Beiträge von Quittengelee

    Übrigens:

    "Besonders problematisch und historisch folgenreich ist jene kurze Passage des Briefes (1 Thess 2,14–16 EU), in der Paulus den Juden kontrafaktisch vorwirft, Jesus ermordet zu haben: Denn ihr habt von euren eigenen Landsleuten dasselbe erlitten wie jene [die Apostel] von den Juden, die sowohl den Herrn Jesus als auch die Propheten getötet und uns verfolgt haben, die Gott nicht gefallen und die allen Menschen feindlich sind. Dies gilt als frühester Beleg für christlichen Antijudaismus."

    ...schreibt Wikipedia über Paulus' Brief.

    Der neue Kultusminister in Sachsen, selbst Mitglied einer evangelischen, internationalen Kirchengemeinde, schwört uns mit einem Bibelzitat aufs Neue Jahr ein. Wie soll man das finden? Persönlich sein gutes Recht, im Dienst ein Signal und wenn, welches eigentlich?

    Das Sächs.SchulG selbst schreibt zu den Grundsätzen unseres beruflichen Handelns:

    1Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. 2Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen.


    Frage mich, was daraus für Grundsätze abgeleitet werden können und warum die genannten Werte überhaupt als "christliche" definiert worden sind.

    Sind Begriffe mit *christlich* auch in euren Schulgesetzen zu finden? Wird man andernorts auch mit Losungsworten begrüßt?

    Du bekommst trotzdem eine Antwort,

    Wow, danke!

    Und dann hilft es erstmal auch nicht unbedingt zu sagen bzw. zu hören: überleg dir was.

    Das Problem ist, dass du die Beiträge (noch) nicht verstehst. Du scheinst ganz grundsätzlich nicht durchdrungen zu haben, was Unterrichtsvorbereitung ist und statt das zu ändern, verschwendest du deine Energie hier mit enttäuschtsein von allen anderen, die dir angeblich nicht helfen wollen.

    Vielleicht beantwortest du jetzt mal die 5x gestellte Frage, wen du überhaupt unterrichtest als ersten Schritt? Sonst kommt der Faden auf die Ignoreliste.

    Das ist das Bode Sterillium, nicht Sagrotan. Die blaue Variante ist aber nur "begrenzt viruzid", wirkt also nicht gegen normale Rhinoviren (sondern Corona-/Grippe- etc.), also behüllte Viren. Dazu muss man das "viruzide", farblose wählen, das gegen behüllte und unbehüllte Viren wirkt, also auch Rhinoviren. Die meisten Schnupfnasen sind ganz alltäglich typische Rhinoviren. Schnupfennasen werden fast immer durch eine virale Infektion ausgelöst.

    Genau, Sterilium, hatte mich vertan und es deswegen noch verlinkt, danke. Für die Flaschen gibt's Spender und das ist ganz praktisch...

    Danke für den Hinweis mit dem Weißen: in der Klinik nutzen sie allerdings immer das Blaue, hast du eine Idee, warum?

    Doch doch, bin noch da. Verfolge die Unterhaltung hier mit Erstaunen.

    Also ich bleibe jetzt mal bei meiner ursprünglichen Anfrage und formuliere nochmal etwas dataillierter. Bei der Planung für meine Examensstunde dachte ich mir: irgendws mit Weltraum klingt cool, kann man bestimmt ne Killer-Stunde abfackeln. WENN man es gut aufbereitet hat. Dachte ich mir, frag doch mal im Forum, ob jemand Erfahrung und/oder Material hat. Es ging mir nie darum, eine Stunde einfach straight zu übernehmen, sondern, FALLS jemand was in diese Richtung hat und es zur Verfügung stellen würde/sich austauschen würde, könnte ich daraus eine für mich passende Einheit machen. Und das mit der EINEN Stunde bezog sich darauf, dass im Zweifelsfall keiner fragt, wie der Rest der Einheit aussieht, wenn die eine Stunde gut ist. Es gibt so viele gute Sachen, die Lehrkräfte haben/kreiiert haben, ich muss das Rad nicht unbedingt neu erfinden. Jetzt könnte ich vielleicht pfofitieren, in ein paar Jahren helfe ich jemand anderen.

    Also, danke für die bisherigen Angebote, ich komm drauf zurück und falls jemand noch was beitragen kann oder will, gerne.

    Es geht doch nicht darum, dass niemand helfen will oder Lehrkräfte nie Material tauschen, sondern dass du eine Examensprüfung (!) planst und da natürlich kein fertiges Material nehmen darfst. Dazu gehört auch, Einheiten zu planen und die Stunde einzuordnen. Das ist essenzielles Handwerk, wofür du deinen Abschluss erhältst und den Rest des Berufslebens in Lohn und Brot stehen wirst. Du machst wirklich gerade den Eindruck eines Studierenden im ersten Praktikum. Also hock dich bitte erst mal hin und mach deine Arbeit soweit, dass du hier überhaupt erst vernünftige, zielgerichtete Fragen stellen kannst. "Was soll ich machen" zählt nicht dazu.

    Man kann Sternbilder aus Marshmallows basteln oder Sachtexte zum Sonnensystem lesen oder aber eine der anderen 1000 Ideen übernehmen, die im Internet, eurem Schulbuch oder der örtlichen Stadtbibliothek zu finden sind. Rauszufinden, für was davon man sich warum entscheidet, ist genau deine Aufgabe. Wem willst du was wie beibringen? Wir wissen noch nicht mal, ob du 13-jährige Förderschüler in Geografie oder 10-Jährige Grundschüler in HSU unterrichtest.

    Wenn du aber selbst überhaupt keine Freude daran hast, dich ins Zeug zu legen, in die nächste Sternwarte zu fahren, Alexander Gerst-Videos zu gucken oder Planetenbilder mit Papptellern zu drucken, dann ist dir m.E. zumindest von Lehrkräften gar nicht zu helfen.

    NRW Beamte:

    Besondere Fälle (§ 34 Abs. 1 FrUrlV)

    Nach § 34 Abs. 1 kann Urlaub ohne Besoldung bewilligt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein Urlaub für mehr als sechs Monate bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde. Bei Landesbediensteten bedarf ein Urlaub für mehr als zwei Jahre der Zustimmung des Innen- und des Finanzministeriums.

    NRW Angestellte:

    Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstagen gewähren. In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.

    So ganz grundlegend sollten sich Möglichkeiten finden lassen. Aber stimmt natürlich, man kann nicht ohne Angabe von Gründen und nicht 100% sicher (dienstliche Gründe) unbezahlt frei bekommen.

    Wäre manchmal eigentlich echt praktisch. Mist, jetzt habt ihr Begehrlichkeiten geweckt!

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