...Teilweise werden Kollegen, die in der Eingliederung sind zu Vertretungen eingeteilt, obwohl es anders besprochen war.
...Oder während des Betriebspraktikums wird eine Woche für die Schülerbesuche freigestellt, in der dritten Woche wird Kollege A gesagt, er habe voll alle anderen Kurse zu unterrichten und die verbleibenden Besuche telefonisch zu erledigen.
...Kollege B wird zusätzlich zum „normalen“ Unterricht ohne Absprache zur Vertretung eingeteilt, obwohl zu dem Zeitpunkt Besuche stattfinden sollten.
...Kollege C ist eigentlich krank geschrieben, macht aber trotzdem Besuche, erscheint auf Krücken in der Schule und soll sofort vertreten. ...Eine Information, dass die entstandenen Fahrtkosten erstattungsfähig sind ergeht nicht. …
Das sind verschieden Sachverhalte, die nur bedingt damit zu tun haben dürften:
Moin, danke für die vielen Ratschläge. Ich schaue mir den §45 mal genauer an, um rechtlicher zu sein in meinem nächsten Gespräch. Vg
Um "rechtssicherer" zu werden, müsstest du für jeden Fall einzeln gucken, wo der geregelt wäre (Wiedereingliederung, Vertretung, Krankschreibung, Mehrarbeit...)
...von unten nach oben...
- Mitteilung Erstattung Fahrtkosten: wäre nett gewesen, aber nicht verpflichtende Aufgabe des Chefs
- bist du der Kollege? Sonst lass das diesen selbst klären, wenn er Interesse daran hat.
- was B machen soll, ist mir nicht ganz klar. Ich vermute, würde er sonst Mehrarbeit leisten, müsste er das mit der Schulleitung klären und z.B. mitteilen, dass er die SuS dann eben nicht alle im Praktikum sehen kann, wenn er unterrichten muss.
- Wiedereingliederung ist ein spezieller Fall, wenn diese schriftlich fixiert ohne Vertretung geregelt ist, dann ist der Anspruch darauf da. Man kann in diesem Falle zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretung bemühen.
Ich weiß, dass das zum Teil schon weiter oben steht.
Da du jedoch nicht darauf eingegangen bist, möchte ich dich hier vor allem warnen:
Ich würde in deinem Interesse keine Liste anfertigen mit allen (vermeintlichen) Verfehlungen der Schulleitung. Beziehe dich nur auf deinen Fall und bitte um klare Auskunft oder frage freundlich, ob es das nächste Mal anders gelöst werden könnte und was du dir gewünscht hättest. (Es sei denn, es geht um deine Wiedereingliederung.)