Beiträge von Naschkatze

    Die Versetzung soll erst zum 1. 8. 2025 erfolgen ;) Da ist noch etwas Zeit bis die Frist zur Antragsstellung vorbei ist.

    Das hatte ich auch so verstanden. Aber da die Frist zum Februar bereits im Juni des Vorjahres abläuft, dürfte nicht mehr allzuviel Zeit bleiben, zumal Du ja offenbar noch nicht bei Oliver registriert bist. (Gerade nachgelesen, 30.11.)

    Wie wäre es, wenn du deine Mentorinnen und/ oder Mentoren bittest, einzelne Stunden detaillierter mit dir zu planen und punktuell mehr Hilfestellung zu geben? Dafür sind sie da. Oft reicht es ja schon aus, Vorhaben ausgiebig zu hinterfragen. Nicht, um deine Person oder Kompetenz anzuzweifeln, sondern weil das einfach der Weg ist, das Unterrichten von der Pike auf zu lernen. Später stellst du dir diese Fragen dann selbst und kommst so zu einer runden Planung. Am Anfang benötigen alle Unterstützung, Tipps und müssen erstmal in die Routine reinfinden. Das ist normal.

    Was ich beunruhigend finde, sind die massiven selbstzweifel. Diese sollten einen nicht auffressen, weil man Berufseinsteiger ist. Vermutlich bist du auch in anderen lebensbereichen schnell verunsichert. Daran würde ich versuchen zu arbeiten. Unser Job ist toll und bietet ganz viel; wenn man mit einer „gesunden“ Haltung ran geht. Nur Mut, es ist nicht zu spät, das anzugehen.

    Zu guter letzt wollte ich aber noch die mitreferendare ansprechen. Bitte sie nachdrücklich, gemeinsam zu planen und bleibe dran. Auch da kann man nur gewinnen. Nutzt du Fachzeitschriften?

    Alles Gute 🍀

    Die Auskunft kam jetzt erst einmal vom Sekretariat, aber etwas dubios war die auch insofern, als es hieß es sei „leider nicht möglich sich mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft (…) anzumelden“. Das ist mal ein Statement 😤

    Das mit dem allgemeinen Abschluss bleibt spannend. Es ist doch aber so, dass die Schule sich an eine VV halten muss, was die Zulassungsvoraussetzungen betrifft, oder können sie die Kriterien „frei Schnauze“ festlegen?

    Ein kurzer Blick in Verwaltungsvorschrift hilft da. Ein allgemeiner Schulabschluss ist für die Fachschule nicht notwendig. Die Leute aus NRW dürfen mich gerne korrigieren, aber in Hessen ist auch keiner notwendig. Dies hat die KMK geregelt und die Länder haben das entsprechend umgesetzt

    Vielen Dank für den Auszug und den allgemeinen länderübergreifenden Hinweis, dahingehend hab ich mich einfach null Berührungspunkte oder Erfahrungswerte.

    Hallo in die Runde,

    Da ich im Primarbereich tätig bin, bin ich nicht so wirklich firm im Bereich der Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen oder auch dem Berufskolleg.

    Es geht um NRW und ein 100%ig privates Anliegen.

    Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).

    Nun die Krux: ist durch Erlangung des Berufsabschluss (derjenige ist Anlagenmechaniker SHK) nicht der Hauptschulabschluss automatisch mit erworben?

    Kann eine Technikerschule trotzdem ein separates Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule verlangen? Der Bewerber kommt aus dem

    Nicht-EU-Ausland und seine Zeugnisse wurden bislang nicht anerkannt..ob dieses gelingen wird, ist fraglich, weil die Dokumente wohl unvollständig sind.

    Würde mich über Input freuen, trotz Ferien. Lieben Dank :)

    Ich habe eine Rückfrage zur Zielgruppe. Sind Lehrkräfte der Kinder gemeint, die schon eine offizielle Diagnose haben? Oder auch jene, die aufgrund eines Störungsbildes und ggf. Unter Ausschluss anderer Diagnosen mehr oder weniger selbst diagnostiziert haben und dann entsprechend Maßnahmen einleiten?

    Mich betrifft es nicht, finde es aber unklar.

