Beiträge von k_19

    Dienstherr, nicht Arbeitgeber. Wir sprechen von Beamten.

    vorsätzlich fahrlässig? Das heißt? Grob fahrlässig?

    Jemand, der alkoholkrank ist, sollte dann für dienstunfähig erklärt werden. Wenn man ihm/ihr ein Dienstvergehen vorwirft und die Entlassung angestrebt wird, landet der Fall am Ende vorm Verwaltungsgericht. Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Willkürliche Entlassungen sind nicht möglich.

    Man kann nicht einfach mal eben so entlassen werden. Wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man bei festgestellter Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestpension. Was soll hier bitte die Rechtsgrundlage sein?

    Klingt mal wieder nach Gerüchteküche.

    Als ob solche Fälle, bei denen es um Existenzen geht, nicht am Ende vor Gericht verhandelt werden würden... Solche spektakulären Urteile willkürlicher Entlassungen von Beamten ohne jegliche Rechtsgrundlage müssten ja dann auch existieren.

    Wenn man u55 ist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt und unter der JAEG, landet man wieder in der GKV.

    Man muss evtl., wenn man erst spät wieder in die GKV gewechselt ist, im Rentenalter auch KV-Beiträge auf weitere Einnahmen wie Kapitalerträge und Mieteinnahmen zahlen.

    Der Beitrag zur GKV wird auf Antrag bezuschusst, wenn man nicht in der KvdR ist.

    Man verarmt also nicht automatisch...

    Ich finde den Beitrag insgesamt zu negativ. Man weiß doch, worauf man sich einlässt. Das ist alles kein Geheimnis.

    Der AG und AN Teil wird nachversichert. Es ist falsch, dass nur der AN-Teil nachversichert wird. Wäre schön, wenn die Leute nicht immer wieder falsche Informationen verbreiten.

    Siehe Seite 3: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/…ersicherung.pdf

    Altersgeld gibt es in NRW nicht - zumindest bisher. In einem Fall hat aber ein ehemaliger Lehrer, der in NRW verbeamtet war und gekündigt hat, das Altersgeld einklagen können. Er hat bis zur Rente als Lehrer in AT gearbeitet. Die Pflicht zur Zahlung des Altersgeldes folgte aus der EU-Freizügigkeit. In welchen Fällen das Altersgeld nun wirklich einklagbar ist, weiß wohl keiner so genau. Deshalb wäre es auch gut und sinnvoll, dass alle Bundesländer eigene vernünftige Regelungen schaffen.

    Siehe z. B.: https://dombert.de/entlassenen-be…ene-pension-zu/

    In NRW werden verbeamtete TZ-Kräfte nicht ausbezahlt. Bei Angestellten sieht das anders aus.

    Ein Ausgleich bei solchen Dienstpflichten kann natürlich auch anderweitig erfolgen als durch die Anzahl der Klassenfahrten, bei denen man mitfährt, beispielsweise durch die Entlastung von Konferenzen. Wenn im Teilzeitpapier der Schule nichts Konkretes steht oder eine Reduktion der Klassenfahrten aufgrund des Schulkonzepts nicht praktikabel erscheint, sollte man dann spätestens das Gespräch mit der SL suchen.

    Klassenfahrten sind ja Schulveranstaltungen und grdsl. Pflichtveranstaltungen. Wenn die Eltern nicht zahlen, würde ich mich an die Schulleitung wenden.

    Du selbst hast ja auch keinen Vertrag unterschrieben (hoffe ich?) und die Schulleitung sollte in solchen Fällen die Entscheidung treffen, wie es mit der Fahrt weitergeht.

    Oder gibt es Bundesländer, wo Lehrer Verträge im Namen der Schule unterschreiben? Hier in NRW unterschreibt meines Wissens immer die SL die Verträge im Namen der Schule.

    Die Kostenübernahmeerklärungen von Eltern, die sie vorab abgeben, sind rechtlich bindend und hierzu gibt es auch schon Urteile. Die kommen da nicht einfach so raus.

    Was noch von Interesse wäre: Zahlt die private Krankenversicherung?

