Beiträge von Anni-Fritzi

    Liebe KolegInnen,


    ich hatte neulich eine Fachsimpelei mit einer gestandenen älteren Kollegin. Dass eine vorherige Mitteilung an die Eltern, falls ein Kind nachsitzen muss, sinnvoll ist, ist unumstritten.

    Sie meinte, dass das auch im Schulgesetz so verankert sei. Also dass da kontrket steht, dass eine Mitteilung an die Eltern bei Minderjährigen vorher immer erfolgen muss.


    Daraufhin wollte ich das mal nachlesen und werde im Ba-Wü Schulgesetz nicht fündig. Kennt sich von Euch jemand gut damit aus und kann vielleicht besser mit diesen Paragraphen umgehen als ich?


    Meine Quelle ist immer: https://www.landesrecht-bw.de/…od.psml&max=true&aiz=true


    §90 wäre https://www.landesrecht-bw.de/…ue#jlr-SchulGBW1983V40P90


    Steht es vielleicht auch gar nicht drin? Danke für eure Beiträge.

    Bedeutet das, dass bei euch noch umfassender getestet wird? Oder sind das alles Fälle mit Symptomen und deshalb die Tests?


    Weil es so viele Symptome und vereinzelte private Tests am WE gab, haben wir die Klasse in der Schule im Anschluss durchgetestet.


    Des weiteren sind gerade einige Lehrer in Quarantäne.

    Ich bin aber jetzt hier raus und ihr Schwangeren könnt euch gegenseitig Tipps geben, wie man der Arbeit entkommt.

    Oder wie Verordnungen bei Landesbeamten umgesetzt werden.


    Aber im Freistaat, ja mei, da hält man sich ja oft für was besseres (leistungsstärkeres?).



    elena101

    In dem Thread zu NRW hat eine Userin (Susanne oder Susanea oder so?) ganz tolle Infos gegeben.

    Die SL braucht im übrigen den Mutterpass nicht. Es reicht ein Dokument mit errechnetem Geburtstermin, wenn die SL es denn fordert.

    Falls es dir in der SS gut geht, würde ich etwas abwarten, bis du den ersten Gyn Ultraschall erhalten hast und der Gyn sagt, dass alles altersgemäß entwickelt ist. Es könnte auch HCG gemessen werden, ohne dass sich der Embryo richtig einnistet, bzw er geht früh ab.


    Dann würde ich deine Gyn fragen, wie er/sie die Sache sieht, und die aktuellen Corona Zahlen beim Gespräch mit dabei haben. Dann hast du eine medizinische Expertenmeinung zu dem Thema.

    Du verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn Du Deine Schwangerschaft nicht meldest - ich verstehe nicht, warum das so viele glauben.

    Ja du hast Recht, es ist eigentlich eine "Soll-Regelung".


    Meine Personalrätin riet mir nun allerdings auch dazu.

    Heute war der heiße Tag mit meinem Kreislauf kaum auszuhalten, schier umgekippt. Das kann ja heiter werden die nächsten Monate mit mir im sommerlichen Südwesten...


    Danke für die vielen Antworten bisher.

    Hallo ihr lieben KollegInnen,


    ich habe den Schwanger-in-NRW-unter-Corona-Bedingungen Thread aufmerksam gelesen und dachte mir, für sichererere Auskünfte bräuchte es einen Thread für mein Bundesland Baden-Württemberg (oder gibt es den schon? Wenn ja, nicht gefunden).


    Ich bin frisch schwanger. Ich unterrichte an einer Gemeinschaftsschule die Fächer Sport, Bio und Erdkunde. Ich bin geboostert, selbst noch nie an Corona erkrankt. Wir haben keine Maskenpflicht mehr an der Schule, unsere SL empfielt jedoch das Tragen der Maske. Jeden Tag tragen weniger SuS im Unterricht Maske. Ich bin eiglt weiterhin mit FFP2 Maske im Unterricht. Des weiteren testen wir nicht mehr auf Corona. Es läuft nun durch, ohne dass man Zahlen kennt. Die Inzidenz im Landkreis ist hier immernoch so bei ca 500.


    Mein erstes "Problem": Wann sagt man es der SL?


    In der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
    (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO)

    Vom 29. November 2005


    steht

    zur Einzelansicht [Blockierte Grafik: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/cms/technik/media/res/shared/icons/icon_doku-info.gif]

    "§ 33
    Mitteilungspflichten, Nachweise und Freistellungen

    (1) Sobald einer Beamtin bekannt ist, dass sie schwanger ist, soll sie dies dem Dienstvorgesetzten mitteilen und dabei den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeben."


    Ich habe nun etwas herumgefragt: andere Kolleginnen haben es erst um die 12. Woche herum gesagt. Hält sich da etwa niemand an das Gesetz? Wann habt ihr es eurer SL mitgeteilt?



    Dann die nächste dringende Frage:

    Bin ich sofort raus aus dem Präsenzunterricht, wenn ich das Wort Schwangerschaft im Büro meiner SL fallen lasse?


    Zunächst müsste meine SL wohl eine Gefährdungsbeurteilung schreiben, oder? Dazu braucht die SL bestimmt ein zwei oder mehr Tage. Gerade auch wegen den Fächern Sport und Bio. Oder ist das aufgrund von Corona sowieso hinfällig?


    Ich würde ganz gerne den Mai noch in Präsenz unterrichten, weil ich gerade Klassenarbeiten schreibe und Ausflüge mit den Klassen plane. Es wäre organisatorisch für mich besser, noch 4 WOchen in Präsenz zu unterrichten. Nur möchte ich nicht gegen das Gesetz verstoßen oder meinem Kind Risiken aussetzen, weil ich mich nicht getraut habe, schnell zu agieren.


    Die Gefahr von Corona für das ungeborene Kind kann ich derweil nicht so richtig einschätzen. Meine Gynäkologin meinte, in ihrer Praxis hätte sie infizierte, geimpfte Schwangere gehabt und es hätte den Kindern nicht geschadet, die Frauen hatten alle leichte Verläufe. Dennoch gibt es die Studienlage aus den USA, die besagt, dass SARS-CoV2 die Plazenta schädigen kann. Man würde dann blutverdünnende Medikamente gespritzt bekommen, falls das der Fall wäre. EIne Behandlungsmethode gäbe es somit.

    Da ich das Risiko nun ja nicht einschätzen kann, dachte ich, höre ich auf den RAt meiner Gynäkologin. Sie meinte, sie würde in Präsenz unterrichten, jedoch immer mit FFP2-Maske. Und da sagt die neueste Landesverordnung nun, dass Schwangere, aufgrund des Atemwiderstandes, FFP2/3 Masken nur 30min täglich tragen sollen. Somit wäre man als Schwangere gleich im Distanz-Lernen.


    Des Weiteren die Frage:

    Hält man sein ganzes Debutat "irgendwie als Distanz-Unterricht"? Wie sollte das beispielsweise in Sport gehen? Wie bei 5. Klässlern? Den kleinen traue ich das selbstständige arbeiten nicht zu. Meiner Meinung nach kann man es bei den 5ern gleich sein lassen. Wie war das bei euch?


    Falls ihr nicht aus Ba-Wü seid, wäre es nett, wenn ihr eurer Bundesland angeben könntet.


    Dankeschön!:rose:

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