Beiträge von Super112

    Wie lösen das KuK ohne Auto bei 11km in 20min?

    Warum bekommt ihr nicht zumindest bessere Stundenplaene, die die Pendelei z. B. auf die Mittagspause begrenzen oder feste Teams den Gebäudeteilen und dort arbeitenden Klassen zuordnet, die höchstens ausnahmsweise (Vertretung, absolut unterversorgte Fächer) in beiden Gebäuden eingesetzt werden an einem Tag (oder andere Varianten)?

    Es war an einer anderen Gesamtschule so, dass ein Kollege, der sagte, er hätte kein Auto, sich im Notfall ( wenn er nicht mit KuK fahren konnte) von der SL fahren ließ. Bis er seinen Willen hatte.

    Wir sollen pendeln, da wir EINE Schule mit 2 Standorten sind. Und nicht 2 Schulen mit festem Personalstamm. Jeder muss überall sein. Aber JEDER sind aktuell 35 KuK von 120.

    Die Meisten kommen, aufgrund des miserablen ÖPNV auf dem Land, mit dem Auto. Zack. Da schnappt die Falle zu.

    Man kann mit der SL ja mal Krieg anfangen.

    Ich habe gesehen, wie das den KuK ergangen ist...!

    Ich bin ernsthaft sprachlos. Das muss doch anders zu organisieren sein. Ich hoffe es findet sich da eine Lösung.

    ÖPNV gibts nicht.

    Und wenn ich jetzt noch sage, dass etliche SuS in den Pausen zum WP-UNTERRICHT Französisch oder NW ebenfalls von B NACH A pendeln und in der nächsten Pause wieder zurückpendeln und ebenfalls ab 7.45 bis 13.15 keinerlei adäquate Pause haben, dann glaubt es eh keiner mehr.

    Da werden Busse über die Gemeinden geordnet.

    Die Eltern flippen teilweise aus. Die SuS auch.

    Es passiert: NIX !!!

    Wo ist dein Versetzungsantrag? Und die Beschwerde nach weiter oben?

    Der SL hat das alles wasserdicht mit der Bezirksregierung. Der Lehrerrat ist grad am Eskalieren....

    120 KuK. 35 pendeln sich bekloppt....!

    Das Schlimme: ich wohne quasi direkt neben der Schule uns muss immer trotzdem ein Auto mitnehmen zum Pendeln....

    Meine Klasse ist ebenfalls am Nachbarstandort...

    Das läuft jetzt seit 5,5 Jahren so...

    Katastrophe!!

    Warum sehe ich gerade einen "angeditschten" Fiat Punto vor meinem geistigen Auge?

    Falls ich mich täusche und der TE Unrecht tue: Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist nicht Teil der Amtspflichten einer Lehrkraft. Sprich mit deiner SL, schildere dein Problem (zur Not hast du eben was mit den Augen) und lass den Stundenplaner das lösen.

    Das mit dem Taxi ist der übliche Lehrerzimmerblödsinn.

    Davon abgesehen wäre es fahrlässig (mein Troll-o-Meter schlägt immer noch an), einen Gebäudewechsel in den Plan zu schreiben, für den nur 15 Minuten Zeit ist. 20 Minuten zu Fuß entspricht 1,5 km, also nicht eben "benachbart".

    Bei uns an elner Gesamtschule, 2 Standorte in 11 km Entfernung....

    In den ersten beiden Stunden Unterricht in Standort A, in der ersten Pause zum Auto rennen, rüberfahren ( hetzen) zum Standort B!

    20 Minuten Zeit! Von einem Raum zum nächsten ( in 11 km Entfernung 😉 )

    2 Stunden Unterricht: und zack..zum Auto hetzen...und zurück zum Standort A! 20 Minuten. Wenn du nun richtig am Hintern bist, fährst du am Tag auch noch öfter...

    Und das mit nem Plan mit 6 Springstunden, 4 Nachmittagen ( auch freitags) und ab demnächst darf man sich mit ner vollen Stelle noch zu 7 ( sieben) Nachmittagsbereitschaften im Nachmittagsunterricht eintragen. Da bleibt bei mir ja nicht mehr viel Auswahl.

    Dazu 3x die Woche hin und her pendeln...

    Inklusive Klasse ohne Doppelbesetzung aber dafür mit 30 SuS!!

    Das macht Laune!!!

    Bin jetzt in gut 4 Monaten über 1.500 km hin und her gependelt...!

    Toilette, Mittagessen, Frühstück, generell mal Pause oder in der Pause mal was besprechen oder kopieren ? Nix !! Pendeln!!!

    Das ist bei uns aber auch so. Da werden die meisten Kollegen ohne Auto von anderen Kollegen mitgenommen, aber es gibt auch schon mal Posts in der Whatsapp-Gruppe "komme später, kann jemand die 6d schon mal reinlassen".

    Das ist extrem stressig, aber leider Alltag. Das gibt es leider tatsächlich.

