Prüfungsordnung habe ich jetzt nichts dazu gefunden, aber Zulassungs- und Ausbildungsordnung sagt folgendes https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALR-21
(1) 1Hauptberufliche Unterrichtstätigkeiten nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder einer nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannten Staatsprüfung können bis zu einem Jahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die in § 2 festgelegten Ziele des Vorbereitungsdienstes förderlich sind. 2Die Anrechnung wird auf den zweiten Ausbildungsabschnitt (§ 7 Abs. 3) vorgenommen.
Bedeutet, wenn ich das richtig sehe, dass ich dann 1 Jahr nur an einer Seminarschule wäre?