    Bezogen auf rheumatoide Arthritis (falls es das sein sollte) - hier die Leitlinie:

    https://dgrh.de/dam/jcr:f887ba…therapie_ra.pdf

    Ab Seite 4 wird das schrittweise Vorgehen erwähnt. Hat der Arzt die einzelnen Behandlungsschritte erwähnt? Wurden hierzu Rechnungen eingereicht? Man muss nämlich schlussendlich auch in Betracht ziehen, dass zumindest rein rechtlich gesehen die Beihilfestelle Recht haben könnte oder, dass nicht direkt ersichtlich ist, dass das Medikament "leitliniengerecht" verschrieben wurde.

    Das alles sollte im Widerspruch detailliert aufgearbeitet werden.

    Zitat

    Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung der erneuten Prüfung und Ihre Stellungnahme bis zum 15.03.2025.

    Den zweiten Vermerk mit der Frist würde ich weglassen. Das ist eh viel zu knapp. Stattdessen vllt. eher um zeitnahe Bearbeitung bitten aufgrund des Gesundheitszustands (und Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und drohende Dienstunfähigkeit bei nicht adäquater Behandlung).

    "Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung ..." finde ich passender/höflicher.

    Zitat

    Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

    Den Satz kannst du weglassen. Klagen sind dort Alltagsgeschäft.

    Widerspruch sollte natürlich direkt im Schreiben erwähnt werden. Laut Rechtsprechung wäre es jetzt aber kein Beinbruch gewesen, da dein Schreiben als Widerspruch erkennbar gewesen wäre.

    Das Ganze könnte z. B. wie folgt aussehen:

    Name, Adresse

    Beihilfenummer: ...

    Widerspruch gegen den Beihilfebescheid vom ... mit der Antragsnummer ...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Beihilfebescheid ein.

    Sachlage noch einmal schildern, Argumente aus dem Beihilfebescheid aufgreifen und entkräften, auf ärztliche Stellungnahme verweisen und ggf. auch im Schreiben zitieren...

    Datum und Unterschrift


    Am besten auch mal die Diagnose und die Behandlung googeln. Eventuell gibt es hierzu schon Rechtsprechung.

    Das Schreiben sollte schon ausführlich gestaltet sein und im Detail schildern, wieso die Einschätzung der Beihilfestelle falsch ist. Es dient ja gewissermaßen auch der Vorbereitung einer Klage. Du solltest als Erstes das Gutachten anfordern. Das kannst du dann deinem Arzt vorlegen und ihn dazu Stellung beziehen lassen (hoffentlich ohne zusätzl. Kosten). Ich würde erstmal abwarten, bis du das Gutachten in den Händen hältst und sonst ggf. erstmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.

    Wenn du dir unsicher bist, ist der Weg zum Anwalt wohl der beste Weg.

    Als Nächstes würde ich mal das Gutachten anfordern.

    Nach dem Widerspruch würde die Klage folgen. Jemand wird sich die Akte nochmal anschauen und abschätzen, ob sie vor Gericht eine Schlappe kassieren oder eben nicht. Es ist durchaus möglich, dass der Widerspruch Erfolg hat und ihr euch die Klage sparen könnt.

    Die Copy/Paste-Fehler würde ich im Widerspruch mit erwähnen und alle Belege/Schreiben des Arztes mit beifügen und darauf im Schreiben verweisen.

    Auch, wenn es an sich klar sein sollte: Unbedingt darauf achten, dass die Form eingehalten wird. Datum und Unterschrift und das Ganze innerhalb eines Monats an die Beihilfestelle. Am besten per Einwurfeinschreiben (Sendungsnummer aufbewahren), damit man einen Nachweis hat. Wenn ihr mehr Zeit für die Begründung braucht, könnt ihr auch zunächst widersprechen mit dem Hinweis, dass ihr die Begründung nachreicht.

    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Widersprüche bei der Beihilfe erst nach vielen Monaten bearbeitet werden. Am besten im Schreiben selbst und auch nochmal telefonisch darauf drängen, dass der Widerspruch zeitnah bearbeitet wird. Wenn drei Monate vergangen sein sollten, direkt Untätigkeitsklage ankündigen mit einer Fristsetzung.

    Sollte weiterhin die Zahlung verweigert werden, habt ihr wieder genau einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Anwaltszwang gibt es zwar nicht in erster Instanz, macht es aber natürlich für euch einfacher.

