Beiträge von BRNRat

    Prüfungsordnung habe ich jetzt nichts dazu gefunden, aber Zulassungs- und Ausbildungsordnung sagt folgendes https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALR-21

    (1) 1Hauptberufliche Unterrichtstätigkeiten nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder einer nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannten Staatsprüfung können bis zu einem Jahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die in § 2 festgelegten Ziele des Vorbereitungsdienstes förderlich sind. 2Die Anrechnung wird auf den zweiten Ausbildungsabschnitt (§ 7 Abs. 3) vorgenommen.

    Bedeutet, wenn ich das richtig sehe, dass ich dann 1 Jahr nur an einer Seminarschule wäre?

    Nabend allerseits, ich arbeite seit nun fast 5 ein halb Jahren als Realschullehrer in Bayern. Zuerst 4 Jahre an einer Privatschule und nun seit 1,5 Jahren als Vertretung an einer öffentlichen, jeweils immer Vollzeit. Nun möchte ich ab September das Ref nachmachen, 1. Stex habe ich schon. Auf der Seite des BRN habe ich gesehen, dass es möglich ist, das Ref auf 1 Jahr zu verkürzen. Hat irgendwer eine Ahnung, was genau da verkürzt wird? Jeweils ein halbes Jahr Seminar- und Einsatzschule, oder die gesamte Zeit in der Einsatzschule? Wie schauts mit den Prüfungen aus? Alle in einem Jahr dann oder nur ein Teil? Wenn das irgendwer selbst oder KuK kennt, die das gemacht haben, wäre das natürlich super.

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