Beiträge von Markmeister

    Da ich kein Diensthandy und kein Diensttablet habe, verwalte ich auch nichts elektronisch.

    Auf privaten Geräten ist der Datenschutz nicht einzuhalten, diese Info habe ich aus Dienstbesprechungen mitbekommen.

    Zum Glück nutze ich gerne meinen Schuljahresplaner aus Papier und vermisse nichts:)

    Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?

    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

    Es ist letztendlich egal, ob 80% der Kollegen es so machen oder nicht.

    Wenn man ein privates Endgerät ohne Genehmigung nutzt und es irgendwie ein Problem mit Datenschutz gibt, z.B. Notenlisten werden gehackt o.ä., dann gibt es ein Disziplinarverfahren.

    Hier sind die Daten für dein Bundesland:

    https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseit…hutz+an+Schulen

    Ganz einfach: Nix privates Gerät, nix Probleme.

    Da hast Du recht und das ist mir so schon klar. Nur will ich nicht, dass irgendjemand vertraglich dazu ermächtigt ist, meine dienstlichen Geräte einzusehen (Tablet, Homelaufwerk, verschlüsselter Container...)! Von der Verwaltung auf privaten GEräten muss ich mich wohl verabschieden.

    Also entweder Noten nur noch auf Schulrechnern/dem Schullaufwerk am besten verschlüsselt. Oder wenn privat dann ein dedizierter Rechner?!

    Und das mit den 80% habe ich nur auf die Frage von Nitram geantwortet, ob ich denn verpflichtet bin, noten elektronisch zu verwalten. Ist ja realistisch gesehen der Standard heutzutage.

    Danke für die Antwort. Ich bin nicht verpflichtet, Noten elektronisch zu verwalten, tue das aber so wie 80% der Kollegen. Papier ist um ein vielfaches aufwendiger und fehleranfälliger. In erster Linie gehts um Notenverwaltung. D.h. Klassenarbeiten und Noten allgemein.

    Bundesland ist Ba-Wü. Schulgerät=Tablet. Privates Gerät=privater PC

    Deine Verpflichtungserklärung sieht inhaltlich ähnlich aus.

    Interessant ist aber folgender Absatz:

    "Sofern ich der Kontrolle oder dieser

    Vereinbarung widerspreche, gilt die Genehmigung als widerrufen."

    D.h. Ihr müsst dieser Kontrolle nicht zustimmen?!?

    Hallo zusammen,

    das Thema Datenschutz ist ja inzwischen in aller Munde und auch wichtig!

    Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.


    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:

    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?


    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...

    Viele Grüße

    Mark

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