Was ist eigentlich mit der Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde?
Gilt die noch? Oder muss man davon ausgehen, dass derartige Dokumente in Zukunft nix mehr wert sind?
Beiträge von SteffdA
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Ich würde in einem solchen Fall nur noch über einen spezialisierten Anwalt mit dem Prüfungsamt kommunizieren.
Lass dir nix einreden oder dich zu irgendwelchen Aussagen, Zustimmungen etc. hinreißen. Alles, was du gegenüber dem Prüfungsamt, Prüfern, sonstigen unmittelbar und mittelbar involvierten Personen äußerst, kann gegen dich ausgegelgt werden. Auch gegenüber im Zweifel mit o.g. Personenkreis bekannten Personen würde ich mich nicht äußern (Lehrer, Ausbilder, zukünftige Vorgestzte etc.).
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Der Ekelfaktor auf Toiletten ist m.E. unabhängig von unisex.
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Bedeuten Unisex-Toiletten für mich als Mann, dass es keine Pissoire mehr gibt und ich mich gezwungenermaßen - für mich ist es umständlicher! - aus Solidaritätsgrünen zum Urinieren hinsetzen muss. Aso nur um der Gleichberechtigung Willen?
Ist wie (schon immer) im Flieger oder im Zug. Wo ist dein Problem?
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Bei der Umsetzung von Rechtstexten gibt es so etwas wie eine "gewollte Rechtsfolge". Verkürzt bedeutet das, dass Gesetzestexte nicht wortwörtlich auszulegen sind, wenn die Folge dieser Auslegung im ganz offensichtlichem Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht.
Wo bzw. wie formuliert der Gesetzgeber denn die Intention eines gesetzes? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gesetzestexte diesbezüglich eindeutig sind.
Oder andersrum: D.h. mir als einfachem Bürger ist es dadurch unmöglich Gesetze zu verstehen und anzuwenden. Ist noch Rechtsstaat?
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Ihr Smartphone nehmen viele Kollegen bewusst gar nicht mit ins Klassenzimmer.
Das halte ich tatsächlich bis auf ganz wenige Ausnahmen auch so.
Als würde ich mir als Lehrkraft das Smartphone verbieten lassen.
Man verbietet mir das Smartphone nicht. Aber wenn ich Unterricht mache, ist der wichtig und nicht mein Smartphone.
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Also ich würde klarmachen, dass du eine entsprechnd Entlastung erwartest und zwar für die volle Arbeitszeit, die du dafür aufwenden musst.
Außerdem würde ich klarmachen, dass du keine rechtlich verbindlichen Aussagen übersetzen kannst, keine medizinischen etc. (also alles bei dem man die im Falle eines Fehlers oder Mißverständnisses irgendetwas vorwerfen oder anhängen kann).
Und du musst klarmachen, wann du dafür Zeit und Konzentration hast.
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Man könnte das Amt ja anregen, derartige Bedingungen als disjunktive Normalform zu formulieren.
Das wäre dann in sich konstistent und widerspruchsfrei.
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Gestern Abend hat Hape Kerkeling bei Maischberger eine schöne Metapher verwendet:
Gilt diese Metapher auch für Deustchland? Für irgendein anderes Land wo es radikale/extreme Kräfte gibt?
Oder für andere Parteien? -
Guckt da bei den ÖRR keiner mehr drüber?!?!
Für grob 8Mrd.€/Jahr kann ich das wohl erwarten.
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Schlage doch mal vor, wie du das Ganze noch unabhängiger gestalten willst, reinerle .
Ich zwar nicht @reinerle aber hier mein Vorschlag:
Zwingend ruhende Parteimitgliedschaften und /-ämter während der Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof. Am besten noch z.B. 2 Jahre bevor Aufnahme einer solchen Tätigkeit und 3-5 Jahre nach deren Ende.Eigentlich würde ich das noch auf Vereinsmitgliedschaften umd -ämter ausweiten.
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... man kann auch einfach mal einsehen, dass man eine absolute Minderheitsmeinung vertreten hat.
Laut Verfassungblog offensichtlich nicht:
Alle Thüringer Fraktionen waren gestern davon ausgegangen, dass die Geschäftsordnung gemäß ThürGOG anwendbar ist.
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Es gilt das Prinzip der Diskontinuität, d. h. der bisherige Landtag kann den neuen nicht durch seine Geschäftsordnung binden.
Und das ist in Thüringen in welcher Rechtsgrundlage festgehalten?
Oder ist das eine der Gepflogenheiten, die jetzt nach Nasenlänge zugestanden werden sollen?
Wir kennen das im Übrigen bereits aus dem Bundestag. Da war es aber die AfD, die versucht hat vor der Wahl des Präsidenten die GO zu ändern um einem ihrer Abgeordneten das Amt des Alterspräsidenten zuzuweisen.
Achso... will die AfD die Geschäftordnung ändern isses nicht recht, will sie das nicht isses auch nicht recht...
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Es tritt ein neuer Landtag zusammen und dieser kann selber entscheiden, wie seine Geschäftsordnung aussieht.
Jupp. M.E.n. wenn er arbeitsfähig ist, sich also konstituiert hat. Welche Geschäftordnung gilt bis dahin?
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2. Auch wenn das Handy in fremde Hände gerät, es ist - je nach Betriebssystem - anspruchsvoll bis faktisch unmöglich, an die Bilder heranzukommen. Versucht doch mal, die iCloud zu knacken!
Nach dem was hier und teilweise an meiner Schule (gefühlt) diskutiert wird mußt du bezüglich Datensicherheit mit der NSA konkurrieren können.
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Wenn man nur einlädt und die Tagesordnung nur aus den nötigsten Dingen besteht, braucht man keine Entlastung. Bei uns arbeiten leider einige Fachkonferenzen leider so, teilweise treffen sie sich in der Pause und handeln das schnell ab.
Warum "leider", wenn die ihre Punkte schnell und ohne große Rumorgelei abhandeln?
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Sorry, ich schrieb bereits was von "grüner Grenze". ... Willst du Deutschland einmauern?
Auch eine grüne Grenze kann man sichern. Dafür braucht man heute keine Mauer mehr.
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Sorry, das "stichprobenartig" sehe ich sowohl zeitlich, als auch örtlich.
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Es werden seit knapp einem Jahr an der kompletten (!!) Ost- und Südgrenze Deutschlands Personenkontrollen durchgeführt.
Also ich habe da etwas andere Vorstellungen von Grenzsicherung als stichprobenartige Personenkontrollen.
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