In Hessen ist das durch Verordnungen zur jeweiligen Schulform geregelt.
Da steht dann z.B. drinn, dass pro Halbjahr 2 Klassenarbeiten zu schreiben sind, aber eine dieser Arbeiten durch eine andere Form der Leistungserbringung ersetzt werden kann.
Das wären dann z.B. Projekte und dergleichen.
(Nagelt mich jetzt nicht aus die genaue Formulierung fest, ich hab das grade aus der Erinnerung geschrieben.)
Grüße
Steffen