Beiträge von HMI

    Hallo zusammen,


    ich hoffe sehr, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt.

    Es sieht wohl gut aus, dass ich zum neuen Schuljahr eine Stelle an einem Gym in NRW bekomme. Hierbei handelt es sich um eine sog. Vorgriffsstelle, d.h. dass ich mit einer halben Stelle (12,5 Std.) an eine nahegelegene Gesamtschule abgeordnet werde.


    Nun bin ich Mutter einer 1,5 Jahre alten Tochter und plane, zunächst mit 50% in Elternteilzeit einzusteigen (d.h. 13 Std.).


    Weiß jemand, ob ich meine halbe Stelle dann auf beide Schulen aufteilen muss, also jeweils 6 bzw. 7 Stunden an der einen und der anderen Schule unterrichte? Oder werde ich mit der halben Stelle (13 Std.) dann nur noch am Gym eingesetzt?


    Im Erlass zu den Vorgriffsstellen in NRW steht der folgende Passus (hieraus werde ich allerdings leider nicht ganz schlau. Und auch die zuständige Ansprechpartnerin im Schulministerium konnte meine Frage nicht sicher beantworten):


    "Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert bei Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen nach § 64 LBG NRW die Teilzeitbeschäftigung vorrangig die Unterrichtsverpflichtung an der aufnehmenden Schule. Bei Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen erfolgt keine Ausweitung der Probezeit nach § 5 Abs. 7 LVO, sofern der Einsatz am Gymnasium einen Umfang von 13 Pflichtstunden pro Woche nicht unterschreitet. Sollte der Anteil der Abordnung so gering sein, dass ein sinnvoller Einsatz an der Abordnungsschule nicht mehr möglich ist, soll von einer Abordnung abgesehen werden. Wann ein Einsatz nicht mehr sinnvoll ist, ist im Einzelfall anhand der Bedarfssituation der aufnehmenden Schule zu entscheiden. In diesen Fällen wird die Einstellung der Lehrkraft auf das Kontingent der Vorgriffsstellen angerechnet, die vollständig am Gymnasium besetzt werden können. Gemäß Erlass vom 20. Juli 2020 (Referat 112) können von den jeweils den Bezirksregierungen für das Schuljahr 2020/21 zugewiesenen Vorgriffsstellen bis zu 25 Prozent zur Deckung des Lehrkräftemangels an Gymnasien eingesetzt werden."


    Zudem frage ich mich, was der letzte Satz bedeutet?


    Die Info ist deswegen wichtig für mich, da ich im Vorstellungsgespräch möglichst so argumentieren möchte, dass die Schulen mich trotz der Elternzeit sinnvoll einsetzen können.


    Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldung!


    Viele Grüße

    HMI

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