Damit würdest du in Niedersachsen (und sicherlich auch in anderen Bundesländern) gegen den Teilzeiterlass verstoßen. Dieser sagt ausdrücklich, dass bei einer Stundenreduzierung um ein Drittel mindestens ein unterrichtsfreier Tag zu gewähren ist. Zudem ist es für KuK, die kleine Kinder haben, wichtig, dass sie sich auf die vereinbarten freien Tage verlassen können, da Kinder nicht mal eben so wegorganisiert werden können.
Genauso ist es bei uns an der GS. Freier Tag ist freier Tag. Was die KuK sich dort für Termine hinlegen oder ob sie, wie jetzt vor dem langen WE in einen Kurzurlaub aufbrechen, ist ganz allein die Entscheidung der KuK. Lediglich SchiLF, die auf dem freien Tag liegen führen dazu, dass die KuK an ihrem freien Tag anwesend sind. Oder weil KuK selber anbieten bei Vertretungsengpässen Unterricht zu übernehmen, dies ist dann aber Mehrarbeit, die bei TZ ab der ersten Std. abgerechnet werden kann.