Beiträge von Albeles

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

    Das deckt sich alles mit unseren Überlegungen. Wir sehen nicht, wie wir eine Vollzeitstelle inhaltlich füllen können (und das dauerhaft und nicht nur zu den grundschultypischen Stoßzeiten) und wo genau die Abgrenzung zu Schulleitungs- und Sekretariatsaufgaben gezogen werden kann, auf die so wunderbar bestanden wird. Wir fragen uns auch, wie sehr die beständig notwendigen Absprachen und Einweisungen letztlich zu Entlastung führen, wenn zudem die Verwaltungsstunden /Entlastungsstunden die Stelle "gegenfinanzieren". Da müssen wir wirklich nochmal sehr in uns gehen...

    Für die NRW-ler: dürfte der SVA denn zumindest Logineo betreuen und Daten einpflegen? Ist das zulässig? Kann da jemand mehr zu sagen?

    Ihr könnt euch den SchulVA ja mit einer weiteren Schule teilen, das ist in vielen Städten in NRW nicht unüblich. Welche Form des SchulVA habt ihr euch denn vorgestellt? Verwaltung, Organisation oder Technik. Aus dem Post hätte ich jetzt Verwaltung getippt.

    Ganz unten steht ein Hinweis, was möglich ist bzw. es könnten noch andere Aufgaben bei Bedarf dazukommen.

    https://bass.schul-welt.de/13724.htm


    Einarbeiten müsst ihr den Kolleg*innen schon, aber danach sollte es keine großen Absprachen mehr geben. Weshalb sollte der SchulVA Logineo nicht Pflegen dürfen? SchILD gehört ja auch zu seinen Aufgaben.


    LG Albeles

    Es scheint hier sehr viel "Unwissen" über Schulverwaltungsassistenzen (SchulVA) zu geben. Hier mal ein paar Details dazu.

    SchulVA gibt es in drei Kategorien und erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ziel ist es, den Lehrkräften zu ermöglichen sich wieder verstärkt um das lehren zu kümmern. Sie sind TB Angestellte des Landes oder Beamte.

    Sie dürfen weder unterrichten, noch die Tätigkeiten der kommunalen Angestellten (z.B. Sekretär*innen / Hausmeister*innen) verrichten. Und sollen diese auch nicht ersetzen.


    Sie werden in den Bereichen, Verwaltung, Organisation und Technik angestellt. Die Entgeltgruppen sind normalerweise TV-L E8 oder E9a/E9b.

    Die meisten Schulen haben durchweg positive Erfahrungen mit den Kollegen*innen gemacht. Daher wurden und werden die Stellen weiter ausgebaut. Als TB gilt eine Probezeit von 6 Monaten. Sollte die Schulleitung während dieser Zeit keine Bewährung feststellen, kann das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beendet werden.


    Gerade im Bereich Technik ist die Voraussetzung üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker*innen. Es werden hauptsächlich Tätigkeiten des (1st lvl Support) ausgeführt. Das sich bei der dargebotenen Entgeltgruppe keine B.Sc. oder M.Sc. bewerben, sollte jedem klar sein. Und für das Aufgabengebiet auch überhaupt nicht nötig. In der Regel arbeiten die SchulVA eng mit der kommunalen IT zusammen. Jedoch wird hier strikt zwischen Verwaltungs- und pädagogisches Netz unterschieden.


    Wer sich darüber noch mehr Informieren möchte:

    https://bass.schul-welt.de/13724.htm


    An unserer Schule funktioniert das Zusammenspiel zwischen Lehrkräften und SchulVA sehr gut. :top:




    Mit freundlichen Grüßen


    Albeles

Werbung