Das sagt Hamburg:
Solange nix passiert, alles gut! Aber wenn...
Dann viel Spaß vor Gericht!!
04 – Merkblatt 10 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016
Bei Übernachtungen in Schulen im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie z. B. dem evangelischen Kirchentag 2013 handelt es sich um eine temporäre Sondernutzung dieser Einrichtungen. Durch die zeitlich begrenzte Nutzung der Schulbauten zu Übernachtungszwecken muss nicht der vollständige Anforderungskatalog der Beherbergungsstätten-Verordnung erfüllt werden, zumal es sich bei Schulen bereits um Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit handelt. Gleichwohl wird die Umsetzung der folgenden, zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung eines akzeptablen Sicherheitsniveaus empfohlen:
- Jeder Klassenraum, der zur Übernachtung vorgesehen wird, muss über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Demnach wäre etwa das Obergeschoss eines Vierklassentraktes mit nur einem Treppenraum nicht zur Übernachtung geeignet.
- Die erforderliche Rettungswegbreite in notwendigen Fluren und Treppenräumen darf nicht eingeschränkt werden; brennbare Materialien dürfen hier nicht gelagert werden. Mobiliar und Einrichtungen aus den für die Übernachtung vorgesehenen Klassenräumen darf nicht in den genannten Rettungswegen abgestellt werden.
- Klassenräume, die zur temporären Übernachtung vorgesehen werden, sind mit Rauchwarnmeldern, wie sie auch in Wohnungen verwendet werden, auszustatten.
- Bei mehr als 60 Personen, die in einem Schulgebäude übernachten, ist ein verantwortlicher Sicherheitsdienst vorzusehen, der den betrieblich-organisatorischen Brandschutz sicherstellt und im Ereignisfall für eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr sowie die sichere Räumung des jeweiligen Gebäudes sorgt. Der verantwortliche Sicherheitsdienst kann auch in Form ehrenamtlicher Freiwilliger gestellt werden.
- Jeder Klassenraum, der für Übernachtungszwecke vorgesehen ist, ist mit einem Rettungswegplan auszustatten, auf dem neben dessen Lage auch die Rettungswege (Flure, Treppenräume etc.) und deren Erreichbarkeit dargestellt sind. Mindeststandard ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier.
- An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein. Soweit diese Sicherheitszeichen nicht bereits vorhanden sind, ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier, das das entsprechende Piktogramm zeigt, ausreichend.