Beiträge von Super112

    Das sagt Hamburg:


    Solange nix passiert, alles gut! Aber wenn...

    Dann viel Spaß vor Gericht!!


    04 – Merkblatt 10 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016

    Bei Übernachtungen in Schulen im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie z. B. dem evangeli­schen Kirchentag 2013 handelt es sich um eine temporäre Sondernutzung dieser Einrichtungen. Durch die zeitlich begrenzte Nutzung der Schulbauten zu Übernachtungszwecken muss nicht der vollständige Anforderungskatalog der Beherbergungsstätten-Verordnung erfüllt werden, zumal es sich bei Schulen bereits um Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit handelt. Gleichwohl wird die Umsetzung der folgenden, zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung eines akzeptablen Sicherheitsniveaus empfohlen:

    • Jeder Klassenraum, der zur Übernachtung vorgesehen wird, muss über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Demnach wäre etwa das Obergeschoss eines Vierklassentrak­tes mit nur einem Treppenraum nicht zur Übernachtung geeignet.
    • Die erforderliche Rettungswegbreite in notwendigen Fluren und Treppenräumen darf nicht eingeschränkt werden; brennbare Materialien dürfen hier nicht gelagert werden. Mobiliar und Einrichtungen aus den für die Übernachtung vorgesehenen Klassenräumen darf nicht in den genannten Rettungswegen abgestellt werden.
    • Klassenräume, die zur temporären Übernachtung vorgesehen werden, sind mit Rauch­warnmeldern, wie sie auch in Wohnungen verwendet werden, auszustatten.
    • Bei mehr als 60 Personen, die in einem Schulgebäude übernachten, ist ein verantwortli­cher Sicherheitsdienst vorzusehen, der den betrieblich-organisatorischen Brandschutz sicherstellt und im Ereignisfall für eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr sowie die si­chere Räumung des jeweiligen Gebäudes sorgt. Der verantwortliche Sicherheitsdienst kann auch in Form ehrenamtlicher Freiwilliger gestellt werden.
    • Jeder Klassenraum, der für Übernachtungszwecke vorgesehen ist, ist mit einem Ret­tungswegplan auszustatten, auf dem neben dessen Lage auch die Rettungswege (Flure, Treppenräume etc.) und deren Erreichbarkeit dargestellt sind. Mindeststandard ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier.
    • An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheits­zeichen angebracht sein. Soweit diese Sicherheitszeichen nicht bereits vorhanden sind, ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier, das das entsprechende Piktogramm zeigt, ausreichend.

    Es ist so, dass in Schulen nicht davon auszugehen ist, dass Personen dort nächtigen.

    In Schulen gibt es Rauchschutztüren oder RWA und eben Alarmierungseinrichtungen, die bei Feuer manuell betätigt werden müssen. Zum Beispiel die blauen Druckknopfmelder. Die Feuerwehr muss dann noch per 112 alarmiert werden.

    Automatische und selbstauslösende Rauchmelder gibt es in Schulen meistens nicht flächendeckend in allen Klassenräumen oder Fluchtwegen.

    Deshalb ist eine Nutzung über Nacht grundsätzlich erstmal untersagt.


    https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelderpflicht-nrw/

    Ich halte den Kommentar auch für mehr als unpassend.

    Neben meiner Tätigkeit als Lehrer bin ich seit 27 Jahren aktiv bei einer großen Freiwilligen Feuerwehr. Mittlerweile als Hauptbrandmeister.

    Außerdem als Beauftragter für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz an unserer Gesamtschule mit 2 Standorten.

    Ich weiß also, wovon ich schreibe....

    Mit Übernachtung?


    Geht nur in Räumen, wo der vorbeugende Brandschutz gewährleistet ist!

    Dazu zählen auch die Fluchtwege!

