Beiträge von TroyMcLure

    Kleine Anekdote:

    Im Lehrerzimmer sitze ich mit meinen Kollegen zusammen, als sich eine Kollegin zu uns gesellt. Sie wirkt sichtlich aufgewühlt – man sieht ihr an, dass sie etwas bedrückt. Ich frage sie, was los ist. Sie erzählt, dass sie zutiefst enttäuscht sei, weil ein Schüler, nennen wir ihn XYZ, angekündigt habe, die AfD wählen zu wollen. Die Runde reagiert mit Empörung. Ein Kollege äußert sich lautstark: "Der ist doch selbst Türke! Weiß er überhaupt, was die AfD mit Menschen wie ihm vorhat?" Zustimmung und Kopfschütteln macht sich breit. Ich frage ihn, woher er wisse, dass XYZ Türke sei. Er antwortet kurz: "Sieht man doch."

    Wie Du schlicht Dein aktuelles Gehalt mit 0,65 multiplizierst, erschließt sich mir nicht.
    Hast Du das hier zur Kenntnis genommen?
    Mindestversorgung_2022-12.pdf

    Ich bin der oben verlinkten PDF gefolgt. Habe aber nicht mitbekommen, dass sich das Beispiel auf den 2. Fall bezieht (65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro). Ich danke dir für deine Hilfe.

    Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/themen…versorgung.html

    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

    Auf den Begriff Mindestruhegehalt bin ich gar nicht gekommen. Vielen Dank. Demnach wäre ja das Mindestruhegehalt 65% von den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Das wären in meinem Fall ja 5700€x0,65=3705€. Das kann nicht sein.

    Hallo allerseits,

    ich bin seit 12 Jahren Lehrkraft im niedersächsischen Schuldienst, Besoldungsruppe A13 mit einem Grundgehalt von ca. 5.700€. Zusätzlich bin ich verheiratet und habe 3 Kinder. Meine Frau ist Hausfrau. Ich denke darüber nach, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dafür würde ich gern wissen, wie hoch denn überhaupt mein Ruhegehalt ohne Dienstunfähigkeitsversicherung wäre, wenn ich ab morgen dienstunfähig wäre. Der Ruhegehaltssatz pro Dienstjahr beträgt in Niedersachsen aktuell 1,79375%. Ich komme somit auf einen Ruhegehaltssatz von 12×1,79375%=21,525%. Somit würde mein Ruhegehalt bei 1.141,28€ (5.300€ × 21,525%) liegen. Das ist nicht besonders viel.

    Wäre jemand so nett, meine Rechnung zu prüfen?

    Vielen Danke!

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