ZitatNur weil man sein Fähnlein in den Wind hängen kann, hat man noch lange nicht das Recht, nach eigenem Gusto an den Schülern herumzuerziehen.
Die ersten paar Artikel unseres Grundgesetzes machen zu bürgerlichen Rechten und Freiheiten eine recht klare Aussage (soweit ich mich erinnere). In Bezug auf das Threadthema denke ich da insbesondere an die Artikel 2 und 3.
Da das Grundgesetz für alle sich in Deutschland befindlichen Personen gilt, hat das mit "an den Schülern herumzuerziehen" nichts zu tun.
Achso... bevor das jetzt in eine juristische Diskussion abgleitet... das Grundgesetz kann auch als ethische Handlungsgrundlage dienen.
Grüße
Steffen