Erkenntnisse (Texte, pdf-Dateien, Grafiken) miteinbeziehen soll.

    Die KI fängt dann erst wirklich an zu "glänzen", wenn man ihr vorab Materialien gibt, auf die sie zurückgreifen kann.

    Hier nochmal die Quelle direkt vom Ministerium, kann man beim Einspruch auch direkt drauf verweisen (Seite 16, Nr. 31)

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=2

    (Das Ganze folgt aus § 4 Absatz 5 Nummer 6c Satz 2 EStG: Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.)

    Zitat

    A ist Lehrer und unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt
    nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbe-
    reitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nach-
    bereitung steht A in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. A kann neben der
    Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespau-
    schale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.

    Hier findet sich eine gute Erklärung:

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Taeuschungsver…r--f380836.html

    Zitat

    Die Beweislage verschiebt sich also nur dann zu Gunsten der Prüfungsbehörde, wenn einzelne Tatsachen bei verständiger Würdigung den Anschein erwecken, dass der Prüfling getäuscht hat (vgl. hierzu Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 237). Hierfür müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 23.01.2018 – 6 B 67/17) zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
    Zum einen muss die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden können, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Zum anderen dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen im Einzelfall ernsthaft möglich erscheinen lassen.

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