Man kann SchülerInnen übrigens auch auf unangemessene Bekleidung hinweisen, ohne anzüglich zu werden.
Offenbar kann sich das nicht jeder vorstellen.
Ich warte auch noch auf die Antwort von watweisich , wer ihm/ihr das Händeschütteln verboten hat.
Man kann SchülerInnen übrigens auch auf unangemessene Bekleidung hinweisen, ohne anzüglich zu werden.
Offenbar kann sich das nicht jeder vorstellen.
Ich warte auch noch auf die Antwort von watweisich , wer ihm/ihr das Händeschütteln verboten hat.
Das kann ich offen gestanden nicht ganz nachvollziehen. Mal abgesehen davon, dass die SoMi nur zu kleinen Teilen auf Unterrichtssituationen beruht (zumindest beruhen sollte), kann auch dieser Teil kriteriengeleitet gut als Fachleistung eingeschätzt werden. Das geht dann auch deutlich über "...hat sich oft gemeldet...." hinaus.
Das ist in der Theorie hoffentlich klar, aber würdest du sagen, dass du nach einem halben Schuljahr in einer neuen Klasse für ein Einstundenfach für jedes Kind/Jugendlichen kriteriengeleitet die Fachleistung einschätzen kannst?
Zumindest in meinem Bundesland stehen Vorgaben zur Leistungsmessung nicht im Bildungsplan („Lehrplan“), sondern im Schulgesetz. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das in irgendeinem Bundesland anders wäre, ich lasse mich aber gern eines föderalistischen Besseren belehren von kundigen Lehrkräften ihrer BL.
Wobei witzigerweise gerade im hier verlinkten Physiklehrplan aus Thüringen eine ganze Reihe sehr konkreter Bewertungskriterien genannt werden.
Aber prinzipiell ist das natürlich richtig. Verbindlich ist Leistungsbewertung im Schulgesetz, in den Schulordnungen der einzelnen Schularten und in eigenen detaillierten Verwaltungsvorschriften zu z.B. Klassenarbeiten geregelt. Aber wenn der TE noch weiterrät, gibt es bestimmt aus jedem Bundesland einen netten Kollegen oder Kollegin, der oder die direkt verlinkt.
Es fängt schon damit an, dass es bei uns untersagt ist, den SuS die Hand zum Geburtstags-Beglückwünschen zu geben. Und das nicht erst seit Corona.
"bei uns" ist eine (ungeschriebene) Festlegung deiner Schule? Findest du das normal? Hast du darüber abgestimmt, ob das ein Hausordnungspunkt werden soll oder wie genau kann man sich das vorstellen?
Manche Eltern bekommen gar nicht mit, was Töchterchen unter der Jacke trägt...
Und manche diskutieren mit ihrer Tochter, erklären die mögliche Außenwirkung, verbieten einer Sechzehnjährigen aber auch kein konkretes Kleidungsstück mehr.
Und man kann auch angezogen loslatschen und sich im Schulklo umziehen...
Ach was, bauchfrei und Leggings gab es schon vor 20 Jahren und noch früher, da war es verpönt, Beatmusik zu hören und sich als Junge die Haare wachsen zu lassen. Es geht aber hier nicht ums Empören, sondern darum, wo man "als Mann" nicht hinschauen darf. Und dabei ging es im Ausgangspost -wie extra nachgefragt- eigentlich darum, dass die anschwärzende Kollegin sich falsch verhalten hat, alles andere können wir überhaupt nicht beurteilen, weil wir die Personen nicht kennen. Es lebt also niemand gefährlich in der Schule, wenn er sich ganz normal verhält.
Wir leben in seltsamen Zeiten. Frauen und Mädchen kleiden sich in hautengen Glitzer-Leggins mit bauchfreiem Top. Wenn man sich als Mann kurz vor Weihnachten darüber verwundert die Augen reibt, wird sexuelle Belästigung unterstellt.
Und wegen solcher Alter-Sack-Aussagen gibt's diese Diskussionen überhaupt noch. Wieso auch immer es dir "als Mann" nicht möglich ist, jede Schülerin unkommentiert das tragen zu lassen, was ihr beliebt, die sexuelle Komponente bringst du mit solchen Aussagen selbst rein. Nicht die Schule ist gefährlich, sondern Menschen, die ihr grenzwertiges Verhalten verharmlosen und in der Öffentlichkeit auch noch Zustimmung suchen.