    Laut Aussage bei uns:

    passiert etwas, weil du, aus welchen Pendelgründen auch immer, zu spät kommst, haftest du für Schülerunfälle im Sinne der Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Also: IMMER das Sekretariat bzw die SL informieren zwecks Aufsichtspflicht...

    Unfallkasse und Bezreg haben es bestätigt.

    Ich ( Gesamtschule, 2 Standorte), und bestimmt viele andere, machen locker rund 50 Stunden pro Woche mit voller Stelle. 6 Tage die Woche mindestens auf Sendung!

    Volle Stelle, 2 Standorte, 11 km Pendeln in den Pausen hin und her, Klassenleitung einer inklusiven Klasse ohne Doppelbesetzung mit Sonderpädagogen, mit 30 SuS!!!

    Sehr viele Konferenzen, Teamsitzungen, Arbeitsgruppentreffen, Projekte planen, durchführen, Unterricht evaluieren, neue Konzepte erarbeiten, einführen und evaluieren, Lehrplanarbeit, Inklusion überall, Semesterpraktikanten ausbilden, Referendare ausbilden, Fachkonferenzleitung, Quartalskonferenzen für jeden Schüler, Zeugniskonferenzen, Berufsvorbereitung, KAOA, Sozialarbeit, Elterngespräche, Gespräche mit Ärzten und Psychologen, "Gutachten" verfassen, Förderschulzeugnisse erstellen, Förderberichte schreiben, Lern-und Entwicklungsberichte schreiben, Unterricht nebenbei mal planen und halten, Vertretung, Betreuung von 2 Klassen ( 60 SuS ) gleichzeitig, Korrekturen, Praktikumsbetreuung, Klassenfahrten planen und durchführen, Fort-und Weiterbildung, 4x Nachmittags ( auch Freitags) ....

    Für A12 +150 ! Da ist noch Luft nach oben!!

    60 Stunden machen wir auch noch !!

    https://www.news4teachers.de/2020/09/arbeit…leich-verteilt/

    Hey,

    Heute war nix in der Post.

    Ich bin recht entspannt, da es ja rückwirkend gezahlt wird. Mitte November wurde die Bestätigung der Aushändigung der Urkunde auch direkt am selben Tag an die Bezreg Münster geschickt.

    Bin gespannt.

    Immerhin hatte ich im September meine Revisionstermine und 2 Monate später war die Urkunde da.

    Das fand ich schon fix!!

    Grüße

    Zu viele Schülerinnen und Schüler treffen auf zu wenig Lehrkräfte. Dieses Problem besteht schon lange, wird sich aber nach Ansicht der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission in den nächsten 20 Jahren noch verschärfen. Um die Lage zu entspannen, schlägt das Beratergremium der Kultusministerkonferenz (KMK) eine Mehrbelastung für Lehrkräfte vor. Demnach solle neben einem höheren Unterrichtspensum auch geprüft werden, Teilzeitmöglichkeiten zu beschränken und gegebenenfalls größere Klassen zu bilden.

    https://www.tagesschau.de/inland/gesells…mangel-115.html

    Hallo in die Runde!

    Ich habe eine kurze Frage. Ggf hat ja jemand da schon Erfahrungen gesammelt!

    Zum 1.11.22 wurde ich befördert. Ohne Probezeit.

    Die Urkunde erhielt ich Mitte November.

    ( Beförderung rückwirkend...).

    Es sieht so aus, dass ich auch im Februar wohl noch nicht die auf die Beförderung angehobene Besoldung erhalten werde. Dann wohl frühestens ab März.

    Haltet ihr den Zeitraum für ok?

    Hat jemand auch ca. 4-5 Monate auf die Anpassung warten müssen?

    Viele Grüße

    Das Problem ist, dass Es

    Noch immer nicht die gleiche Bezahlung ist wie propagiert wird.

    Ich verlange auch eine Strukturzulage als Sek1 - Lehrer. Passt sogar besser, da strukturschwacher Schulort ;)

    Klar dass du das Problem mit A13Z oder

    a14 Nicht sehen willst.

    So sehe ich das auch.

    Es geht immerhin um rund 100 Euro pro Monat mehr oder weniger Besoldung.

    Finde ich schon ziemlich viel.

    Und propagiert wird:

    Alle Lehrkräfte erhalten nun eine einheitliche Besoldung! Dem ist nicht so. Nicht in der A und auch nicht in der E - Bezahlung. Wobei ich jetzt nicht das Fass mit dem Unterschied von Beamten und Angestellten aufmachen möchte.

    Fakt: verbeamtete Lehrkräfte erhalten eben NICHT die propagierte einheitliche Besoldung! Und was mit den Beförderungsstellen passiert, ist auch ungeklärt! A14? Oder A13 Z ? Was geschieht mit den KollegInnen mit bereits erfolgter Beförderung auf A13 nach bestandener Revision und Aufgabenübernahme...

    Fragen über Fragen!

    Diese Aussage hilft dem TE nicht.

    A13 + Stellenzulage kann auch Laufbahn 2.1 sein (vgl. Konkrektor an Grundschulen).

    Die Frage, ob sich die Laufbahn ändert, wurde beantwortet.

