Im Ausgangspost wird gefragt, ob das so in Ordnung ist, mit bis zu 8 Stunden am Stück Unterricht.
Nein, die wesentliche Frage war, ob es rechtens ist, zusätzlich zu zwei Präsenzpflichten (ob die rechtlich okay sind, wäre sowieso zu prüfen, ich vermute, es ist eine interne Absprache, um allen Handlungsplanung zu gewährleisten), dazu verpflichtet zu werden, eine dritte im Lehrerzimmer zu sitzen, falls Vertretung nötig ist.
Aus NRW habe ich zitiert, weil das das erste war, das mir in die Hand fiel, habe ich auch geschrieben. Es ist deswegen aber relevant, weil das Verbot der regelmäßigen Präsenzpflicht nirgends explizit geregelt ist, aber trotzdem überall gilt.
Auch Bayern schreibt nicht explizit, dass der Schulleiter dazu auffordern darf, eine Stunde regelmäßig anwesend zu sein, um zur Verfügung zu stehen. Ich zitiere den von dir verlinkten Gesetzestext:
1Die Lehrkraft hat ihre Unterrichtszeiten einzuhalten. 2Sie ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren.
Ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, "am 23. Februar ist Tag der offenen Tür. Sie müssen anwesend sein." oder auch "morgen ist 1. Stunde Vertretung Klasse 7, Sie müssen anwesend sein".
Was vermutest du? Wo liest du daraus den Anspruch der regelmäßigen Präsenzpflicht ab?
Edit: Fossi war schneller, mit weniger Worten 