Beiträge von MoHo

    Hallo,


    ich bin es mal wieder. Ich habe eine Frage, wisst ihr an wen man sich für die Berechnung der Besoldungsbezüge wenden kann? Also außer das LBV selbst?


    Ich versuche da seit einer Weile selbst durchzusteigen, habe jedoch mittlerweile kaum noch Vertrauen in das LBV, seit 4 (!!!!) Monaten wird an meiner Abrechnung "rumgedoktort". Erst war mein Mann in öffentlichen Dienst obwohl er es nicht ist. Die Stundenzahl war falsch. Der Familienzuschlag fehlte. Nach x Anrufen und Schreiben war das korrigiert, aber nur der Familienzuschlag für den Ehegatten war berechnet. Nicht der Kinderzuschlag. Obwohl ich seit Monaten alle Formulare und Nachweise geliefert habe (am Ende hat wohl angeblich der Kindergeldnachweis gefehlt obwohl das LBV diesen selbst ausgestellt hatte). In der aktuellen Gehaltsrechnung sind die Familienzuschläge drin (und korrekt soweit ich das bei 50% TZ in den Tabellen richtig berechnet habe).


    Konkrete Frage die ich im Moment habe, laut § 46 LBesGBW gibt es für mich A12 Grundschule KEINE Strukturzulage ist das korrekt? Die taucht aber in meine Abrechnung auf... Ich komme mir langsam vor wie in Asterix und Obelix mit dem Passierschein A38....

    Aber du sagst es doch, einmal zu den Arztkosten einen Zuschuss und einmal zum Beitrag, also zwei verschiedene Sachen, die bezuschusst werden.

    achso, das meinst du, ok, ja das stimmt. Unterm Strich ist die PKV jedoch in diesem Fall finanziell besser (und vermutlich auch vom Leistungsumfang her)

    Bei der pauschalen Beihilfe ja, aber bei der normalen Beihilfe zahlst du deine PKV komplett (den kompletten Ergänzungstarif) und bekommst dann wenn deine Arztrechnung 340 Euro macht eben 170 Euro von der PKV und 170 Euro von der Beihilfe, da bekommst du nichts zum Beitrag dazu!

    was meinst Du mit "da bekommst du nichts zum Beitrag dazu!"? Das verstehe ich nicht. Genau, damit meine PKV+ Behilfe die 340 EUR Arztrechnung begleicht, zahle ich ja an die PKV die 500 EUR im Monat. Die "normale" Beihilfe trägt ja automatisch die 170EUR. Bei der GKV zahlt die Pauschale Beihilfe ja gar nichts mehr, da ja alles über die GKV abgedeckt ist... Ich bin etwas verwirrt, hast Du zufällig gute Quellen oder Literatur wo man sich da etwas einlesen kann?

    Aber von unterschiedlichen Dingen. Pauschal vom KK-Beitrag, der Rest von den Krankheitskosten je 50% bezahlt.

    Was meinst Du damit? Das mein bei der PKV immer nur 50% bzw. 70% von der Beihilfe bekommen? OK, aber mit Beihilfergänzungstarif kommt man mit 50% bspw auf sagen wir 450 eur für die PKV + 22 EUR für die Wahlleistungen bei der Beihilfe. Dann hat man natürlich noch die Beihilfe Selbstbeteiligung von irgendwas um die 150-200 euro im Jahr. Also alles in allem ca. 500 EUR im Monat. bei 70% Beihilfe Reduziert sich (laut PKV) auf ca. 300 EUR + 22 + 150p.a. also ca. 350 EUR. Damit habe ich doch auch alle Leistungen abgedeckt. Bei der GKV würde es in TZ 330 + 40 Zahnzusatzversicherung kosten. Davon würde jetzt die pauschale Beihilfe 50% übernehmen, also 165 EUR. Macht 205 EUR für mich. Bei 100% Arbeitszeit sieht das dann allerdings ganz anders aus, die PKV mit 70% bleibt bei 350 EUR, die GKV geht auf 370 EUR hoch. Und dadurch das die Pauschale Beihilfe auch in der Pesionierung "nur" die 50% zahlt die Beihilfe aber wieder die 70% ist das doch eine relativ klare Sache oder übersehe ich etwas?

    Ich wurde erst jetzt zum September verbeamtet, tatsächlich wäre die GKV sogar etwas günstiger (da ich auch noch in 50% TZ arbeite). Aber insbesondere die nur 50% Unterstützung in der "Pensionsphase", der "bessere" Leistungsumfang und auch der selbe Betrag wenn ich mal 80 oder 100% arbeite (ab da ist dann die PKV definitiv günstiger). Ich wollte nur generell fragen ob ich das richtig verstanden habe, also: PKV mit 2 Kindern solange Kindergeld bezogen wird 70%, im alter (Ruhestand) ebenso 70%, GKV (bzw. pauschale Beihilfe) immer 50%.