    Sprich: Ausstattung mit akustischen Rauchmeldern überall!



    a) … hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes:

    • Schulen und Turnhallen sind nicht prinzipiell mit automatischen Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen ausgestattet. Warnsignale werden allenfalls manuell ausgelöst.
    • Sind Brandmeldeanlagen vorhanden, so überwachen diese ggf. nur Teilbereiche (z.B. Flure als Rettungswege).
    • Es wird somit vorausgesetzt, dass Brände in ihrer Entstehungsphase durch anwesende Personen erkannt werden, die sich dann rechtzeitig selbst in Sicherheit bringen können.


    b) … für Übernachtungsgäste:

    • Prinzipiell gilt: Der weitaus größte Teil der bei einem Brand getöteten Personen ist im Schlaf durch das Einatmen von Brandrauch erstickt.
    • Deshalb fordert die BauO NRW, Schlafräume (in Wohnungen, in Hotels etc.) mindestens mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
    • Wer jedoch in einer Schule oder einer Turnhalle ohne ausreichende Rauchwarnmelderüberwachung übernachtet, wird im Brandfall ggf. nicht rechtzeitig geweckt, kann nicht mehr flüchten und erstickt.


    c) … für die Feuerwehr:

    Soweit keine entsprechenden Informationen vorliegen, wird die Feuerwehr in Schulen und Turnhallen bei einem Brand in der Nacht nicht davon ausgehen, dass Menschen zu retten sind und sich primär auf die Brandbekämpfung konzentrieren.

    Leider hab ich aktuell nix Neues herausfinden können....!

    Mein Chef schrieb in einer internen Mail, dass er von einer Reaktion ausgehe. Denn die Beförderten auf A13, mit einer zugewiesenen Aufgabe, die Mehrarbeit bedeutet und nicht durch Entlastungsstunden abgefedert wird, ist ja jetzt schon nur noch 3/4 A13. Dadurch, dass die nicht Beförderten schon A12 Z erhalten.

    Also, in Kürze schmilzt der Abstand auf 0,0 dahin. Dann geb ich meinen Posten

    ( spätestens 2025) ab! Ich rede hier von einer Beförderungsstelle, deren Aufgaben ich schon seit 14 Jahren ausübe. Nun gab es ab 1.11.22 endlich die ersehnte Beförderungsurkunde!

    Ich rede von wirklicher Mehrarbeit und nicht vom Partybeauftragten der Schule.

    Da muss die Landesregierung bald reagieren!!

    Herzlichen Dank für die Informationen!


    Mein Schulleiter berichtete heute von lebhaften Diskussionen auf der Schulleiterdienstbesprechung bezüglich der Frage, was mit bereits auf A13 Beförderten geschieht.

    A14 oder ggf andere Maßnahmen wurden diskutiert. Das es so bei "nur" A13, bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben, nicht bleiben kann, war wohl allen klar.

    Ergebnisse bleiben abzuwarten....

    Moin,


    ich habe mich im Juni auf eine A13-Stelle mit einer klaren Aufgabenbeschreibung beworben.

    Dann im September alle Revisionen etc. beendet. ( 6- zügige Gesamtschule mit 2 Standorten)

    Mit Wirkung zum 1.11.22 wurde ich per Urkunde "befördert".

    In dem Schreiben der Bezreg steht, dass der Schulleiter mir sicher schon eine Aufgabe zugewiesen habe.. Wenn nicht, wird das umgehend folgen.

    Ich möge beachten, dass, so wie in der Ausschreibung vorgesehen, sich die Aufgaben im Zuge dieser Beförderung, im Rahmen der stetigen Schulentwicklung jederzeit ändern können....

    ( ich mache diese Aufgabe, die erhebliche Mehrarbeit und Verantwortung mit sich bringt, und voraussetzt, dass ich immer up to date bin und mich fortbilde, seit 14 Jahren. Ich bekam bis jetzt eine Entlastungsstunde. Diese fällt mit der Eingruppierung in die "A13-Planstelle" nun unverzüglich weg.)


    Und nun? Diese Zusatzsaufgabe mache ich dann aber demnächst dann nicht mehr für taube Nüsse!


    Da muss eine Zulage in der Höhe des Abstandes von A12 zu A13 her. Alles andere wäre ja schön blöd...!

    Es geht grundsätzlich darum, dass der Dienstherr eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen hat- was er jedoch nicht ausreichend für seine Beamten tut.

    Nun versucht man es über die Familienzuschläge und Mietenstufen.

    Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich zu bezweifeln.

