Beiträge von Snoopy01

    Ja, die Option ist zumindet möglich. Zwar sind noch zwei vor mir (Dienstälteste), aber die haben gute Argumente, wieso sie nicht infrage kommen für die Konkretorenvertretung... Daher auch mein zweiter Post.


    Somit war die Lösung bis jetzt wirklich gut. Aber ob sie es auch für mich bleibt, ist die nächste Frage...

    Hall in die Runde,

    ich habe eine Frage zum Schulrecht. Derzeit ist unsere Schulleitungsstelle vakant. Die Konretorin ist die nächsten Jahre in Elternzeit und wir haben durch Versetzungen nur die offizielle "Vertretung der Vertretung" als Schulleitung. Diese möchte aber ihr Amt in den Sommerferien niederlegen. Aus dem (kleinen) Kollegium ist niemand bereit, freiwillig die Aufgaben einer Schulleitung (bis auf Weiteres) zu übernehmen - vor allem nicht, weil ja auch die weniger schöne Vertretungsplanung dazugehört. Wie geht es hier weiter?

    Ich habe gehört, dass wohl der oder die Dienstälteste dann mehr oder minder gezwungen werden kann.

    Ist dem wirklich so?

    Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, wenn man durch das Schulamt "auserwählt" wird?

    Ich finde diesen konrekten Fall leider nicht im (hess.) Schulgesetz und vll. hat ja jemand hier in der Runde Erfahrung gesammelt.

    Viele Grüße und besten Dank,

    SNOOPY

    Guten Abend, hier nach langer Zeit eine kurze Info, wie das Ganze ausging. Ich habe mein Amt niedergelegt zum Schuljahresende, damit Schulleitung und Schualmt planen konnten und nach einer Alternative für mich Ausschau halten konnten. Das wurde mir tatsächlich auch positiv ausgelegt, denn ich hätte quasi meine Amt auch sofort niederlegen können.

    Somit wurde ich zum Lehrer zurückernannt und sollte zuerst in der Tat auch die Schule wechseln. Nach einem längerem Gespräch mit der Schulaufsicht konnte ich am Ende dann doch an meiner Schule bleiben.

    Guten Abend zusammen und vielen Dank für diese guten Infos!! Die helfen schon mal sehr weiter.

    Habt ihr noch einen Tipp, wo ich im Beamtengesetz die entsprechenden Rechtstexte dazu finde? Egal, unter welchem Suchbegriff ich suche, ich finde leider gar nichts. :(


    Wenn es quasi keine Kündigungsfrist gibt, könnte ich theoretisch auch von einem auf den nächsten Monat kündigen oder eben nur zum Halbjahr bzw. Schuljahresende?


    Und ist das mit der Versetzung schulamtsintern geregelt oder gibt es auch hier einen entsprechenden Passus im Beamtenrecht?

    Interessant ist nämlich, dass es in Hessen wohl auch so ist, dass man an eine andere Schule versetzt wird. Jedoch kenne ich Kontektoren, die trotz Rückernennung nicht versetzt wurden. Also müsste es doch auch Wege und Möglichkeiten geben, nicht versetzt zu werden oder?

    Hallo in die Runde,

    ich hoffe, ihr könnt mir den ein oder anderen Tipp geben. Im Netz bin ich bisher leider nicht fündig geworden und im Forum hier auch (noch) nicht.

    Ich bin Konrektor einer hess. Grundschule und möchte mein Amt niederlegen.

    Weche rechtlichen Bestimmungen gibt es und welche Konsequenzen zieht das mit sich? Welche Kündigungsfrist habe ich?


    Weiß hier jemand bescheid?

    Vielen Dank im Voraus! :)

    Snoopy

Werbung