Beiträge von Sonero

    Ich glaube, dass Sie mich missverstanden haben. Wie wird denn festgestellt, ob ein Beamter in seiner Selbstständigkeit nur 9 Stunden die Woche arbeitet? Theoretisch könnte ich bei einem Gewerbe ja viel mehr arbeiten, da man ja der eigene Chef wäre.

    Da geht es weniger ums Geld (das hebt halt deinen EK-Steuersatz an), als um die zeitliche Beanspruchung. Die meisten Länder haben dafür Höchstgrenzen und genehmigungspflichtig ist eine Nebentätigkeit als verbeamtete Lehrkraft immer.

    Habe nun gelesen, dass es maximal ca. 40% Gewinn vom Netto-Gehalt eines Beamten sind und soweit ich das Erinnerung habe, nur 9 Stunden wöchentlich. Aber wie soll das bei einer Selbstständigkeit festgestellt werden?

    Hast du nebenbei keins? Buchhandlung? Nachhilfeinstitut? Lebensberatung? Autorentätigkeit?

    Wie viel darf man denn als Beamter eigentlich monatlich/jährlich dazu verdienen? Finde da leider keine Übersicht zu. Wie viel wären das am Beispiel des A13-Gehalts?

    Hallo alle zusammen


    ich bin aktuell Lehramtsreferendar und beende Ende April mein Referendariat. Ich habe großes Interesse an einer Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft ab August und später.
    Ich unterrichte die Fächer Englisch und Geschichte. Zusätzlich habe ich ein DAZ/DAF-Zertifikat, welches ich an einer Uni erworben habe.


    Zu den Bewerbungsunterlagen:

    Wie kann ich mir das Bewerbungsschreiben vorstellen? Welche Aspekte würdet ihr hier reinbringen?


    Zu den Stellenangeboten:
    Ich habe nun einige recht interessante ausgeschriebene Stellen gefunden:


    https://www.auslandsschulwesen…Lisesi_Bi.html?nn=1012668

    -> Hier wird folgendes erwähnt: "Der türkische Staat zahlt an die deutschen Lehrkräfte (BPLK) ein Ortsgehalt." Was genau bedeutet das? Ist dies ein zusätzliches Gehalt zu den Zuwendungen des ZfAs?



    https://www.auslandsschulwesen…ien_Ivoti.html?nn=1012668-> Diese Stelle fänd ich auch spannend.


    https://www.auslandsschulwesen…ien_Bonja.html?nn=1012668

    -> Diese Stelle fänd ich auch spannend. Hier wird auch erwähnt, dass ein Ortsgehalt gezahlt wird.


    Zum Gehalt:
    Ich kann mir nicht so genau vorstellen, wie hoch das Gehalt als Bundesprogrammlehrkraft ist.
    Folgende Gehaltszuwendungen habe ich der Homepage entnehmen können:


    "Die monatliche Grundzuwendung entspricht bei einer Lehrbefähigung als Lehrkraft der Sekundarstufe II dem Grundgehalt der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A 13 nach § 20 BBesG."

    -> Welcher Höhe entspricht dies?



    "Im Hinblick auf die allgemein mit einer Auslandsverwendung einhergehenden Veränderungen im persönlichen Lebensbereich und entsprechende Mehrbelastungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 50 vom Hundert der Grundgehaltsspanne 1 der Zonenstufe 1 nach § 53 Abs. 1 BBesG und der entsprechenden Tabelle in Anlage VI. 1 zum BBesG gewährt."

    -> Welcher Höhe entspricht dies?


    "Für die Absicherung des Krankheitsrisikos wird nicht verbeamteten BPLK eine von der ZfA im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgesetzte Pauschale monatlich gezahlt."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 230,00 €


    "Nicht verbeamteten BPLK wird als Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge eine von der ZfA im Ein- vernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgesetzte Pauschale monatlich gezahlt, soweit nicht beantragt wurde, für die Dauer ihrer Auslandstätigkeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- versichert zu werden. Im Falle der Pflichtversicherung beläuft sich die Zuwendung auf 50 vom Hundert der Beiträge zur deutschen Rentenversicherung."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 290,00 €


    "Die BPLK erhält für die Hin- und Rückübersiedlung einen pauschalierten Zuschuss. Der Zuschuss für die Hinübersiedlung der Familienangehörigen wird gezahlt, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn am Auslandsschulort eintreffen."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 2.000,00 €


    "Für alle im Folgenden aufgeführten Reisen wird ein pauschalierter Zuschuss gezahlt. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus den vom Auswärtigen Amt festgesetzten Flugpauschalen, die im Rahmen der Reisebeihilfe festgesetzt werden."

    -> Dies scheint abhängig von dem Ziel zu sein.


    Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.


    Mit freundlichen Grüßen

Werbung