    Hallo,


    gestern hab ich ein Schreiben erhalten, dass in BW nun zu der normalen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe angeboten wird. Die bisherige Beihife wird bei zwei kindergeldrelevanten Kindern wie vor 2013 wieder auf 70% angehoben und auch beim Bezug des Ruhegehalts (also in der Pension) wird es wohl bei 70% liegen.

    Die pauschale Beihilfe wird immer nur 50% bzw. maximal den halben Höchstsatz der GKV betragen.


    Haben ich das so korrekt verstanden? D.h. für verbeamtete Lehrer ist weiterhin die PKV mit den 70% der meisten attraktivere Weg?

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig. Bin aber im Moment sehr ratlos. Mein "unabhängiger Berater" meldet sich nicht mehr und es muss jetzt langsam eine Entscheidung her.

    Ich bin die erste und einzige in der Familie die sich privat versichert. Ich bin seit diesem Schuljahr Beamtin auf Probe in BW mit 50% TZ an einer Gesamtschule (Grundschule), bisher war ich in der GKV (und eigentlich immer zufrieden) mit um die 140/150€ Beitrag. Mich haben erstmal die Beiträge der PKV als Teilzeitkraft komplett umgehauen, dann kam noch dazu das viele aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt haben.


    Nach der Risikoprüfung haben ich nun Angebote von der Barmenia und der Debeka vorliegen. Durch die Vorerkrankung verlangt die Barmenia 20% Zuschlag und einen Ausschluss von Kinderwunschbehandlung (das wäre uns egal), die Debeka 30%.

    Ein Angebot der GKV würde aktuell bei 330€ + 40€ für die private Zahnzusatz liegen, also 370€ bei 50% TZ-Arbeitszeit im Moment.


    Die Beiträge sind somit ca.

    485€ bei der Barmenia im Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung 50 [50 %] Genau-Für-Sie 2-Bett 50 [50 %]Genau-Für-Sie Ergänzung Plus [100 %]

    470€ bei der Debeka im Tarif B50, WL50, BC


    Jeweils inkl. der Pflege.


    Ich haben folgende Punkte als wesentliche Unterschiede identifiziert.


    Barmenia Vorteil:

    + GOÄ/GÖZ >3,5fach

    + Psychotherapie ambulant unbeschränkt

    + Ortsübliche Kostenübernahme

    + Reha ambulant

    + Vorsorgeuntersuchungen schädigen nicht die Beitragsrückerstattung


    Debeka:

    + höhere Altersrückstellungen ca. 30% (anstatt die gesetzlich vorgeschrieben 10%)

    + 1-Bett

    + besserer Weltweiter Versicherungsschutz

    + Risikozuschlag evtl. rücknehmbar ohne Risikoprüfung



    Mir vermittelt es den Eindruck, dass die Barmenia leistungsstärker ist (GOÄ, Psychotherapie). Die Debeka wirtschaftlicher (Altersrückstellung, Risikozuschlag ohne Risikoprüfung).


    Die Debeka-"Verkäuferin" sagte mir, dass wenn 3 Jahre keine Behandlung bzgl. Einer Erkrankung erfolgt, man den Risikozuschlag entfernen kann (ohne erneute Risikoprüfung, schriftlich habe ich dazu jedoch nichts...).



    Vielleicht könnten Ihr mir hierbei helfen:


    - Wie sind den so die Meinungen bzgl. Barmenia und Debeka (in meinem Kollegenkreis sind wesentlich mehr bei der Debeka, weniger bei der Barmenia, aber alle soweit zufrieden)?


    - Wie realistisch ist es, dass man ohne Risikoprüfung bei der Debeka den Risikozuschlag los wird, mir kommt das etwas komisch vor?


    - Behandlungen bei Spezialisten im Ausland sind laut Debeka nicht so ohne weiteres möglich (Zitat: wir sind eine deutsche PKV und machen das auch hier in Deutschland), bei der Barmenia schon. Wie ist die Erfahrung das so etwas später mal wirklich hilfreich sein kann (bei wirklich schweren Erkrankungen)?


    - Wie oft wird man tatsächlich Probleme bekommen mit dem maximal 3,5-fachen GoÄ/GOZ Satz der Debeka - also wieviele Behandlungen sind statistisch über dem 3,5-fachen GOÄ/GOZ-Satz in Deutschland?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Erstmal Danke für die tolle, ausführliche und hilfreiche Antwort!