    Ich würde mal auf gut Glück probieren, den Ablehnungsbescheid der Beihilfe bei der PKV einzureichen. Vllt. besteht ja doch irgendwie eine Möglichkeit, dass etwas über den Beihilfeergänzungstarif bezahlt wird? Vermutlich nicht, kostet aber auch nichts, es zu probieren.

    Muss man halt nur passend formulieren, z.B., dass man wieder gesund werden möchte und mit dem Amtsarzt zeitnah einen Weg finden möchte, wie man wieder eingesetzt werden kann. Detaillierte gesundheitl. Daten/Zusammenhänge würde ich da auch nicht reinschreiben.

    Imerhin erhältst du ja weiterhin wie gewohnt deine Besoldung. Du kannst Beschwerde bei der Bezirksregierung einreichen und die Lage schildern.

    Die kannst du ganz unkompliziert per Mail verschicken (Jede Bezirksregierung hat online eine Infoseite zu Beschwerden). Die leiten es an die zuständige Stelle weiter. Das kann das Verfahren beschleunigen.

    Damit ist die Beschwerde auch dokumentiert. Das könnte sich im weiteren Verlauf vllt. noch als nützlich erweisen. Es zeigt, dass du arbeiten willst, aber leider nicht kannst, weil die Bezirksregierung nicht reagiert.

    Je größer die Einkommensdifferenz, desto mehr profitiert man vom Ehegattensplitting. Ich denke aber nicht, dass es hier um große Summen geht. Das Ganze kann man ja mal in einen Rechner eingeben. Dann kann man den Unterschied abschätzen.

    In NRW wird man bei Teilzeit, unabhängig von der Stundenzahl, ab der 1. Stunde Mehrarbeit bezahlt. Das wäre ein Vorteil, wenn sich beide in Teilzeit befinden. Auch da geht's aber nicht um Unsummen.

    Ich würde es daher eher davon abhängig machen, was für euch persönlich am besten ist.

    Es gibt hier im Forum immer wieder Verunsicherung bei angehenden Lehrern wg. der Verbeamtung.

    Es muss gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern (Änderung in der Rechtsprechung seit 2013). Die Hürde ist hoch und man kann gegen die Entscheidung auch klagen. Der Dienstherr hat hier keinen Ermessensspielraum.

    Erfolgreich abgeschlossene Behandlungen, insbesondere bei schweren Schicksalsschlägen, sollten kein Hindernisgrund sein (insbesondere, wenn seitdem einige Zeit vergangen ist). Ein Schreiben des Psychotherapeuten/Arztes zur erfolgreich abgeschlossenen Behandlung ist sicherlich hilfreich. Am besten immer vorbereitet zum Amtsarzttermin gehen.

    Genetische Vorbelastungen, die zu einer Krankheit führen könnten, interessieren nicht wirklich; insbesondere, wenn es noch viele andere Faktoren gibt, die eine solche Erkrankung (mit)verursachen können.

    Chronische Erkrankung kann ja alles sein. Schonmal vorab: Sowas wie Hashimoto interessiert da überhaupt nicht, solange es vernünftig behandelt wird. Das haben so viele... und die werden alle trotzdem verbeamtet.

    Bei schweren chronischen Erkrankungen kann man darüber nachdenken, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung zur Schwerbehinderung beantragen, da man sonst bzgl. der Verbeamtung benachteiligt wird (hierzu gibt es schon ein Gerichtsurteil). Wenn also eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung hierzu vorliegt, wird nur noch geprüft, ob du in den nächsten 5 Jahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.

    Es kommt vor, dass Amtsärzte die Rechtsprechung nicht ausreichend beachten. Hier am besten erst mal das Gespräch mit der einstellenden Behörde suchen. Wenn die der Meinung sind, dass sie vor Gericht eine Schlappe kassieren, wirst du trotzdem verbeamtet. Sonst klagen. Am besten vorher eine Rechtsschutz abschließen und/oder in eine Gewerkschaft/Verband eintreten. Hierbei unbedingt die Wartezeiten zur Nutzung der Rechtsschutz beachten.

