Alles anzeigenIch hab noch ein Beispiel aus der Realität und zeigt wie absurd hier gehandelt bzw. nicht gehandelt wird.
Ort Gesamtschule NRW.
SEK II Kollege hat vor 4-5 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit Schild. A14SEK I Kollege hat ebenfalls vor 4 Jahren eine Beförderung erhalten. Tätigkeit ebenfalls Schild. A13
Beide arbeiten an der gleichen Schule. Haben vor paar Jahren eine Beförderung erhalten. Erstes Beförderungsamt für die gleiche Tätigkeit.
Ab Sommer sieht es nun so aus:SEK II Kollege bekommt weiterhin für seine Zusatzarbeit A14.
SEK I Kollege bekommt für seine Zusatzarbeit nix mehr.
Das Schulministerium will mir nun sagen, der SEK I Kollege kann seine Zusatzarbeit in Zukunft für lau machen. Es gehört ja zu seiner Dienstpflicht oder was auch noch immer. Den SEK II entlohnt man weiterhin mit einer Beförderung.
SEK I Kollegen können auch an der Gesamtschule A14 erhalten. Das sind jedoch Koordinatorenstellen und sind somit mit einer Revision verbunden, wo der Dezernet vorbeikommt. Es sind keine Abteilungsleiterstellen.
Diese Koordinatorstellen für SEK I sind sehr rar. Alleine der Aufwand ist schon wesentlich größer. Außer diesen Stellen wird es also für die SEK I Lehrkräfte keine Beförderungsstellen geben.
Genau so ist es.!!
Das kann doch wohl nicht der Ernst sein. Normalerweise sollte das 1. Beförderungsamt für alle dann A14 sein. Dann muss eben das Gesetz oder die Laufbahnverordnung angepasst werden.
Von mir aus als neues 1. Beförderungsamt für Sek 1 , A14 , im gehobenen Dienst.
Kann doch theoretisch nicht so schwer sein. Aber praktisch äußert sich die Landesregierung nicht.