    Eigentlich müsste das Grundgehalt angehoben werden.

    Ich habe übrigens selbst 2 pubertierende Kinder.

    Mietenstufe 3.

    Ich glaube, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    Es geht hierbei in der Tat ausschließlich um Beamte, da es um die Frage der amtsangemessenen Besoldung - wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt- geht.

    Das geht aus dem Gesetz zur Beamtenbesoldung und nicht aus dem TÖD etc. hervor.

    Ich möchte mich grundsätzlich erstmal nicht dafür rechtfertigen oder schämen, dass man nun den Versuch unternommen hat, die Verfassung zu wahren und die Besoldung anzupassen.

    Der Weg, wie das geschieht, ist aus meiner Sicht nicht der optimale.

    Es ist KEIN Mietzuschuss sondern ein minimales Reagieren der Landesregierung auf eine zu niedrige amtsangemessene Besoldung.

    Eigentlich hätte besser das Grundgehalt angehoben werden müssen.

    Nun gibt es erstmal nur etwas für Familien mit Kindern. Abhängig nach Wohnort!

    Evtl wird das Besoldungsgesetz ab 2026 neu überarbeitet und es gibt für jetzige A13 - Beförderungsstellen doch A14. Als neues Zwischenamt zwischen ehem. gehobenen und höherem Dienst.

    Wenn alle Lehrer gleich sind, warum soll dann eine Studienrätin mit A13 Z die gleiche Revision machen wir ihr Kollege in der Sek 1 mit A12. Sie bekommt aber A14 nach bestandener Prüfung und der Sek 1 Kollege A13 ? Oder später bekommt der Sek 1 Kollege dann A13 Z und die Sek 2 Kollegin A14....? Das hat mit dem Gleichheitsprinzip nix zu tun.

    1. Beförderungsamt muss für ALLE A14 sein.

    Abteilungsleiter bekommen von mir aus dann A14 mit Z und Entlastungsstunden.

    Mit ner Zulage von 250 Euro für die beförderten A13er, die tatsächlich eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, könnte ich leben.

    Obwohl der eigentliche, ursprüngliche Unterschied nach Beförderung von A12 auf A13 brutto schon eher 450 Euro sind als nur 250...!

    Vorlage 18/277


    " Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften A Problem Mit dem Gesetz zur Anhebung der Ämter von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen (GV. NRW 2017 S. 414-423) sowie dem Haushaltsbegleitgesetz 2018 (GV. NRW 2018 S. 94-95) wurde durch Ämterhebungen bereits die Besoldungsstruktur im Schulleitungsbereich gestärkt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (GV. NRW 2021 S. 1071-1098) und das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW 2022 S. 377-388) wurden zusätzliche Stellen im Schulleitungsbereich für kleine Grundschulen und für Haupt- und Realschulen geschaffen. Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nunmehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen. ...."


    https://www.landtag.nrw.de/hom…/lehrkraftebesoldung.html

    Hallo zusammen!


    Eine Frage:


    Habt ihr schon eine Idee, was nun mit Lehrern geschieht, die zum Beispiel in 2022 auf A13 - aufgabengebunden- befördert wurden. Nach bestandener Revision usw...?

    In meinem Schreiben zur Beförderungsurkunde stand, dass der Schulleiter, soweit noch nicht geschehen, mir eine Aufgabe zuteilen wird.

    Ich habe die Aufgabe schon über 10 Jahre ausgeführt. Nun auch ohne Entlastungsstunde.

    Nun erhalten ja- berechtigter Weise- alle Lehrer stufenweise A13. Was geschieht dann mit den Beförderten? Ich rede von Beförderungsämtern! Nicht von Funktionsstelleninhabern wie Abteilungsleitern usw!

    Bekommt man dann A13 Z oder 14?

    Das 1. Beförderungsamt wird ja in Zukunft A14 sein. Wie in der Sek 2 auch...

    Ich befinde mich ja auch im 1. Beförderungsamt....!

    Wird das alles gestrichen und ich kann die Urkunde wegwerfen? Und die sehr zeitintensive Zusatzaufgabe abgeben?

    Was meint ihr?


    Viele Grüße

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