    Du kannst übrigens immer wieder eine Begutachtung einfordern, auch als angestellter Lehrer, solange du nicht zu alt für die Verbeamtung bist. Selbst, wenn wirklich alles "schiefläuft" und du dann sogar vor Gericht verlierst, kannst du einfach in regelmäßigen Abständen wieder anfragen. Wenn sich z. B. zeigt, dass du nur selten krank bist und gute Arbeit leistest, wird es mit jedem Jahr immer schwieriger, die Argumente für die Verweigerung der Verbeamtung aufrecht zu erhalten.

    Ohne private Altersvorsorge geht es eben leider nicht mehr. Das hat die Politik verbockt.

    Das ist für einen Bürgergeldempfänger aber deutlich schwieriger als für jdn., der in Lohn und Brot ist. Ein Azubi wird nichts ansparen können. Nach der Ausbildung sollte man aber einen gewissen Betrag auf die hohe Kante legen. Man kann nur hoffen, dass das Thema private Altersvorsorge von der nächsten Regierung auch aufgegriffen und reformiert wird.

    Bei der gesetzlichen Rente könnte man sich bsw. an Schweden orientieren und eine Art Staatsfonds einführen, in den alle einzahlen müssen. Der andere Aspekt ist durch bessere Kinderbetreuung, Fördermittel und mehr Investitionen in Schule und Bildung Einfluss auf die Geburtenrate zu nehmen.

    Evtl. werden neue Beamte ja auch irgendwann in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Jedoch wird dann die Besoldung erhöht werden müssen und die gesetzl. Rente später bezuschusst werden müssen. Die gesetzlichen Gegebenheiten lassen sich nicht einfach außer Kraft setzen und die häufig in den Medien genannten Forderungen sind damit häufig nicht vereinbar. Die Ungleichbehandlung bei Rente und Pension wird also langfristig bestehen bleiben (müssen). Kürzungen sind zwar vorstellbar, jedoch nicht nach Belieben durchführbar.

    Ich habe einen Termin mit einem Vermögensberater und wollte vorab schon mal schauen, wie ich den generell bei Dienstunfähigkeit so darstehen würde, wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Vor denen habe ich mich bisher erfolgreich fernhalten können. Undurchsichtige Finanzprodukte, bei denen die Kosten gezielt verschleiert werden.

    BU/Rente-Kombiprodukte, vor denen stets abgeraten wird etc. etc.

    Lieber ein wenig einlesen, ein Depot bei einer Direktbank eröffnen und eigenständig in ETFs anlegen. Soll's etwas anderes sein, würde ich ggf. auf das nächste Modell warten, das vllt eines Tages Riester ablöst. Das Altersvorsorgedepot der Ampel kommt ja nun erstmal nicht. Ich halt's aber für vorstellbar, dass hier eines Tages ein anderes Modell unter der nächsten Regierung kommt.

    Eine DU-Versicherung sollte eine echte DU-Klausel haben: In dem Fall prüft der Versicherer nicht erneut bei festgestellter Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt.

    edit: Bei 3 Kindern lohnt sich wahrsch. auch Riester aufgrund der Zuschläge.

    Bei Tarifbeschäftigten kommt's auch drauf an, ob man Kinder hat oder nicht (Pflegeversicherung). Der geringste Zusatzbeitrag bei der GKV für 2025 hat die BKK Firmus mit 1,84% (man muss also mindestens 16,44% in den Rechner von oeffentlicher-dienst.info eingeben).

    TV-L ab 2025:

    kinderlos, SK 1 mit günstigster GKV in Stufe 6 ergibt inkl. Jahressonderzahlung 3935€ netto.

    (mit einem Kind in SK1 erhält man 3968€)

    Man ist nach 15 Jahren in Stufe 6. In 15 Jahren ist man als Beamter in NRW in Stufe 9, ein Jahr später in Stufe 10.

    ledig, kinderlos, SK1: 4400€ -> minus 300€ ergibt es 4100€

    In Stufe 10 sind es dann 4480€ -> minus 300€ ergibt es 4180€

    Da fehlt übrigens noch die (häufig vergessene) Anrechnung der PKV auf die Steuer! Das sind idR meistens 80% des PKV-Beitrages. Das heißt, man muss bei den o.g. Summen des Beamten nochmal x Euro draufrechnen (ich denke 40-50€ sind hier realistisch).

    Es handelt sich also weiterhin um eine Differenz von 200€+ (insb., wenn man die höheren Stufen 11 und 12 noch miteinbezieht).

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