    Im Zusammenhang mit der Diskussion hier sind auch unbedingt außerplanmäßige Zusatztermine zu nennen. Auch das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.

    Manche Schulen sind vor den Sommerferien so weit, wenigstens vorläufige Jahrespläne an die Kollegien herauszugeben. Somit gibt es grobe Orientierungsmöglichkeiten für Eltern.

    Andere geben die Pläne (trotz gezielter Nachfrage ;) ) erst zum Beginn des Schuljahres heraus. In meinen Augen ist das ein Unding, sollte unbedingt verpflichtend einheitlich gehandhabt werden und hat klar mit Fürsorge dem Beschäftigten gegenüber zu tun.

    Ich hab schon erlebt, dass Schulen auf viele Unterrichtsstunden verzichten, weil ihre Teilzeitkonzepte so starr waren; dass es hieß „wenn du einen Tag frei brauchst, kannst du nur 75% arbeiten; bei zwei Tagen nur noch unter 50%…“

    Wo bitte ist da die Logik?

    Da soll man sich auch auf der anderen Seite über Mangel und wenig Bereitschaft zur Erhöhung des Deputates aber bitte nicht beschweren.

    Hallo allerseits,

    Es hat ein erstinstanzliches Urteil zum Thema Inflationsausgleich in der Elternzeit gegeben. Siehe hier:

    https://www.smart-mama.de/urteil-inflati…ich-elternzeit/

    oder

    https://www.dbb.de/arbeitnehmende…0Ca%202231%2F23).

    Hat jemand von euch bereits Ansprüche geltend gemacht? Da ich auch direkt betroffen bin, habe ich das zuständige LBV in Düsseldorf mit einer Nachforderung konfrontiert und eine Ablehnung bekommen. O-Ton: das Urteil gelte für tarifbeschäftigte und nicht für Beamte.

    Wie würdet ihr strategisch nun weiter vorgehen?


    Geht es daum, sich als Schule zu überlegen, wie stark Teilzeitkräfte zur Vertretung herangezogen werden können/sollen?

    Genau darum geht es. Die Bereitschaft ist gegeben, es ist nicht so, dass grundsätzlich Unmut / zu hohe Belastung in Bezug auf die Vertretungssituation herrscht. Aber die kritischen Stimmen in Bezug auf Teilzeitkonzepte , die nicht einzuhalten sind, wurden lauter. So macht es doch wenig Sinn, eine Grenze für eine Stundenzahl festzulegen, die einen freien Tag ermöglicht. Wenn diese durch Vertretung regelmäßig überschritten wird, und dann jemand gleich dasteht wie jemand, der eben eine oder zwei feste Stunden mehr im Plan hat, dafür aber keinen freien Tag bekommen hat.

    Zusammenfassend: Macht es Sinn, Teilzeitkonzepte zu schreiben, die vor dem

    Hintergrund von Lehrermangel offensichtlich nicht einhaltbar sind?

    Gibt es Schulen, wo die Konzepte wieder gelockert wurden, weil man merkte, dass man es nicht fahren kann, wie es ursprünglich gedacht war?

    Hallo in die Runde, mal rein hypothetisch: Welche Regelung greift, wenn an einer Schule zwei Konzepte oder Absprachen einander widersprechen ?

    1. Jede Lehrkraft ist zu Vertretungsunterricht verpflichtet und Springstunden im üblichen Rahmen zulässig.

    2. Das Teilzeitkonzept der Schule sieht gewisse Deputate für gewisse Arbeitszeitmodelle vor. So haben die NRW Bezirksregierungen ja ihre Empfehlungen in Bezug auf Regelungen der freien Tage uvm. publiziert.

    Die Teilzeit-KollegInnen, die einen oder zwei unterrichtsfreie Tage haben, sind mit ihren Stundendeputat aber schon an der oberen Grenze dessen, was ihnen nach dem Teilzeitkonzept der Schule zusteht. Ist für sie dann noch Mehrarbeit vorgesehen?

    Anders formuliert: wenn jemand regelmäßig Mehrarbeit macht und dann damit die maximale Stundenzahl überschreitet, die „der Fairness“ wegen festgelegt wurde, ist das dann zulässig?

    Oder führt sich das Teilzeitkonzept nicht mindestens selbst ad absurdum? 😃🙃

Werbung