Beiträge von Gersch

    Ich danke Euch. Dann werde ich zumindest die Kilometer hin- und zurück zurückerhalten. Dennoch würde man dies in jeden anderen Job anders handhaben, da ich ja während meiner Arbeitszeit (ich hab an den beiden Tagen zwischen 8-16 Uhr Unterricht) an einen anderen Ort fahren muss (die Abordnung ist immer zwischen 11-1). Aber eine Bezahlung gibt es halt nur bei Unterrichtserteilung.

    Hallo zusammen,

    ich werde ab der kommenden Woche an eine Schule abgeordnet (für 4 Stunden). Meine tägliche Fahrzeit beträgt ca. 40 Minuten von meiner Stammschule zur Abordnungsschule (hin- und zurück), da ich später wieder an meiner Stammschule unterrichte. Laut der Verordnung in NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=449153) müsste mir diese Fahrtzeit vergütet werden bzw. in Freizeit ausgeglichen werden, da es eine Dienstreise ist.

    Ich zitiere:

    Reisezeiten werden bei Dienstreisen, Dienstgängen, soweit Dienstgänge an der Dienststelle beginnen oder enden, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen ebenfalls innerhalb des am jeweiligen Tag geltenden Arbeitszeitrahmens mit ihrer tatsächlichen Dauer berücksichtigt.

    Hat jmd eine Ahnung davon?

    Liebe Grüße

    Gersch

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