    Nein --> Sek I bleibt L2.1

    Man kann es nicht oft genug posten:

    A13 FÜR ALLE - wie oft propagiert und in der Überschrift vom TE genannt- stimmt nicht! SEK 2-Lehrer haben A13 Z in einer höheren Laufbahngruppe.

    Achte ggf auch auf die Probezeit.

    Hierzu hatte ich mich vor Jahren mal, gemeinsam mit einer Kollegin, informiert.

    Wenn man das Amt als Landesbeamter quittiert und zum Beispiel erst 3 Monate beim kirchlichen Träger ist und zum Beispiel einen Herzinfarkt erleidet oder aus anderen Gründen dienstunfähig wird, fühlt sich weder das Land noch die Kirche zuständig.

    Das war ein Problem in der Übergangszeit/ Probezeit etc...

    Die meisten Schulen sind nicht direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet.

    Feuerlöscher sollen eine Griffhöhe von 80-120cm aufweisen.


    Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen

    Siehe ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.



    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:

    • Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind,
    • Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind.
    • die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,
    • Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt aufgestellt sind, z. B. durch Schutzhauben, Schränke, Anfahrschutz; dies kann z. B. bei Tankstellen, Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein,
    • Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen.
    • die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern.
    • weitere Feuerlöscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind (z. B. für Wandhydranten: Brandschutzzeichen F003 „Löschschlauch“) und
    • die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan entsprechend ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ aufgenommen sind.

    Das sagt Hamburg:

    Solange nix passiert, alles gut! Aber wenn...

    Dann viel Spaß vor Gericht!!

    04 – Merkblatt 10 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016

    Bei Übernachtungen in Schulen im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie z. B. dem evangeli­schen Kirchentag 2013 handelt es sich um eine temporäre Sondernutzung dieser Einrichtungen. Durch die zeitlich begrenzte Nutzung der Schulbauten zu Übernachtungszwecken muss nicht der vollständige Anforderungskatalog der Beherbergungsstätten-Verordnung erfüllt werden, zumal es sich bei Schulen bereits um Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit handelt. Gleichwohl wird die Umsetzung der folgenden, zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung eines akzeptablen Sicherheitsniveaus empfohlen:

    • Jeder Klassenraum, der zur Übernachtung vorgesehen wird, muss über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Demnach wäre etwa das Obergeschoss eines Vierklassentrak­tes mit nur einem Treppenraum nicht zur Übernachtung geeignet.
    • Die erforderliche Rettungswegbreite in notwendigen Fluren und Treppenräumen darf nicht eingeschränkt werden; brennbare Materialien dürfen hier nicht gelagert werden. Mobiliar und Einrichtungen aus den für die Übernachtung vorgesehenen Klassenräumen darf nicht in den genannten Rettungswegen abgestellt werden.
    • Klassenräume, die zur temporären Übernachtung vorgesehen werden, sind mit Rauch­warnmeldern, wie sie auch in Wohnungen verwendet werden, auszustatten.
    • Bei mehr als 60 Personen, die in einem Schulgebäude übernachten, ist ein verantwortli­cher Sicherheitsdienst vorzusehen, der den betrieblich-organisatorischen Brandschutz sicherstellt und im Ereignisfall für eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr sowie die si­chere Räumung des jeweiligen Gebäudes sorgt. Der verantwortliche Sicherheitsdienst kann auch in Form ehrenamtlicher Freiwilliger gestellt werden.
    • Jeder Klassenraum, der für Übernachtungszwecke vorgesehen ist, ist mit einem Ret­tungswegplan auszustatten, auf dem neben dessen Lage auch die Rettungswege (Flure, Treppenräume etc.) und deren Erreichbarkeit dargestellt sind. Mindeststandard ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier.
    • An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheits­zeichen angebracht sein. Soweit diese Sicherheitszeichen nicht bereits vorhanden sind, ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier, das das entsprechende Piktogramm zeigt, ausreichend.

    Es ist so, dass in Schulen nicht davon auszugehen ist, dass Personen dort nächtigen.

    In Schulen gibt es Rauchschutztüren oder RWA und eben Alarmierungseinrichtungen, die bei Feuer manuell betätigt werden müssen. Zum Beispiel die blauen Druckknopfmelder. Die Feuerwehr muss dann noch per 112 alarmiert werden.

    Automatische und selbstauslösende Rauchmelder gibt es in Schulen meistens nicht flächendeckend in allen Klassenräumen oder Fluchtwegen.

    Deshalb ist eine Nutzung über Nacht grundsätzlich erstmal untersagt.

    https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelderpflicht-nrw/

    Ich halte den Kommentar auch für mehr als unpassend.

    Neben meiner Tätigkeit als Lehrer bin ich seit 27 Jahren aktiv bei einer großen Freiwilligen Feuerwehr. Mittlerweile als Hauptbrandmeister.

    Außerdem als Beauftragter für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz an unserer Gesamtschule mit 2 Standorten.

    Ich weiß also, wovon ich schreibe....

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