Beiträge von Fedix

    Es ist keine optimistische Lebenseinstellung sondern eine Feststellung der Tatsachen.


    Ich habe lediglich aufgeführt, dass der Arbeitgeber von § 16, Abs. 2, Satz 4 des Tarifvertrags (TV-L) Gebrauch machen kann oder eben nicht.

    Einen Anspruch deinerseits auf die Anerkennung voriger Berufserfahrung, obwohl diese nicht den Tatbestand der im Tarif geforderten einschlägigen Berufserfahrung erfüllt, gibt es nicht.

    Ich hoffe Du fühlst Dich nicht angegriffen durch meine Antwort. Das war nicht meine Absicht.


    Mit "Genschenke" meinte ich genau das Problem, dass der Arbeitgeber die Annerkennung vornehmen kann, oder auch nicht. Das ist aber für mich persönlich (für Andere mag das anders aussehen) keine Basis meine derzeitige Anstellung zu kündigen.


    Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, falls der Arbeitgeber meinen sollte, dass meine Berufserfahrung keinerlei Wert für ihn darstellt. Dann kommt man eben nicht zusammen und jeder wird für sich gücklich :).

    Gibt gute und etablierte evangelische Schulen in Thüringen (z.B. evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland), Aufgeschlossenheit in Glaubenssache natürlich vorteilhaft (m.W. ist da aber keine Verbeamtungsmöglichkeit, das ist anders als mit den Kirchenbeamten an Schulen im Westen).


    Ob die natürlich mehr zahlen? (die haben jetzt natürlich einen Wettbewerbsnachteil gegenüber staatlichen Schulen bei Leuten mit 2. Stex, da Thüringen seit einigen Jahren Neueinstellungen ja wieder verbeamtet)


    https://perspektiven.schulstif…werben-kontakt/jobboerse/

    Das sieht vielversprechend aus. Da werde ich mal meine Fühler ausstrecken...

    Es gibt doch eine klare Gehaltszusage: E12 Stufe 1.


    Die Erfahrungsstufen im TV-L setzen eine einschlägige, ununterbrochene Berufserfahrung in einer Tätigkeit, die gleichartig und gleichwertig ist.


    Die mögliche Anerkennung förderlicher Zeiten sind ein "on top", wenn überhaupt.

    E12 Stufe 1 ist das Gehalt und der Rest sind Geschenke... kann man sicher auch so sehen :)


    Ist auf jeden Fall eine optimistische Lebenseinstellung :top:

    Nein, in TVL-Verträgen wird nur die Entgeltgruppe festgelegt (nicht die Erfahrungsstufe, die wird von dem Arbeitgeber nach Vertragsabschluss festgelegt) - willkommen im ÖD als Tarifbeschäftigter!


    Es könnte natürlich sein, dass Dir irgendwelche Versprechungen gemacht werden, die sind aber rechtsunverbindlich....(und in Deinem Falle ist das mit den Erfahrungszeiten ja auf jeden Fall auch nicht zwingend).


    Wenn das so ist, dann wird für mich an dieser Stelle schon Schluss sein. Aber besser man findet das gleich raus, als im Nachhinein.


    Ps. Schon mal Gedanken gemacht, ob es eine staatliche Schule sein muss?

    Privatschulen sind vielleicht eine Aternative. Danke für den Tipp!

    Und ich dachte immer, das Gehalt ist das zentrale Element eines Arbeitsvertrages ist :)


    Naja, mal schauen. Ich kann dann von meinen Erfahrungen berichten. Ohne klare Gehaltszusage werde ich jedenfalls keinen Vertrag unterschreiben.


    Hinsichtich der Regelschule habe ich die Vorstellung, dass meine fehlenden Kenntnisse in Didaktik noch viel stärker ins Gewicht fallen. Zudem hätte ich die naive Hoffnung, dass am Gymnasium eher ein paar Schüler zu motivieren sind auch mal über den normalen Schustoff (in Mathematik) hinaus zu gehen und ein paar von den wirklich spannenden Dinge zu machen.

    Hallo zusammen,


    ich überlege derzeit über den Seiteneinstieg ins Lehrerdasein zu wechseln (Gymnasium in Thüringen). Dabei stellen sich natürich eine Reihe von Fragen, angefangen von der persönlichen Eignung für den Beruf, bis hin zum realen Arbeitsalltag in der Schule. Bei den meisten habe ich zumindest einen Plan, wie ich die offenen Fragen klären kann.


    Was jedoch für mich vollkommen unklar ist, sind die finanziellen Aspekte:


    Klar ist die Eingruppierung in die TV-L Stufe (E12). Entscheidender finde ich aber ist die Erfahrngsstufe. Ich habe hier gelesen [bzw. Interpretiert :)] , dass die Erfahrungstufe in der man eingruppiert wird oft erst Monate nach dem Vertragsabschluss bekannt ist. Stimmt das, bzw. kann man das durch eine langfristige "Planung/ Bewerbung" verhindern?
    Hat jemand Erfahrung, wie Berufsjahre (9 Jahre) oder eine Promotion (3 Jahre), beides nicht-öffentliche Arbeitgeber aber mit Fachbezug, ungefähr angerechnet werden (könnten)? Bisher habe ich immer nur "Einzelfallentscheidung" gelesen, aber eine grobe Orientierung wäre schön. Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass bei Stufe 4 Schluss ist.


    Schon mal danke!

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