Beiträge von Samsung

    Diese Auskunft habe ich vom LBV Fellbach (BW), bei der Beurlaubung ohne Bezüge fällt die Beihilfe weg. Nun gut, mir wird nichts anderes übrig bleiben, wie mit dem Personalrat/Schulamt Rücksprache zu halten. Mir fehlt die Information, ob man bei der Beurlaubung arbeiten darf und wenn ja in welchem Umfang oder wäre es völlig egal?

    Hallo zusammen,


    ich arbeite als verbeamteter Lehrer im Süden unseres Landes und würde gerne für ein Schuljahr an einer Schweizer Schule unterrichten. Momentan bin ich auf dem Sachstand, dass dies nur möglich wäre mit dem Ausstieg aus der Verbeamtung.

    Gibt es evt. doch eine Möglichkeit nicht aus der Verbeamtung auszusteigen und für einen gewissen Zeitraum ins Ausland gehen zu können?

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