Alles anzeigenVielen Dank für deine Antwort.
Verwaltungsgericht ... das klingt nach einem langen Weg, aber vielleicht geht es ja auch anders.
Ich werde dem Antrag eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen - allerdings erst nächste Woche, weil ich da vorher nicht dran komme. (Da liegen 100 km zwischen ...).
Und dann sachlich schildern, welche Betreuung notwendig ist. (Ist leider in den letzten Wochen erschreckend schnell mehr geworden...)
Das ist schon schlimm, dass ein Angehöriger erst eine Pflegestufe haben muss, damit ein TZ-Antrag durch geht. Alles, was vor der Pflegestufe Betreuung ist, ist reines Vergnügen - oder was? Dass ich dadurch auf viel Geld verzichte, ist meine Sache.
Dass man jahrelang keine Lehrer ausgebildet hat etc., ist doch nicht meine Schuld.
Und dass die arbeitende Generation heute sich auch um ihrer älteren Angehörigen kümmern will / muss, ist vermutlich auch nicht vorhersehbar gewesen. Genauso wenig wie die wachsenden Schülerzahlen ...
Du hast gute Gründe für deinen Teilzeitantrag. Wenn du diese klar und deutlich (schriftlich) darlegst, hast du auch Chancen, dass er genehmigt wird. Ich würde an deiner Stelle auch Kontakt zum Bezirkspersonalrat suchen und dich dort beraten lassen.
In der Regel kommt es nicht zu einem Gerichtsverfahren. Ich finde den Gedanken aber irgendwie beruhigend: Sie können nicht willkürlich entscheiden, sondern müssen deine individuelle Situation berücksichtigen.