    Ja, das Referendariat war die Voraussetzung für die Laufbahnbefähigung. deshalb zählen diese Zeiten noch nicht für die Erfahrungsstufen mit. Nachdem deine Elternzeit im Ref ebenfalls vor Erwerb der Laufbahnbefähigung liegt, verändert diese nichts an der Lage. Erst eine Elternzeit nach Erhalt der Laufbahnbefähigung und während eines laufenden Vetrrags/ Erfüllung einer Planstelle ist relevant.

    Das ist doch doof. Sorry. Hätte ich meine Kinder also quasi ein Jahr später bekommen in meiner angestellten Stelle würden beide Kinderzeiten mit reinzählen und so zählt gar nichts davon rein! Das ist ja fast eine komplette Stufe! Naja... selber schuld...

    Für die Berechnung deiner Dienstjahre zählt das Ref regulär mit.

    Wenigstens das :) Weißt Du auch, ob auch die Kinderbetreuungszeiten auf die Dienstjahre/Pensionsbezüge angerechnet werden? Beim dem ersten Kind im Ref gehe ich mal davon aus. Beim zweiten bin ich nicht sicher da ich das Ref ja abgeschlossen hatte aber keine Stelle und somit quasi arbeitslos was.

    Das kannst du aber problemlos prüfen lassen durch das RP, habe ich auch gemacht. :)

    RP??? Wie/Wo kann ich das prüfen lassen? Ich habe dem LBV geschrieben weil von denen die Berechnung kam. Bisher allerdings noch keine Antwort erhalten und am 14.10.2022 läuft die Frist für einen Einspruch ab.


    Übrigens: Die Tätigkeit als Krankenschwester hat mir so oft geholfen auf die Kinder besser einzugehen und zu Ihnen durchzukommen, insbesondere in der Pandemie.

    Hallo liebes Forum,


    ich bin neu hier, und habe natürlich gleich mal eine Frage. Ich weiß, dass es keine Rechtsberatung hier geben kann, aber ich würde mich über einen Erfahrungsaustausch freuen.


    Bei mir ist alles in Baden-Württemberg passiert.


    Ich habe ursprünglich Latein/Geschichte auf Gymnasiallehrarmt studiert und im Januar 2016 mein Referendariat am Gymnasium begonnen. ich wurde als Beamtin auf Widerruf eingestellt. Im Februar 2017 (nach dem 3 wöchigen Seminar) bin ich in Mutterschutz gegangen da meine Tochter im März 2016 geboren wurde. Danach bin ich bis 31. Januar 2017 in Elternzeit gewesen (offiziell beantragt und bestätigt, es wurde auch Elterngeld von max 300 bezogen). Am 1. Februar 2017 hat dann direkt der Vorbereitungsdienst/Ref an dem Gymnasium begonnen. Diesen habe ich regulär abgeschlossen auf Juli 2018. Danach habe ich jedoch leider keine Anstellung als Latein/Geschichtslehrerin gefunden. Und nachdem unser zweites Kind im Sep. 2019 kam bin ich "erst" letztes Jahr mit der Zusatzqualifikation für Grundschullehramt gestartet (Sep. 2021). Auch diese habe ich erfolgreich abgeschlossen. In dieser Zeit war ich angestellte Lehrerin in 50% TZ. Seit diesem Schuljahr (Sept 2022) bin ich Beamtin auf Widerruf als Grundschullehrerin.


    Das LBV bewilligt mir nun "nur" die Erfahrungszeit von der Zeit als Angestellte Lehrkraft und nicht das Referendariat. Soweit ich weiß zählen Ausbildungszeiten tatsächlich nicht für Erfahrungszeiten und damit wahrscheinlich auch Jubiläumszeiten.

    Nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) steht in §32 das

    "(1) Berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 31 Abs. 3 Satz 2 sind: Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind," (...)

    und später:

    "Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind" behindern den Aufstieg nicht.


    Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist das Referendariat eine Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnfähigkeit und damit leider wirklich nicht relevant.

    Ist dies wirklich so?

    Aber was ist mit der Zeit der Elternzeit innerhalb des Refs?


    Gilt diese Verordnung nur für die Erfahrungsstufen und die Jubiläumszeit oder auch für die Anzahl an Dienstjahren und somit für die später Pensionshöhe?


    Ich habe vor dem Studium eine Ausbildung als Krankenschwester erfolgreich absolviert und auch in dem Beruf etwa ein Jahr hauptberuflich gearbeitet (danach habe ich nur noch in TZ gearbeitet um mir das nachträgliche Abitur zu finanzieren). Kann man diese Zeiten irgendwie anerkennen lassen?


    Vielen Dank für Eure Meinungen!

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