Die Schulleitung verpflichtet uns jahrgangsweise für den Rest des Gesamtkollegiums Kaffe und Tee zu kaufen und zu kochen, Milch zu besorgen, ebenso wie Filtertüten und Spülmaschinenpads und diesen rechtzeitig zu Beginn der Frühstückspause im Lehrerzimmer bereit zu halten. Dazu gehen von meiner 2. Unterrichtsstunde 15 Minuten (Schüler arbeiten unbeaufsichtigt Stillarbeit bei offener Tür) nur fürs Kaffeekochen drauf. Davor muss morgens DIe Spülmaschine vom Vortag ausgeräumt werden und nach Schulschluss die Reste weggeschüttet werden, Spülmaschine einräumen, Spüle wischen, Müll weg und alle Stecker raus.
Das ist doch sehr fragwürdig und gehörte m.E. im Personalrat diskutiert.
Ich würde ganz klar kundtun, dass ich weder Kaffee noch Tee an der Schule trinke und mich deshalb daran auch nicht beteilige.
Außerdem würde ich die Frage nach der Aufsichtspflicht in den letzten 15 Minuten der zweiten Unterrichtsstunde auf den Tisch bringen.
Sollte das nichts bringen, beim Schulleiter remonstrieren und schriftliche Dienstanweisung einholen.
Grüße
Steffen