Bislang nicht, aber dUum hat eine Idee, was man machen könnte, das man nur selten macht und das genau richtig für die Weihnachtsferien ist.
Irgendwie fühle ich mich gerade veräppelt
Gut, dachte schon ich bin die einzige.
Einen schönen Abend dir, ich hoffe, du hattest glasklare Kriterien für die Leistungsermittlung und kannst jetzt beruhigt schlafen gehen ![]()
Nein, hab noch keinen.
DUum ist in einem Verein aktiv.
Karneval in Rio
Danke für die Belehrung, wusste ich gar nicht (siehe oben)
Ja, du verstehst es aber offenbar immer noch nicht, trotz Erklärung.
OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.
Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.
Ich höre, dass das in anderen Bundesländern zum Teil ähnlich, zum Teil aber anders ist.
Schauen wir doch mal nach Hessen, wo du arbeitest. Dort gilt laut Schulgesetz:
Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat. Für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend.
Was genau davon wäre jetzt "Mitarbeit" oder "mündliche Note" und wo findest du eine prozentuale Gewichtung? Wie gewichtest du denn selbst die "sonstigen Leistungen" zum Beispiel, was ist das genau? Welche Fächer unterrichtest du?
Oder hat vielleicht einfach nur dein Kind mittelmäßige Noten bekommen und du willst nachweisen, wie ungerecht die sind? Bloß eine Mutmaßung meinerseits. Der Artikel, für den du schon lange recherchierst, scheint mir jedenfalls noch etwas zu unkonkret zu sein.
Es geht mir nicht um die Definition von "Mitarbeit", sondern um den Prozentsatz, zu dem die Note, die unter dem Begriff "Mitarbeit" generiert wird, in die Zeugnisnote eingeht.
Wenn du nicht weißt, was Mitarbeit ist, wie willst du sie prozentual gewichten?
Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:
...
Ja, das ist total schwer. Wie dir jetzt schon 5x erklärt wurde, läuft es eben genauso nicht. Das beginnt bei der Definition von "Mitarbeit" und endet nicht darin, dass man Leistungen in allen Bundesländern, Schularten und Fächern in Prozent gewichten muss, soll oder auch nur darf.
Als Lehrer mit 20 Jahren Berufserfahrung solltest du das eigentlich langsam begreifen können.
Geruch beim Zahnarzt
Es gibt eine Möglichkeit, die lautet Beantragung einer Teildienstfähigkeit. Dies hat den Charme, dass man neben der Teilzeitentwöhnung, die Hälfte der Differenz zur Vollzeit auch noch als Zulage erhält. Vor weiterer Mehrarbeit ist man gleichsam geschützt.
So einfach ist das alles aber nicht, wie hier immer wieder geschrieben wird. In Sachsen wurde diese ominöse Teildienstfähigkeit jedenfalls seit Einführung der Lehrkräfte-Verbeamtung noch nie umgesetzt, wie mir eine Schwerbehindertenvertretung sagte. Und "beantragen" kann man die gleich gar nicht, das ist ein Verfahren, das die Schulbehörde anstreben müsste, unter Einbeziehung des Finanzamtes... Man muss eine Reha absolvieren oder was immer geeignet scheint, die Gesundheit wiederherzustellen etc. Ich habe versucht, es theoretisch nachzuvollziehen und bin nicht bis in die Feinheiten durchgedrungen. Aber dass man irgendwo anruft und sagt, man würde gerne statt TZ zu arbeiten lieber teildienstfähig sein, so ist es sicher nicht.
Stimmt, ich erinnere mich dunkel an die Sache mit der Teilhauptschule ... Dass die bei uns am Ort so schrecklich war*, war ja der Grund, dass meine Mutter sich von meiner letzten Klassenlehrerin der Grundschule hat überreden lassen, dass ich eben ans Gymnasium gehe
(*Ah nee ... früher war ja alles besser und mehr Lametta!)
Ich erinnere mich auch noch an "die Hauptschüler" und dass wir Angst hatten, bestimmte Wege zu gehen im Ort, weil dort immer eine Gruppe von Jugendlichen rumsaß... Das ist doch verrückt.
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