Beiträge von Anano86

    Ich arbeite in Sachsen und zweimal im Jahr werden fürs Gymnasium die schulscharfen Ausschreibungen veröffentlicht. Momentan wird auch am Gymnasium selbst in der Großstadt händeringend gesucht. Eine Freundin hat mit Geschichte, katholische Religion sofort eine Anstellung am Gymnasium mit Verbeamtung bekommen und unterrichtet nur Geschichte, da katholische Religion an der Schule nicht angeboten wird.

    GRW hat großen Mangel an Lehrkräften. Das mag in anderen Bundesländern anders sein und das kann sich in den nächsten Jahren auch noch ändern, aber aktuell beurteilt nach den Ausschreibungen wird vor allen MINT und GRW gesucht 😊

    Hallo,


    Es steht und fällt am Ende alles mit der Anerkennung der Fächer. Diese nimmt das Lasub nach Einreichung der Unterlagen vor. Hier wird geprüft inwieweit deine Vorleistung im Magister auf die fachliche Ausbildung im Lehramtsstudium passen. Du kannst dir einfach Mal die LAPO1 nehmen und vergleichen was du abdecken kannst. Es gibt einen kleinen Spielraum aber das Lasub prüft sehr genau. Ich darf als Diplom Biophysikerin z.B. nicht Biologie unterrichten weil mir Module in Evolutionslehre und Ökologie fehlen. Vom Umfang her hat mein Diplom mehr CP in Bio als das Lehramtsstudium, aber das zählt nicht. Was allerdings geht ist nachstudieren für die wissenschaftliche Anerkennung. Man bekommt nach der Prüfung eine Mitteilung was in welchen Umfang fehlt und kann dies selbstständig nachholen. Du kannst auch einfach als Einfachlehrer arbeiten. Oftmals dauert es eh Jahre bis man die Ausbildung im zweite Fach beginnen kann. Es kann aber sein das dann die Eingruppierung unter E12 liegt. Das ist auch immer eine Entscheidung des Lasub. Da kenne ich mich leider nicht so aus. Zur Entfristung kann ich leider auch nichts sagen. Vor ein paar Jahren wurden auch Einfachlehrer entfristet nach der Probezeit.

    In Sachsen nehmen die Seiteneinsteiger am normalen Referendariatsprogramm Teil. Ich bin gerade im letzten Ausbildungshalbjahr der 18 monatigen Ausbildung und die Seiteneinsteiger hatten ihre Prüfung nach 12 monatiger Ausbildung. Wenn zwei Fächer abgeleitet werden können und du das Referendariat gemeistert hast, kannst du meines Wissens nach verbeamtet werden. Sachsen ist aber ziemlich streng in der Anerkennung der Fächer. Bei mir würde trotz 105 CP in Biologie (das Lehramtsstudium hat 90 CP Fachwissenschaft), Biologie nicht anerkannt. Ich habe dann nochmal "nachstudiert" und ein normales 1. Staatsexamen gemacht.

    In Sachsen bewirbt man sich und bekommt danach die Aufforderung das Führungszeugnis und den Gesundheitscheck nachzureichen. Erst dann bekommt man eine Stelle angeboten. Sachsen bietet aber allen die sich bewerben eine Stelle an. Im Referendariat und nach dem Referendariat werden auch alle direkt verbeamtet, die das wollen. In Sachsen geht das Referendariat 18 Monate. Ich selbst bin im Sommer fertig und empfand das Referendariat bisher gut schaffbar. Die Ausbilder sind wirklich bemüht jeden individuell zu unterstützen.

    Ich kann nur für Sachsen sprechen. Das Führungszeugnis habe ich am Bürgeramt beantrag und es wurde direkt zum Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) geschickt. Also denke ich, dass du dir zwei ausstellen lassen musst. Bei der ärztlichen Untersuchung kamen Unterlagen und Formular vom Lasub, die der Arzt ausgefüllt hat. Das wird auch länderspezifisch sein. Aber in Sachsen kann man für den Gesundheitscheck auch einfach zum Hausarzt gehen.

    Ich hatte das auch Mal mit dem Lasub besprochen. In meinem Fall kann ich 105 LP für das Fach Biologie nachweisen und würde 90LP für eine Anerkennung benötigen. Allerdings habe ich die "falschen" LPs 🙄 Ja nee klar ...🙈 Das Lasub hat mir dann eine Formular ausgestellt mit den Stundenumfang und den Inhalt der nachzustudierenden Inhalte. Um den Rest muss man sich in der Tat selbst kümmern. Aktuell hat man eigentlich ziemlich viel "Glück" dass coronabedingt fast alles online und oft auch asynchron bearbeitet werden kann. Vielleicht ist das ja ein Option. 9 LP ist nicht viel zum nachstudieren. Das sind 2-3 Veranstaltung und es reicht ja ein Bestehen für die Anerkennung.

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