Beiträge von Luisa215

    NRW, nicht Bayern, aber ich habe während meines Betretungsverbots zwei Revisionsstunden online gezeigt. Könnte also gut sein, dass dies in Bayern auch so gehandhabt wird. Meine Probezeit konnte ich so in der regulären Zeit beenden.

    Danke für das Teilen deiner Erfahrung! Ich finde es gut, wenn man so auf jeden Fall die Möglichkeit bekommt, die Probezeit regulär zu beenden.

    Waren diese Besuche für dich "fair" im Vergleich zu anderen Revisionsstunden? Es wären bei mir dann ja Stunden ohne Schüler, also nur Unterrichtsverläufe und Material besprechen...

    Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten.

    In meinem Fall geht es nicht um Elternzeit während der Probezeit, sondern um das in Bayern noch bestehende coronabedingte Beschäftigungsverbot für Schwangere. Da ich dann ja die Schule nicht betreten darf, kann ich auch keine Unterrichtsstunden zeigen.

    Meine Probezeit endet voraussichtlich im März und wäre unter normalen Umständen (ohne Corona) auch schwanger mit Unterrichtsbesuchen möglich. Da ich auch von allen Seiten höre, dass durch dieses Beschäftigungsverbot bzw. die Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen, interessiert es mich, wie es dann mit noch ausstehenden Besuchsstunden für die Probezeitbeurteilung gehandhabt wird.

    Und es geht mir nicht darum, ob ich meine Probezeit grundsätzlich bestehe, sondern ob sie durch die Umstände unterbrochen werden muss. Ich hätte sie gerne "abgehakt" und möchte das bei meiner Familienplanung berücksichtigen. :)

    Hallo ihr Lieben :)

    Ich beende gerade das erste Jahr meiner Probezeit in Bayern (Mittelschule) und wurde in diesem Schuljahr bereits vom Schulleiter sowie dem Schulrat besucht. Aufgrund meiner Platzziffer bzw. guter Noten im Examen steht bei mir wohl eine frühzeitige Verbeamtung an. Dies müssten in Bayern 1,5 Jahre sein, also zum Halbjahr des kommenden Schuljahres.

    Nun stellen sich mir (auch aufgrund der besonderen Corona-Situation) ein paar Fragen. Wann und wie genau bekomme ich Bescheid, ob und wann ich frühzeitig auf Lebenszeit verbeamtet werde? Sowohl mein Schulleiter als auch der Schulrat konnten mir dazu keine sicheren Antworten geben.

    Außerdem: Wirkt sich ein Beschäftigungsverbot negativ aus, solange meine Probezeit noch läuft? Müssen im nächsten Halbjahr noch weitere Besuche gemacht werden, nachdem ich nun schon zwei Besuche hatte? Dies wäre ja im Falle einer Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot nicht möglich...

    Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten :)

    LG

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